Kategorie: Jargon
Ungebetene Werbeanrufe von Firmen, mit denen man keine Geschäftsbeziehung hat, werden als Kaltakquise bezeichnet. In der Regel beauftragen Firmen spezielle Call Center mit der Kaltakquise. Diese Call Center rufen dann Verbraucher an und versuchen Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen.
Kaltkaquise wird auch als Cold Call (Kaltanruf) bezeichnet.
Cold Calls bzw. Kaltakquise ist in Deutschland verboten. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG 2004 sagt dazu in § 7:
Eine unzumutbare Belästigung ist insbesondere anzunehmen ... bei einer Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung oder gegenüber sonstigen Marktteilnehmern ohne deren zumindest mutmaßliche Einwilligung;
Fragen Sie den Anrufer sachlich nach seinem Namen, dem Firmennamen und einer ladungsfähigen Anschrift.
Suchbegriffe: SKL, Lotterie, outbound, outcall, call out, kaltaquise