Betreibermodell für Breitbandnetze
Beim Betreibermodell baut und finanziert die Kommune die passive Netzinfrastruktur selbst und verpachtet sie an einen Netzbetreiber. Der bringt die aktive Technik ein, vermarktet die Anschlüsse und zahlt dafür ein Pachtentgelt.
Es ist die Alternative zum Wirtschaftlichkeitslückenmodell und unterscheidet sich von ihm in einem Punkt, aus dem alles Weitere folgt: Das Netz gehört der Kommune.
**Stand: Oktober 2026.** Fristen, Fördersätze und steuerliche Einordnung folgen der jeweils geltenden Richtlinie und der Praxis der Finanzverwaltung; die Angaben sind vor einer Entscheidung fachlich zu prüfen.
Die Aufgabenteilung
Die Kommune — oder ein Zweckverband, ein Eigenbetrieb, ein Stadtwerk — errichtet Leerrohre, Kabel, Schächte, Muffen und die Gebäude oder Schränke für die Technikstandorte. Sie dokumentiert das Netz, hält es instand und bleibt Eigentümerin.
Der Pächter stellt die aktive Technik — OLT, Switche, Netzabschlüsse —, betreibt das Netz, verkauft Anschlüsse an Endkunden oder Vorleistungen an andere Anbieter und entstört, was auf seiner Seite liegt.
Die Schnittstelle verläuft also zwischen Glas und Elektronik. Sie muss im Pachtvertrag genau beschrieben sein, denn an ihr entscheidet sich, wer bei einer Störung fährt und wer zahlt: Ein durchtrennter Hausanschluss ist Sache der Kommune, ein ausgefallener Port Sache des Pächters.
Die Auswahl des Pächters läuft wie im Fördermodell über ein offenes, diskriminierungsfreies Verfahren. Wirtschaftlichstes Angebot ist dort die geringste Förderlücke, hier in der Regel die höchste Pacht bei gesicherten Ausbau- und Qualitätszusagen.
Die Rechnung
Das Modell steht und fällt mit einer langen Betrachtung. Die Investition fällt sofort an, die Pacht fließt über Jahrzehnte — passive Infrastruktur hat eine Nutzungsdauer, die weit über die Zweckbindungsfristen der Förderung hinausreicht.
Daraus ergibt sich das Risikoprofil:
Die Kommune trägt die Vorfinanzierung und den Zinsaufwand, das Auslastungsrisiko über die Pachthöhe, das Instandhaltungsrisiko am passiven Netz und das Insolvenzrisiko des Pächters. Fällt der Pächter aus, steht ein Netz ohne Betreiber da — der Pachtvertrag braucht für diesen Fall eine Regelung.
Dafür bekommt sie eine Anlage, die nach Ende der Abschreibung weiter Erträge bringt, Einfluss auf die Ausbaureihenfolge — welcher Ortsteil zuerst drankommt, entscheidet nicht die Rendite —, und die Freiheit, den Betreiber nach Ablauf des Pachtvertrags zu wechseln. Die Wertschöpfung bleibt in der Region.
Ein Punkt wird oft übersehen und kann den Ausschlag geben: Betreibt die Kommune das Netz über einen Betrieb gewerblicher Art, ist sie in der Regel vorsteuerabzugsberechtigt. Bei einem überwiegend aus Tiefbau bestehenden Investitionsvolumen ist das ein erheblicher Betrag. Die steuerliche Gestaltung gehört deshalb an den Anfang der Planung, nicht ans Ende.
Was die Verwaltung dafür braucht
Hier liegt die ehrliche Hürde, und sie ist der Grund, aus dem sich das Modell nicht durchgesetzt hat:
Kompetenz und Personal. Planung, Bauüberwachung, Abnahme, Dokumentation, Entstörung, Vertragsmanagement über Jahrzehnte. Das ist eine Daueraufgabe, keine Projektphase.
Eine saubere Dokumentation. Wer das Netz besitzt, muss jederzeit wissen, welche Faser wo liegt. Eine lückenhafte Bestandsdokumentation macht das Netz beim Betreiberwechsel praktisch wertlos.
Haushalts- und Vergaberecht. Kreditaufnahme, Genehmigung durch die Kommunalaufsicht, europaweite Ausschreibung von Bauleistungen und Pachtvertrag.
Ausdauer. Die Entscheidung bindet die Kommune länger als jede Wahlperiode.
Wo diese Voraussetzungen fehlen — und das ist der Regelfall in kleinen Gemeinden —, ist das Wirtschaftlichkeitslückenmodell die ehrlichere Wahl. Wo sie vorhanden sind, etwa bei Stadtwerken mit Netzerfahrung aus Strom oder Gas, ist das Betreibermodell das wirtschaftlich stärkere.
Abgrenzung
Wirtschaftlichkeitslückenmodell ist die Alternative: Der Betreiber baut und besitzt das Netz, die öffentliche Hand zahlt den fehlenden Betrag.
Breitbandausbau ordnet beide Modelle in den Ablauf eines Ausbauprojekts ein.
Pachtmodell ist eine andere Bezeichnung für dasselbe Vorgehen.
Open Access beschreibt den diskriminierungsfreien Zugang Dritter; im Betreibermodell lässt er sich über den Pachtvertrag unmittelbar durchsetzen.
Konzessionsmodell überträgt dagegen auch Bau und Finanzierung auf den Partner und ist damit näher am Fördermodell als am Betreibermodell.
Quellen
- Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung: Gigabit-Richtlinie 2.0, Regelungen zu Betreiber- und Wirtschaftlichkeitslückenmodell
- Europäische Kommission: Leitlinien für staatliche Beihilfen für Breitbandnetze
- Gigabitbüro des Bundes: Materialien zu Pachtverträgen und kommunalen Ausbaumodellen