Amtsholung

Amtsholung bezeichnet den Vorgang, mit dem ein Nebenstellenapparat an einer TK-Anlage Zugang zum öffentlichen Telefonnetz erhält. Der Begriff stammt aus der Zeit, in der das öffentliche Netz aus Sicht der Anlage das "Amt" war, und hat sich bis in heutige Wählregeln gehalten — auch dort, wo kein Amt mehr existiert, sondern ein SIP-Trunk.

Die Anlage muss bei jeder gewählten Rufnummer entscheiden, ob sie intern vermittelt oder nach außen geht. Wie diese Entscheidung zustande kommt, unterscheidet die beiden Verfahren der Amtsholung.

Gezielte Amtsholung

Hier geht der externen Rufnummer eine Amtskennzahl voraus, meist die Null. Die Anlage erkennt an ihr, dass eine Leitung nach außen belegt werden soll, verwirft die Kennzahl und wählt den Rest weiter.

Intern:   23          → Nebenstelle 23
Extern:   0 30 123456 → Amtsleitung, gewählt wird 030 123456

Der Vorteil ist Eindeutigkeit: Interne Rufnummern und externe Ziele können sich nicht ins Gehege kommen, und der Nutzer sieht an der Null, was er tut. Der Nachteil ist, dass sie mitgewählt werden muss — mit zwei Folgen, die in der Praxis Arbeit machen:

Rufnummern in Adressbüchern und Signaturen. Eine im Mobiltelefon gespeicherte Nummer funktioniert am Anlagenapparat nicht ohne vorangestellte Null. Dasselbe gilt für Rückrufe aus einer Anrufliste, wenn die Anlage die Kennzahl beim Speichern nicht selbst ergänzt.

Die Notrufnummer. Ob 112 ohne Amtskennzahl erreichbar ist, hängt an der Konfiguration. Eine Anlage, die auf gezielte Amtsholung eingestellt ist und Notrufe nicht ausdrücklich freistellt, verlangt im Ernstfall die Null — ein Punkt, der bei jeder Inbetriebnahme geprüft gehört.

Spontane Amtsholung

Bei der spontanen Amtsholung — auch direkte Amtsholung genannt — belegt der Apparat die Amtsleitung sofort beim Abheben. Es wird keine Kennzahl gewählt; der Nutzer hört den Wählton des Netzes statt den der Anlage.

Interne Ziele sind dann nur über eine eigene Kennzahl erreichbar, häufig die Doppelraute oder eine vorangestellte Ziffer, die intern nicht als Nebenstelle vergeben ist. Das Verfahren ist dort sinnvoll, wo fast ausschließlich nach außen telefoniert wird und der interne Verkehr die Ausnahme bildet — oder wo Endgeräte angeschlossen sind, die keine Amtskennzahl beherrschen: Faxgeräte, Türsprechstellen, Alarmwählgeräte, Frankiermaschinen.

Zwei Nebenwirkungen sind zu bedenken: Ein Apparat mit spontaner Amtsholung belegt beim versehentlichen Abheben eine Amtsleitung, und bei wenigen Leitungen fällt das auf. Und die Weitergabe eines Gesprächs an eine interne Stelle setzt voraus, dass der Nutzer die interne Kennzahl kennt, was bei selten benutzten Apparaten wiederum unterbleibt.

Üblich ist daher eine Mischung: spontane Amtsholung nur für die Geräte, die sie brauchen, gezielte Amtsholung für die Arbeitsplätze.

Wie die Amtsholung in VoIP-Anlagen weiterlebt

Mit dem SIP-Trunk gibt es keine Amtsleitung mehr, die belegt würde. Die Entscheidung "intern oder extern" trifft eine Wählregel, die Ziffernfolgen auf Routen abbildet — und die Null steht in den meisten Konfigurationen weiterhin am Anfang, weil Nutzer, Telefonbücher und Betriebsanweisungen es so gewohnt sind.

Technisch ist sie dort entbehrlich: Eine Anlage kann anhand der Länge und des Aufbaus einer Nummer selbst erkennen, ob ein internes Ziel gemeint ist. Dagegen sprechen zwei Dinge. Interne Rufnummernbereiche können mit Ortsnetzrufnummern beginnen, was ohne Kennzahl mehrdeutig wird. Und die Anlage muss bei jeder Ziffer warten, ob noch eine folgt, was den Wählvorgang verzögert oder einen Abschluss mit der Raute erfordert.

Wer eine Anlage auf SIP umstellt, sollte die Wählregeln deshalb bewusst festlegen statt übernehmen, und dabei vier Punkte prüfen: Notruf ohne Kennzahl, Sonderrufnummern wie 110 und 116 116, die Behandlung des führenden Pluszeichens bei Nummern im internationalen Format, und ob die Anlage beim Rückruf aus der Anrufliste die Kennzahl selbst einsetzt.

Abgrenzung

Amtsberechtigung regelt, ob eine Nebenstelle nach außen telefonieren darf und wie weit — nur intern, nur Ortsnetz, auch Fern- und Auslandsverbindungen. Die Amtsholung regelt dagegen wie der Zugang hergestellt wird. Beides wird an derselben Stelle konfiguriert und deshalb oft verwechselt.

Durchwahl ist der umgekehrte Weg: ein Anruf von außen, der eine Nebenstelle ohne Vermittlung erreicht.

Amtsleitung ist die physische oder logische Verbindung zum Netzbetreiber, die bei der Amtsholung belegt wird. In der Anlagenkonfiguration erscheint sie als Bündel, aus dem die nächste freie Leitung genommen wird.

Least Cost Routing setzt bei derselben Entscheidung an, wählt aber zusätzlich nach Kosten zwischen mehreren Anbietern. In der Festnetzwelt ist es praktisch verschwunden, bei Anlagen mit mehreren SIP-Anschlüssen als Routenauswahl aber wieder präsent.

Quellen

  • ITU-T Q.931: Digital Subscriber Signalling System No. 1 — Network Layer
  • Bundesnetzagentur: Strukturierung und Ausgestaltung des Nummernraums für das öffentliche Telefonnetz

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