Das Kürzel RoHS steht für die EG-Richtlinie 2002/95/EG. Diese beinhaltet ein Verbot bestimmter Substanzen bei der Herstellung von elektronischen Geräten. Der vollständige Titel lautet:
Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Ab dem 1. Juli 2006 neu in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen laut RoHS kein Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromiertes Biphenyl (PBB) bzw. polybromierten Diphenylether (PBDE) enthalten.