ONT – Optical Network Termination

Abkürzung: ONT

Das ONT ist der optische Netzabschluss beim Teilnehmer. Es setzt das Signal der Glasfaser auf Ethernet um und meldet sich beim Netzbetreiber an.

Definition

Ein Optical Network Termination ist das Gerät, an dem eine FTTH-Glasfaser endet und das die optische Übertragung in ein elektrisches Ethernet-Signal wandelt. Auf der einen Seite sitzt ein Faseranschluss, meist eine LC/APC-Buchse, auf der anderen Seite mindestens ein RJ45-Port. Dahinter wird der Router angeschlossen.

Die ITU-T unterscheidet zwei Begriffe. Optical Network Unit (ONU) ist der Oberbegriff für das teilnehmerseitige Endgerät eines passiven optischen Netzes. Optical Network Termination bezeichnet den Fall, dass dieses Gerät genau einen Teilnehmer versorgt. Im deutschen Sprachgebrauch wird durchgehend ONT verwendet, auch dort, wo die Norm ONU sagt.

In der Praxis heißt das ONT oft schlicht Glasfasermodem. Der Vergleich trägt, solange man ihn nicht zu weit treibt. Anders als ein DSL-Modem ist das ONT ein vom Netzbetreiber verwaltetes Gerät mit eigener Identität im Netz.

Aufgaben

Das ONT übernimmt vier Dinge:

  • Optisch-elektrische Wandlung. Empfang auf der Downstream-Wellenlänge, Sendung auf der Upstream-Wellenlänge über denselben Faserstrang.
  • Anmeldung am OLT. Das ONT durchläuft beim Einschalten eine Zustandsfolge nach ITU-T G.984.3 von O1 bis O5. Erst im Zustand O5 ist es betriebsbereit und darf Nutzdaten übertragen.
  • Zeitschlitzverwaltung. In einem PON senden alle Teilnehmer auf derselben Faser. Das OLT weist jedem ONT Sendezeitfenster zu, die das ONT exakt einhalten muss.
  • Fernverwaltung. Über OMCI (ONU Management and Control Interface, ITU-T G.988) konfiguriert das OLT das ONT. VLAN-Zuordnung, Dienstprofile, Firmware-Stände und Verschlüsselung kommen aus dem Netz, nicht aus dem Gerät.

Der letzte Punkt erklärt, warum ein ONT in aller Regel keine bedienbare Oberfläche hat. Es gibt nichts einzustellen, weil die Konfiguration vom OLT kommt.

Identität und Provisionierung

Damit das OLT ein ONT akzeptiert, muss es dieses erkennen. Dafür gibt es drei verbreitete Verfahren, die je nach Netzbetreiber einzeln oder kombiniert eingesetzt werden:

  • PON-Seriennummer. Vier Buchstaben Herstellerkennung nach ITU-T-Registry, gefolgt von acht Hexadezimalstellen. Beispielformat: ABCD12345678.
  • Registrierungskennung. Eine vom Netzbetreiber vergebene Zeichenkette, je nach Hersteller als LOID, Registration ID oder ONT-Installationskennung bezeichnet. Sie steht im Anschreiben zur Freischaltung.
  • Passwort. Ein zusätzliches Geheimnis, das bei manchen Betreibern zur Seriennummer gehört.

Wird ein ONT getauscht, muss die neue Kennung im System des Netzbetreibers hinterlegt werden. Ohne diesen Schritt bleibt der Anschluss dunkel, auch wenn Faser und Gerät technisch in Ordnung sind. Das ist die häufigste Ursache dafür, dass ein Anschluss nach einem Gerätewechsel nicht mehr läuft.

Die eigentliche Internetverbindung baut danach der Router auf. Je nach Netz geschieht das per PPPoE mit Zugangsdaten oder per DHCP ohne Anmeldung. In beiden Fällen ist häufig eine VLAN-Kennung zu setzen. Welche das ist, steht in der Schnittstellenbeschreibung, die jeder Netzbetreiber nach § 73 TKG veröffentlichen muss.

Bauformen

  • Externes ONT. Eigenständiges Gehäuse mit Netzteil, an der Wand neben der Glasfaserdose montiert. Die verbreitetste Form in Deutschland.
  • ONT im Router. Router mit eingebautem PON-Port, erkennbar an einer Faserbuchse statt eines DSL-Anschlusses. Spart ein Gerät und ein Netzteil.
  • SFP-ONT-Stick. Das ONT als Steckmodul im SFP-Formfaktor, das direkt in einen Router oder Switch mit SFP-Käfig gesteckt wird. Siehe ONT-Stick.
  • ONT im Gebäudeverteiler. Bei FTTB endet die Faser im Keller. Von dort geht es über Kupfer oder ein Gebäudenetz weiter in die Wohnungen.

Die Leistungsaufnahme eines externen ONT liegt in der Größenordnung weniger Watt. Es läuft dauerhaft und darf nicht abgeschaltet werden, weil sonst die Anmeldung am OLT verloren geht.

Rechtliche Einordnung

Ob das ONT zum Netz oder zum Endgerät gehört, war in Deutschland jahrelang strittig. Mehrere Verbände der Telekommunikationswirtschaft und die Vodafone GmbH beantragten 2022 bei der Bundesnetzagentur, den Netzabschlusspunkt für passive optische Netze hinter das ONT zu legen. Der Kunde hätte dann zwar weiterhin den Router frei wählen können, nicht aber das ONT.

Die Bundesnetzagentur hat diesen Antrag abgelehnt und die Entscheidung am 22. Januar 2025 im Amtsblatt 02/2025 veröffentlicht. Der Zugang ist damit weiterhin am passiven Netzabschlusspunkt zu gewähren, wie es § 73 Abs. 1 TKG vorsieht. Praktisch bedeutet das: Der Netzabschluss liegt an der Glasfaserdose, das ONT ist Endgerät und darf selbst beschafft werden.

Mehrere Antragsteller haben fristwahrend Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass der Widerspruch die Geltung von § 73 Abs. 1 TKG nicht berührt.

In der Praxis verläuft die Umsetzung uneinheitlich. Manche Netzbetreiber tragen ein mitgebrachtes ONT ohne Rückfrage ein, andere verweisen auf interne Vorgaben. Die veröffentlichte Schnittstellenbeschreibung ist dabei das Dokument, auf das man sich berufen kann, weil sie alle Parameter enthält, die ein eigenes Gerät braucht.

Abgrenzung

Das OLT (Optical Line Termination) ist das Gegenstück im Netz des Betreibers. Es sitzt in der Vermittlungsstelle oder im Technikstandort und bedient über einen Splitter viele ONT gleichzeitig.

Der Medienkonverter wandelt ebenfalls zwischen Glasfaser und Ethernet, arbeitet aber transparent und ohne Anmeldung an einer Gegenstelle. Er ist kein Ersatz für ein ONT, weil ihm die PON-Protokollschicht fehlt.

Bei aktiven Punkt-zu-Punkt-Netzen (AON, Active Optical Network) genügt tatsächlich ein Medienkonverter oder ein passendes SFP-Modul, weil jeder Teilnehmer eine eigene Faser bis zum Switch hat. Ein ONT im engeren Sinn wird dort nicht benötigt.

Quellen

  • ITU-T G.984.3 (2014): Gigabit-capable passive optical networks, Transmission convergence layer specification
  • ITU-T G.988 (2017): ONU management and control interface (OMCI) specification
  • Bundesnetzagentur: Entscheidung zum Netzabschlusspunkt für passive optische Glasfasernetze, Az. 2.00/105#1, Amtsblatt 02/2025 vom 22.01.2025
  • Bundesnetzagentur: Verfahren über den Erlass einer Allgemeinverfügung zur Abänderung des Netzabschlusspunktes für Passive Optische Glasfasernetze, Verfahrensseite mit Antrag, Stellungnahmen und Hinweis auf die eingelegten Widersprüche
  • § 73 Telekommunikationsgesetz (TKG) in der Fassung vom 23.06.2021

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