FTTH – Fibre To The Home
Abkürzung: FTTH
FTTH bezeichnet den vollständigen Glasfaseranschluss: Die Faser wird vom Netz des Betreibers durchgehend bis in die Wohn- oder Geschäftseinheit geführt. Erst dort wandelt ein Endgerät das optische Signal in eine elektrische Schnittstelle um.
Damit entfällt die längenabhängige Dämpfung, die alle kupferbasierten Verfahren begrenzt. Ein FTTH-Anschluss liefert dieselbe Datenrate, ob er hundert Meter oder mehrere Kilometer von der Vermittlungsstelle entfernt liegt.
Komponenten eines FTTH-Anschlusses
Ein Hausanschluss besteht aus einer festen Abfolge von Bauteilen, deren Bezeichnungen in Angeboten und Terminvereinbarungen regelmäßig auftauchen:
Hausübergabepunkt (Gf-AP). Die Stelle im Gebäude, an der die Zuführung ankommt und in die Gebäudeinstallation übergeht. In Mehrfamilienhäusern folgt darauf der Gebäudeverteiler (Gf-GV), der die Fasern auf die Wohnungen aufteilt.
Glasfaser-Teilnehmeranschluss (Gf-TA). Die Anschlussdose in der Wohnung, an der die Faser endet, das Gegenstück zur früheren Telefondose. Sie ist passiv und trägt üblicherweise eine LC/APC-Kupplung.
Optisches Netzabschlussgerät (ONT). Das aktive Gerät, das die Faser terminiert und eine Ethernet-Schnittstelle bereitstellt. Dahinter wird der Router angeschlossen. Es wird in der Regel vom Netzbetreiber gestellt, ist rechtlich aber Endgerät und kann auch selbst beschafft werden.
Aus dieser Kette ergibt sich, warum ein Glasfaserausbau in der Regel zwei Termine erfordert: einen für die Zuführung bis ins Gebäude und einen für die Installation in der Wohnung.
Vom Vorvertrag zum fertigen Anschluss
Der Weg zum FTTH-Anschluss folgt im geförderten wie im eigenwirtschaftlichen Ausbau demselben Muster. Wer den Ablauf kennt, kann die Termine einordnen, die über Monate verteilt eintreffen.
Vorvermarktung und Nachfragebündelung
Vor dem ersten Spatenstich sammelt der Betreiber Vorverträge. Erreicht die Zahl der Vorbestellungen im Ausbaugebiet eine festgelegte Quote — üblich sind 30 bis 40 Prozent der Haushalte —, wird gebaut; andernfalls nicht. Dieses Verfahren heißt Nachfragebündelung und ist bei eigenwirtschaftlichem Ausbau der Regelfall, weil die Tiefbaukosten erst ab einer bestimmten Anschlussdichte tragfähig sind.
Für Anschlussnehmer ist das die entscheidende Phase: Während der Vorvermarktung ist der Hausanschluss meist kostenfrei, danach kostenpflichtig. Wer abwartet, zahlt später.
Grundstückseigentümererklärung
Die Zuführung über das Grundstück und die Installation im Gebäude bedürfen der Zustimmung des Eigentümers. Diese wird in der Grundstückseigentümererklärung festgehalten, die auch Trassenverlauf, Standort des Hausübergabepunkts und die Duldung der Anlage regelt. Bei Mietobjekten unterschreibt nicht der Mieter, sondern der Eigentümer — eine der häufigsten Verzögerungsursachen im Ausbau.
Hausbegehung und Tiefbau
In der Begehung werden Eintrittsstelle, Trasse auf dem Grundstück und der Platz für Hausübergabepunkt und ONT festgelegt. Danach folgt der Tiefbau: in der Straße je nach Untergrund als offene Bauweise, Trenching, Kabelpflug oder Spülbohrung, auf dem Grundstück meist als Erdrakete oder kurzer Graben. In das verlegte Leerrohr wird die Faser anschließend eingeblasen und am Hausübergabepunkt gespleißt.
Inhausinstallation und Aktivierung
Vom Hausübergabepunkt führt die Installation zur Anschlussdose in der Wohnung. Der zweite Termin umfasst das Setzen der Gf-TA, das Anschließen des ONT und die Messung der Strecke. Freigeschaltet wird der Anschluss erst, wenn das ONT beim Betreiber registriert ist.
Was der Anschluss kostet
Der Preis für den Hausanschluss hängt weniger vom Betreiber ab als vom Zeitpunkt der Beauftragung und von der Lage des Gebäudes.
Während der Vorvermarktung ist der Anschluss in der Regel kostenfrei, weil der Betreiber ihn in die Ausbaukalkulation einrechnet.
Nachträglich wird er in Rechnung gestellt. Die Höhe richtet sich nach der Länge der Trasse auf dem Grundstück, dem Untergrund, der Zahl der Hindernisse und danach, ob ein nutzbares Leerrohr bereits liegt. Eigenleistung beim Graben auf dem eigenen Grundstück senkt den Betrag erheblich, sofern der Betreiber sie zulässt und die Verlegetiefe eingehalten wird.
Die Verkabelung innerhalb der Wohnung hinter dem ONT ist nicht Teil des Hausanschlusses. In Mehrfamilienhäusern kann die gebäudeinterne Glasfaserinfrastruktur über das Glasfaserbereitstellungsentgelt auf die Mieter umgelegt werden.
Punkt-zu-Mehrpunkt und Punkt-zu-Punkt
Für die Anbindung existieren zwei Architekturen.
Bei einem passiven optischen Netz (PON) teilen sich mehrere Anschlüsse eine Faser vom Betreiberstandort aus. Ein rein optischer Verteiler ohne Stromversorgung spaltet das Signal auf, üblich sind 32 oder 64 Teilnehmer. Die verfügbare Kapazität wird zwischen diesen aufgeteilt, weil im Upstream alle Teilnehmer nacheinander in zugewiesenen Zeitfenstern senden.
Die verbreitete Ausprägung ist GPON nach ITU-T G.984 mit 2,488 Gbit/s im Downstream. Für Tarife oberhalb von 1 Gbit/s kommt XGS-PON mit 10 Gbit/s symmetrisch zum Einsatz. Beide arbeiten auf unterschiedlichen Wellenlängen und lassen sich deshalb auf derselben Faser parallel betreiben.
Bei einer Punkt-zu-Punkt-Anbindung führt für jeden Anschluss eine eigene Faser bis zum Betreiberstandort. Das ist aufwendiger in Faser und Technikfläche, bietet aber die volle Kapazität je Anschluss und erlaubt es, einzelne Fasern an andere Betreiber zu vermieten.
In Deutschland überwiegt die passive Variante bei Anschlüssen für Privatkunden; Punkt-zu-Punkt findet sich bei Geschäftskunden und in einigen kommunalen Netzen.
Was bei einem Gigabittarif tatsächlich ankommt
Teilen sich 32 Anschlüsse ein GPON mit 2,488 Gbit/s, stehen rechnerisch rund 78 Mbit/s je Anschluss dauerhaft zur Verfügung. Dass trotzdem Gigabittarife verkauft werden, liegt an der Überbuchung: Nur ein Bruchteil der Teilnehmer lädt gleichzeitig mit voller Rate. Die Rechnung geht im Alltag auf, weil der typische Haushalt in kurzen Spitzen überträgt und zwischen den Spitzen nichts abruft.
Bemerkbar wird die Teilung erst, wenn mehrere Anschlüsse am gleichen Splitter zugleich dauerhaft auslasten. Das ist der sachliche Grund, aus dem Betreiber bei steigender Nachfrage auf XGS-PON wechseln oder den Splitterfaktor verkleinern, statt Tarife zu drosseln.
Eigenes ONT verwenden
Der Netzabschlusspunkt liegt bei FTTH an der passiven Anschlussdose, nicht am ONT. Daraus folgt, dass das ONT rechtlich Endgerät ist und der Anschlussnehmer es nach dem Grundsatz der freien Endgerätewahl selbst stellen darf — als separates Gerät oder als ONT-Stick direkt im Router.
Praktisch scheitert das oft an der Registrierung. Weil in einem PON alle Teilnehmer auf derselben Faser senden, lässt das OLT nur Geräte zu, deren Kennung hinterlegt ist. Je nach Betreiber ist das die Seriennummer, eine LOID oder ein PLOAM-Passwort. Ohne diese Angaben bleibt das Gerät stumm, auch wenn es technisch passt — und nicht jeder Betreiber gibt sie heraus oder trägt ein fremdes Gerät ein. Wer ein eigenes ONT plant, klärt das vor dem Kauf.
Die Einzelheiten zur Anmeldung stehen bei PLOAM, die zu den Geräten bei ONU und ONT.
Abgrenzung zu FTTB und FTTC
Der Unterschied liegt allein darin, wie weit die Faser reicht:
| FASER ENDET | REST DER STRECKE | |
|---|---|---|
| FTTC | am Kabelverzweiger | 200–800 m Kupfer |
| FTTB | im Gebäude | Inhausverkabelung |
| FTTH | in der Wohnung | keiner |
FTTH sagt nur, wie weit die Faser reicht, nicht welche Übertragungstechnik darauf läuft. Ein FTTH-Anschluss kann als PON oder als Punkt-zu-Punkt-Netz ausgeführt sein.
In der amtlichen Breitbanderfassung werden FTTH und FTTB gemeinsam als FTTH/B ausgewiesen, da sich beide in der erreichbaren Datenrate kaum unterscheiden.
Vorteile jenseits der Datenrate
Neben der Bandbreite spricht für Glasfaser, dass sie unempfindlich gegen elektromagnetische Störungen ist — bei Kupferanschlüssen eine erhebliche Fehlerquelle, besonders in dicht belegten Kabelbündeln.
Hinzu kommen geringere Latenz, symmetrische Datenraten in beide Richtungen und eine deutlich längere technische Nutzungsdauer der verlegten Faser. Eine einmal verlegte Glasfaser lässt sich durch Austausch der Endgeräte auf höhere Datenraten bringen, ohne den Tiefbau zu wiederholen.
Ausbaustand und Förderung
Der Anteil der Anschlüsse mit FTTH oder FTTB liegt in Deutschland deutlich unter dem europäischen Durchschnitt. Ursache ist die frühe und flächendeckende Aufrüstung des Kupfernetzes auf FTTC, die den wirtschaftlichen Anreiz für einen vollständigen Ausbau lange gedämpft hat.
Regional bestehen erhebliche Unterschiede: In manchen Gebieten liegt der Anteil im niedrigen einstelligen Bereich, in anderen — häufig dort, wo kommunale Netze oder geförderte Projekte gebaut haben — nahe der Vollversorgung.
Wo sich ein Ausbau nicht eigenwirtschaftlich darstellt, greift die staatliche Förderung. Welche Gebiete dafür in Frage kommen, wie das Markterkundungsverfahren abläuft und worin sich Wirtschaftlichkeitslückenmodell und Betreibermodell unterscheiden, steht beim Breitbandausbau.
Das Ende des Kupferanschlusses
Mit zunehmender FTTH-Abdeckung stellt sich die Frage, wie lange das parallele Kupfernetz weiterbetrieben wird. Die Bundesnetzagentur hat dafür im Januar 2026 ein Regulierungskonzept vorgelegt: Eine Abschaltung soll erst eingeleitet werden können, wenn mindestens 80 Prozent der Haushalte und Unternehmen im Gebiet mit FttH versorgt sind und der Zugang für Wettbewerber zu einheitlichen Bedingungen sichergestellt ist. Vor der Abschaltung liegen ein Vermarktungsstopp für Kupferanschlüsse und gestaffelte Ankündigungsfristen.
Für Anschlussnehmer heißt das: Der Wechsel auf Glasfaser ist auf Sicht keine Wahl zwischen zwei dauerhaften Optionen, sondern ein Umstieg mit absehbarem Enddatum. Die Einzelheiten und der aktuelle Verfahrensstand stehen beim Breitbandausbau.
Quellen
- ITU-T G.984: Gigabit-capable Passive Optical Networks (GPON)
- ITU-T G.9807: 10-Gigabit-capable symmetric Passive Optical Network (XGS-PON)
- DIN EN 50173-4: Anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen in Wohnungen
- § 72 TKG: Glasfaserbereitstellungsentgelt
- Bundesnetzagentur: Regulierungskonzept zur Kupfer-Glas-Migration, Januar 2026