Bundesnetzagentur
Abkürzung: BNetzA
Die Bundesnetzagentur ist die deutsche Regulierungsbehörde für netzgebundene Wirtschaftsbereiche. Ihr vollständiger Name lautet Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen; sie hat ihren Sitz in Bonn.
Ihre Aufgabe ist es, Wettbewerb in Märkten herzustellen und zu sichern, in denen der Aufbau paralleler Netze wirtschaftlich nicht sinnvoll ist — und in denen deshalb ohne Regulierung eine marktbeherrschende Stellung entstünde.
Entstehung
Die Behörde ging 1998 als Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post aus der Liberalisierung dieser Märkte hervor. Sie übernahm die hoheitlichen Aufgaben, die zuvor bei der Bundespost und dem zuständigen Ministerium lagen.
2005 kamen Strom und Gas hinzu, kurz darauf der Eisenbahnsektor. Mit dieser Erweiterung erhielt sie ihren heutigen Namen.
Die Behörde untersteht dem für Wirtschaft zuständigen Bundesministerium, entscheidet in Regulierungsfragen jedoch durch Beschlusskammern, die weisungsunabhängig arbeiten.
Aufgaben in der Telekommunikation
Für die Netzwerktechnik sind vor allem vier Bereiche relevant.
Marktregulierung. Die Behörde prüft, in welchen Teilmärkten ein Unternehmen über beträchtliche Marktmacht verfügt, und kann diesem Verpflichtungen auferlegen — insbesondere, Wettbewerbern Zugang zur eigenen Infrastruktur zu gewähren. Aus dieser Systematik stammt der Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, der den Wettbewerb im Festnetz überhaupt erst ermöglicht hat.
Frequenzverwaltung. Sie führt den Frequenzplan, teilt Frequenzen zu und führt die Versteigerungen durch, in denen Mobilfunkfrequenzen vergeben werden. Zu den Zuteilungen gehören regelmäßig Versorgungsauflagen, die festlegen, welcher Anteil von Fläche oder Haushalten bis wann zu erschließen ist.
Nummernverwaltung. Sie verwaltet den gesamten Rufnummernraum: Ortsnetzkennzahlen, Rufnummern für mobile Dienste, Diensterufnummern und technische Nummern wie Portierungskennungen. Die konkreten Regeln ergehen als Allgemeinverfügungen im Amtsblatt der Behörde.
Verbraucherschutz. Sie bearbeitet Beschwerden, geht gegen unerlaubte Telefonwerbung und missbräuchliche Rufnummernnutzung vor und kann Rufnummern abschalten sowie Rechnungslegungsverbote aussprechen.
Veröffentlichungen
Für die technische Arbeit sind mehrere Datenbestände der Behörde von Belang.
Sie veröffentlicht die Verzeichnisse der Ortsnetzbereiche mit ihren Kennzahlen, die zugeteilten Rufnummernblöcke samt Zuteilungsnehmern, die Portierungskennungen sowie die Geodaten der Ortsnetzbereichsgrenzen. Ein erheblicher Teil davon steht als Datei zum Herunterladen bereit und ist unter Nennung der Quelle frei nutzbar.
Hinzu kommen die Erhebungen zur Versorgungslage — die Breitbanddaten und das Mobilfunkmonitoring —, die über das Gigabit-Grundbuch bereitgestellt werden.
Verbindliche Festlegungen erscheinen im Amtsblatt, das zweiwöchentlich herausgegeben wird. Wer eine bestimmte Regel sucht, findet sie deshalb häufig nicht im Gesetzestext, sondern in einer dort veröffentlichten Verfügung oder Mitteilung.
Europäische Einbindung
Die Regulierung folgt weitgehend europäischen Vorgaben. Die Behörde arbeitet im Gremium der europäischen Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation mit, das die Anwendung der Vorgaben abstimmt.
Nationale Entscheidungen von grenzüberschreitender Bedeutung — etwa Marktdefinitionen — werden der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt, bevor sie wirksam werden.