Amtsberechtigung
Die Amtsberechtigung ist eine Berechtigungsstufe in Telefonanlagen. Ein Teilnehmer mit Amtsberechtigung darf externe Rufnummern anrufen. Nebenstellen ohne Amtsberechtigung können lediglich interne Gespräche führen.
Die Amtsberechtigung ist eine Berechtigungsstufe in Telefonanlagen. Ein Teilnehmer mit Amtsberechtigung darf externe Rufnummern anrufen. Nebenstellen ohne Amtsberechtigung können lediglich interne Gespräche führen.