Amtsberechtigung

Die Amtsberechtigung legt fest, wie weit eine Nebenstelle an einer TK-Anlage nach außen telefonieren darf. Sie ist das Gegenstück zur Amtsholung: Diese regelt, wie der Zugang zum öffentlichen Netz hergestellt wird, die Amtsberechtigung dagegen, ob und wohin.

Beides wird an derselben Stelle konfiguriert und deshalb regelmäßig verwechselt.

Die Stufen der Amtsberechtigung

Üblich ist eine Staffelung, die mit der Entfernung und damit mit den Kosten wächst:

StufeErlaubt
nicht amtsberechtigtnur interner Verkehr
halbamtsberechtigtnur kommende externe Gespräche, abgehend nichts
ortsberechtigtdas eigene Ortsnetz
fernberechtigtdas gesamte Inland
vollamtsberechtigtauch Ausland und Mobilfunk

Die Begriffe und ihre Zahl unterscheiden sich je Anlage; manche kennen zusätzliche Abstufungen für Mobilfunkziele oder für bestimmte Länder. Der halbamtsberechtigte Apparat ist dabei der, der am häufigsten erklärt werden muss: Er kann angerufen werden und intern telefonieren, nach außen aber nicht wählen. Typisch ist das für Apparate in Lager, Werkstatt oder Besprechungsraum.

Oberhalb der Stufen stehen in der Regel zwei Listen, die feiner greifen:

Sperrlisten verbieten einzelne Ziele oder Nummernbereiche, unabhängig von der Stufe. Der Standardfall sind Premiumnummern mit 0900 und Auskunftsdienste mit 118.

Freigabelisten erlauben einzelne Ziele, die die Stufe eigentlich ausschließt — etwa eine Mobilnummer des Bereitschaftsdienstes an einem sonst nur ortsberechtigten Apparat.

Bei widersprüchlichen Einträgen entscheidet die Auswertungsreihenfolge der Anlage. Welche Liste Vorrang hat, ist herstellerabhängig und sollte bei der Einrichtung geprüft werden, statt sie anzunehmen.

Was von der Amtsberechtigung immer ausgenommen bleibt

Der Notruf. 112 und 110 müssen von jedem Apparat erreichbar sein, auch von einem nicht amtsberechtigten und auch dann, wenn eine Amtskennzahl üblich ist.

Das ist bei jeder Anlage nachzuprüfen, und zwar praktisch und nicht anhand der Konfigurationsansicht. Es gibt zwei Stellen, an denen die Erreichbarkeit verloren geht, ohne dass es auffällt: eine zu weit gefasste Sperrliste, und ein Apparat, dessen Berechtigung nachträglich herabgesetzt wurde. Beides bemerkt man im Ernstfall — oder bei einem Test.

Zwei weitere Nummern gehören in dieselbe Betrachtung: 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst und 116 116 für die Kartensperrung.

Amtsberechtigung als Schutz vor Gebührenbetrug

Hier liegt der Grund, aus dem das Thema über eine Komfortfrage hinausgeht. Wird eine TK-Anlage von außen missbraucht, werden Gespräche zu teuren Auslands- oder Premiumzielen über sie geführt, und die Rechnung trägt der Betreiber. Die Beträge erreichen in solchen Fällen schnell vier- oder fünfstellige Höhen, weil der Missbrauch typischerweise am Freitagabend beginnt und bis Montag läuft.

Die Einstiegspunkte sind bekannt, und gegen jeden hilft eine knapp gehaltene Amtsberechtigung:

Sprachspeicher und Fernabfrage mit voreingestellten oder einfachen Kennzahlen, über die sich eine abgehende Verbindung aufbauen lässt.

Direkteinwahl in die Anlage, bei der ein Anrufer nach dem Verbindungsaufbau selbst weiterwählt.

Nebenstellen mit zu weiten Rechten, die über eine der beiden genannten Wege erreichbar sind.

Drei Maßnahmen sind daher Standard: Auslandsziele nur dort freigeben, wo sie gebraucht werden; Premiumnummern grundsätzlich sperren; und die Sperre zweistufig anlegen — in der Anlage und beim Anbieter, weil eine Sperre im Netz auch dann greift, wenn die Anlage selbst übernommen wurde. Bei SIP-Anschlüssen kommt ein Gesprächslimit hinzu, das viele Anbieter anbieten.

Abgrenzung

Amtsholung ist der Vorgang des Zugriffs auf das öffentliche Netz, meist über eine vorangestellte Null. Die Amtsberechtigung entscheidet, ob dieser Zugriff gelingt.

Least Cost Routing wählt zwischen mehreren Wegen nach Kosten. Es setzt bei derselben Entscheidung an, begrenzt aber nichts.

Class of Service ist die englische Entsprechung und die Bezeichnung, unter der die Einstellung in Anlagen internationaler Hersteller und in SIP-Umgebungen erscheint.

Gesprächsdatenerfassung protokolliert, wer wohin telefoniert hat. Sie ist das Werkzeug, mit dem auffällige Nutzung erkannt wird — und damit die Ergänzung zur Berechtigung, die vorbeugend wirkt.

Quellen

  • Bundesnetzagentur: Hinweise zu Rufnummernmissbrauch und Gebührenbetrug an Telekommunikationsanlagen
  • BSI: IT-Grundschutz, Baustein zu TK-Anlagen und VoIP
  • ITU-T Q.931: ISDN user-network interface layer 3 specification for basic call control

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