Malicious Call Identification

Abkürzung: MCID

Was ist Malicious Call Identification (Fangen)?

Malicious Call Identification, kurz MCID und im Deutschen als Fangen oder Fangschaltung bezeichnet, ist ein vermittlungstechnisches Leistungsmerkmal, das es einem Teilnehmer ermöglicht, die Rufnummer eines böswilligen Anrufers festzustellen. Anders als bei der gewöhnlichen Rufnummernanzeige (CLIP) funktioniert MCID auch dann, wenn der Anrufer seine Nummer mit CLIR unterdrückt hat. Der Dienst speichert die Anruferdaten im Netz und stellt sie dem Angerufenen oder den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung. MCID dient der Bekämpfung von Belästigungen, Stalking, Drohanrufen und anderen missbräuchlichen Telefonaten.

Funktionsweise

Der angerufene Teilnehmer erkennt einen böswilligen Anruf, während das Gespräch noch läuft oder unmittelbar danach. Durch die Eingabe eines speziellen Codes oder das Drücken einer Funktionstaste am Telefon aktiviert er die Fangschaltung. Das Netz speichert daraufhin die vollständige Rufnummer des Anrufers, auch wenn diese unterdrückt war, sowie Datum, Uhrzeit und bei ISDN-Anschlüssen optional weitere Verbindungsdaten. Der Anrufer bemerkt den Fangvorgang nicht. Die gespeicherten Daten werden nicht direkt auf dem Endgerät des Angerufenen angezeigt, sondern vom Netzbetreiber vorgehalten und können nach einem formellen Verfahren, meist im Rahmen einer Strafanzeige, abgerufen werden.

Technische Umsetzung in verschiedenen Netzen

MCID ist als Supplementary Service standardisiert und wird je nach Netztechnologie unterschiedlich realisiert.

  • ISDN: Die Vermittlungsstelle speichert nach Aktivierung des MCID-Dienstes die Calling Party Number des letzten oder des aktuellen Anrufs, unabhängig vom Presentation Indicator. Der Teilnehmer sendet dazu während des Gesprächs oder kurz danach eine FACILITY-Nachricht mit einem MCID-Invoke über den D-Kanal. Die Vermittlungsstelle quittiert den Auftrag und sichert die Daten in einem speziellen Log, das für den normalen Teilnehmer nicht einsehbar ist. Eine Ansage oder ein Bestätigungston signalisiert die erfolgreiche Aktivierung.
  • Mobilfunk (GSM/UMTS/LTE): MCID wird über die Supplementary Services des Mobile Switching Centers realisiert. Der Teilnehmer gibt während oder sofort nach dem Anruf einen Service-Code ein, den das MSC auswertet und die Verbindungsdaten in einer geschützten Datei ablegt. Das Endgerät zeigt keine Nummer an; die Daten werden ausschließlich netzseitig gespeichert und auf Anforderung durch berechtigte Stellen herausgegeben.
  • SIP (VoIP): In VoIP-Umgebungen ist MCID weniger standardisiert. Der Application Server oder Session Border Controller kann angewiesen werden, bei einem bestimmten INVITE-Dialog die vollständige Signalisierungsinformation einschließlich etwaiger P-Asserted-Identity-Header zu protokollieren. Der Teilnehmer löst dies meist über einen Feature-Code aus, der vom Server ausgewertet wird. Die Speicherung der Daten erfolgt im Server-Log, das vor unbefugtem Zugriff geschützt sein muss. Die Interoperabilität zwischen verschiedenen Providern ist hier oft eingeschränkt.

Abgrenzung zu anderen Merkmalen

MCID unterscheidet sich grundlegend von anderen Identifikations- und Überwachungsdiensten.

  • CLIP (Calling Line Identification Presentation): Zeigt die Rufnummer des Anrufers auf dem Display an, funktioniert aber nur, wenn der Anrufer CLIR nicht aktiviert hat. MCID greift auch bei unterdrückter Nummer.
  • CLIR (Calling Line Identification Restriction): Unterdrückt die Rufnummer des Anrufers. MCID setzt diese Unterdrückung nicht für alle außer Kraft, sondern speichert die Daten ausschließlich für den konkreten, als böswillig markierten Anruf.
  • CLIR Override: Erlaubt Notrufstellen und Sicherheitsbehörden dauerhaft die Anzeige unterdrückter Nummern. MCID ist ein fallbezogener Dienst für den Endnutzer.
  • Gesetzliche Fangschaltung: Eine behördlich angeordnete Maßnahme zur Überwachung eines gesamten Anschlusses über einen längeren Zeitraum. MCID ist ein vom Teilnehmer selbst ausgelöster Einzelvorgang.

Konfiguration und Aktivierung

MCID muss beim Netzbetreiber beantragt und freigeschaltet werden. Der Dienst ist in der Regel kostenpflichtig und wird nicht standardmäßig bereitgestellt. Nach der Freischaltung kann der Teilnehmer die Fangfunktion durch einen Code wie *41# während oder unmittelbar nach dem verdächtigen Anruf auslösen. Bei einigen TK-Anlagen ist eine spezielle Funktionstaste programmierbar. Die gespeicherten Daten kann der Teilnehmer nicht selbst einsehen. Er muss sich an seinen Provider wenden und in der Regel eine polizeiliche Anzeige vorweisen, um die Informationen zu erhalten. Die maximale Anzahl speicherbarer Fangdatensätze ist pro Anschluss begrenzt.

Praktische Anwendungsszenarien

MCID wird von Personen genutzt, die wiederholt belästigende, obszöne oder drohende Anrufe erhalten. Durch die Fangschaltung können sie Beweise für eine Strafanzeige sammeln, ohne dass der Anrufer gewarnt wird. Auch Unternehmen setzen MCID ein, um bei Telefonterror gegen ihre Service-Hotlines die Täter identifizieren zu lassen. Der Dienst ist ein wichtiges Instrument des Selbstschutzes für Privatpersonen, die unter Stalking oder Mobbing per Telefon leiden, und ergänzt die polizeilichen Ermittlungsmöglichkeiten.

Grenzen und rechtliche Aspekte

MCID funktioniert nur innerhalb des eigenen Netzes oder bei Zusammenschaltungen, bei denen die unterdrückte Rufnummer technisch übermittelt wird. Einige ausländische Netze oder spezielle VoIP-Provider geben die Nummer bei aktiviertem CLIR gar nicht erst weiter, dann kann auch MCID keine Nummer speichern. Der Dienst muss vor oder während des Gesprächs aktiviert werden; nach dem Auflegen ist die Fangauslösung nur innerhalb eines kurzen Zeitfensters möglich. Rechtlich unterliegt die Speicherung der Anruferdaten dem Datenschutz; die Herausgabe an den Teilnehmer erfolgt nur im Rahmen von Strafverfolgungsmaßnahmen, um einen Missbrauch der Fangschaltung zu verhindern. Eine automatische Anzeige der Nummer auf dem Display des Angerufenen ist mit MCID nicht verbunden und wäre nach deutschem Recht ohne richterliche Anordnung auch unzulässig.

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