RFC 3125 – Electronic Signature Policies
| Status | Experimental |
|---|---|
| Veröffentlicht | September 2001 |
| Volltext | rfc-editor.org/rfc/rfc3125 |
RFC 3125 definiert Signaturrichtlinien für elektronische Signaturen. Eine Signaturrichtlinie ist eine Menge von Regeln für die Erstellung und Validierung einer elektronischen Signatur, anhand derer die Gültigkeit der Signatur bestimmt werden kann. Ein bestimmter rechtlicher oder vertraglicher Kontext kann eine bestimmte Signaturrichtlinie als seinen Anforderungen entsprechend anerkennen. Die Signaturrichtlinie besitzt eine global eindeutige Referenz, die vom Unterzeichner als Teil der Signaturberechnung an die elektronische Signatur gebunden wird.
Die Richtlinie muss in menschenlesbarer Form verfügbar sein, damit sie auf ihre Eignung für den jeweiligen rechtlichen und vertraglichen Rahmen geprüft werden kann. Für die automatische Verarbeitung einer elektronischen Signatur spezifiziert ein anderer Teil der Signaturrichtlinie die elektronischen Regeln für die Erstellung und Validierung der Signatur in einer computerverarbeitbaren Form. In diesem Dokument wird das Format der Signaturrichtlinie unter Verwendung von ASN.1 definiert. Die Hauptakteure umfassen den Signaturrichtlinien-Herausgeber, den Unterzeichner, den Prüfer, den Schiedsrichter und vertrauenswürdige Diensteanbieter wie Zertifizierungsstellen und Zeitstempeldienste.
Historisch gesehen baut RFC 3125 auf der Arbeit von ETSI auf und legt als experimentelles Protokoll die Grundlagen für interoperable und rechtssichere elektronische Signaturen. Obwohl es selbst keinen Internetstandard darstellt, ist es ein früher und wichtiger Beitrag zur Strukturierung von Vertrauensmodellen für elektronische Transaktionen. Es beschreibt die technischen und prozeduralen Anforderungen, die es ermöglichen, Signaturen unabhängig von der zugrunde liegenden Umgebung (z. B. Smartcards) zu erstellen und zu prüfen.