Rufnummerngasse
Was ist eine Rufnummerngasse?
Eine Rufnummerngasse ist ein fest definierter Nummernbereich im Telefonnetz, der einem bestimmten Dienst, einer Region oder einem Anbietersegment zugeordnet ist. Der Begriff stammt aus der Struktur des deutschen Nummerierungsplans und bezeichnet die systematische Einteilung von Vorwahlen und Rufnummernblöcken. Jede Gasse hat einen eindeutigen Verwendungszweck, eine geregelte Tarifierung und spezifische technische Anforderungen. Die Zuteilung und Verwaltung dieser Nummernbereiche obliegt in Deutschland der Bundesnetzagentur, die damit Ordnung und Fairness im Telekommunikationsmarkt sicherstellt.
Geografische Rufnummerngassen
Die klassischen Ortsnetzrufnummern bilden das Rückgrat der geografischen Telefonie. Sie sind an einen festen Standort gebunden und beginnen mit einer Ortsnetzkennzahl, etwa 030 für Berlin oder 089 für München. Ein Anruf zu einer Ortsnetzrufnummer signalisiert dem Netz, dass der Angerufene an einem bestimmten geografischen Ort erreichbar ist. Ortsnetzrufnummern werden von der Bundesnetzagentur an Netzbetreiber vergeben, die sie wiederum an Endkunden zuteilen. Eine Portierung zu einem anderen Anbieter ist möglich, die räumliche Bindung an das Ortsnetz bleibt jedoch bestehen.
Mobilfunkrufnummern
Mobilfunkrufnummern sind nicht geografisch gebunden, sondern einem Mobilfunknetzbetreiber zugeordnet. In Deutschland sind sie an den Vorwahlen 015, 016 und 017 erkennbar. Die vollständigen Blöcke 015x, 016x und 017x sind für mobile Dienste reserviert. Jeder Mobilfunkanbieter erhält daraus eigene Teilblöcke zur Bewirtschaftung. Anders als bei Ortsnetzrufnummern kann der Nutzer eine Mobilfunknummer bundesweit und netzübergreifend portieren. Die Vorwahl allein lässt daher nicht mehr zwingend auf den aktuellen Netzbetreiber schließen.
Nationale Teilnehmerrufnummern (032)
Die 032-Gasse wurde für nationale Teilnehmerrufnummern geschaffen. Diese Nummern sind unabhängig vom Standort des Anschlusses und funktionieren bundesweit ohne Ortsbezug. Ursprünglich für VoIP-Dienste und nomadische Nutzung konzipiert, stehen sie heute für jegliche Form von standortunabhängigen Anschlüssen zur Verfügung. Ein Anruf zu einer 032-Nummer wird stets wie ein nationaler Ruf behandelt und nicht als Ortsgespräch tarifiert.
Persönliche Rufnummern (0700)
Die 0700-Gasse ist persönlichen Rufnummern vorbehalten. Ein Teilnehmer erhält eine lebenslang gültige Nummer, die er auf beliebige Zielanschlüsse lenken kann. Die 0700-Nummer folgt dem Inhaber bei Umzügen, Anbieterwechseln oder technischen Änderungen. Die Bundesnetzagentur vergibt die Nummern direkt an Diensteanbieter, die sie Endkunden anbieten. Die Tarifierung ist für den Anrufer meist teurer als ein normaler Festnetzruf.
Entgeltfreie Telefondienste (0800)
Rufnummern mit der Vorwahl 0800 sind für entgeltfreie Telefondienste reserviert. Der Angerufene trägt die vollen Kosten des Gesprächs. Der Anrufer zahlt nichts, auch nicht aus dem Mobilfunk. Unternehmen, Behörden und Serviceeinrichtungen nutzen 0800-Nummern als kostenlosen Kontaktweg für Kunden. Die Bundesnetzagentur vergibt diese Nummern direkt an Anbieter, die sie an Unternehmen weitergeben. Eine 0800-Nummer kann bundesweit oder auf bestimmte Regionen beschränkt geschaltet sein und ist an keinen festen Standort gebunden.
Service-Dienste (0180)
Die 0180-Gasse ist für Service-Dienste vorgesehen. Anders als bei 0800-Nummern teilen sich Anrufer und Angerufener die Kosten. Es existieren verschiedene Tarifstufen, die durch die weiteren Ziffern nach der 0180 definiert sind. 0180-1 und 0180-2 werden zu Preisen abgerechnet, die nah am Festnetztarif liegen. 0180-3, 0180-4 und 0180-5 sind teurer. 0180-6 und 0180-7 sind für Call-by-Call und alternative Netzbetreiber reserviert. Der Anrufer zahlt einen festen Minutenpreis oder einen Preis pro Anruf, der Angerufene trägt den Rest. Diese Nummern sind nicht ortsgebunden und werden häufig von Hotlines und Kundenservices genutzt.
Premium-Dienste und kurzzeitiger Massenverkehr (0900, 0137)
Die 0900-Gasse steht für Premium-Dienste, auch als Mehrwertdienste bekannt. Hier werden pro Minute oder pro Anruf hohe Entgelte fällig, die der Anrufer zu tragen hat. Typische Dienste sind Beratungshotlines, Unterhaltungsangebote und Gewinnspiele. Die Kosten sind vor dem Verbindungsaufbau anzusagen, meist per kostenloser Ansage vor dem Durchstellen.
Die 0137-Gasse ist für kurzzeitigen Massenverkehr vorgesehen, etwa Televoting und Abstimmungen in Radio- und Fernsehsendungen. Diese Nummern sind so dimensioniert, dass sie eine extrem hohe Anzahl gleichzeitiger Anrufe verkraften können, die aber nur kurz dauern. Der Preis pro Anruf ist festgelegt und liegt meist im niedrigen zweistelligen Cent-Bereich.
Auskunftsdienste (118xy)
Die 118-Gasse ist den telefonischen Auskunftsdiensten vorbehalten. Die ersten drei Ziffern 118 stehen fest, die folgenden zwei Ziffern identifizieren den Anbieter. Jeder Auskunftsdienst, ob Telefonauskunft, Branchenverzeichnis oder Wetteransage, erhält eine individuelle 118er-Nummer. Die Tarifierung ist nicht reguliert und kann stark variieren. Der Anrufer wird vorab über den Preis informiert.
EU-weite Dienste von sozialem Wert (116xyz)
Die 116-Gasse ist für harmonisierte Dienste von sozialem Wert in der gesamten Europäischen Union reserviert. Diese Nummern beginnen stets mit 116 und sind in allen EU-Mitgliedstaaten demselben Dienst zugewiesen. Beispiele sind die 116000 für die Vermissten-Hotline, die 116006 für Opferhilfe oder die 116111 für das Kinder- und Jugendtelefon. Die Dienste sind für den Anrufer kostenlos. Die Vergabe erfolgt in Deutschland durch die Bundesnetzagentur nach EU-Vorgaben.
Behördenrufnummer (115)
Die 115 ist die bundeseinheitliche Behördenrufnummer. Unter dieser Nummer erreichen Bürger die öffentliche Verwaltung, kommunale Ämter und Behörden. Die 115 ist keinem Nummernblock zugeordnet, sondern eine dreistellige Kurzwahl. Der Anruf kostet den jeweiligen Festnetz- oder Mobilfunktarif, ist aber oft günstig reguliert. Das Anliegen wird zentral entgegengenommen und an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Notrufnummern (110, 112)
Die 110 für die Polizei und die 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst sind die bekanntesten Kurzwahlen. Sie sind dreistellig, kostenlos und aus allen Netzen ohne SIM-Karte und ohne Guthaben erreichbar. Die Notrufnummern sind nicht Teil einer Gasse, sondern gesetzlich geschützte Sonderrufnummern mit höchster Priorität im Netz. Sie werden immer mit Standortdaten des Anrufers übermittelt, sofern technisch möglich.
Virtuelle Private Netze (018, 0181)
Die 018-Gasse ist für Virtuelle Private Netze (VPN) vorgesehen. Unternehmen können einen Nummernplan aufbauen, der bundesweit einheitlich ist und keine Ortsnetzbezüge aufweist. Mitarbeiter und Standorte werden unter dieser Gasse intern vernetzt. 018-1 und 018-2 sind für nationale VPNs bestimmt, 0181 für internationale virtuelle private Netze. Die Tarifierung ist Sache des Netzbetreibers und häufig in Unternehmensverträgen pauschal geregelt.
Funkrufdienste (0164, 0168, 0169)
Innerhalb des für Mobilfunk reservierten Bereichs sind die Blöcke 0164, 0168 und 0169 speziell für Funkrufdienste vorgesehen. Diese Pager-Dienste wurden früher für einseitige Benachrichtigungen genutzt und spielen heute nur noch in Nischen eine Rolle, etwa in der Notfallkommunikation oder in Kliniken.
Maschinenkommunikation (M2M)
Für die Machine-to-Machine-Kommunikation, kurz M2M, sind Nummern aus verschiedenen Gassen nutzbar, bevorzugt jedoch aus der 032-Gasse oder aus speziellen Mobilfunkblöcken. M2M-SIM-Karten erhalten eigene Rufnummern, die nicht für Sprachtelefonie, sondern für Datenübertragung zwischen Geräten, Sensoren und Steuerungen verwendet werden. Ein eigener, exklusiver Nummernblock existiert nicht, die Nachfrage wird aus bestehenden Gassen bedient.
Online-Dienste und Verkehrslenkung (019, 019xyz)
Die 019-Gasse dient der Verkehrslenkung und netzinternen Steuerung. 019x-Nummern werden von Netzbetreibern für eigene Zwecke verwendet, etwa für Call-by-Call-Präfixe oder technische Ankündigungen. Die 019xyz-Gasse ist für Online-Dienste reserviert, also Einwahlnummern für Internetzugänge und Datendienste, die heute historisch sind, aber noch im Nummerierungsplan geführt werden.
R-Gespräche
R-Gespräche, bei denen der Angerufene die Kosten übernimmt, sind kein eigener Nummernbereich, sondern ein Dienst, der über verschiedene Gassen abgewickelt werden kann. Die Bundesnetzagentur definiert dafür bestimmte technische Vorgaben, etwa die Kostenansage vor Gesprächsbeginn, die in den betroffenen Netzen umgesetzt werden müssen.
Vergabe und Verwaltung durch die Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur ist die zentrale Regulierungsbehörde für die Nummerierung in Deutschland. Sie legt den Nummernplan fest, definiert die Gassen und vergibt Blöcke an Netzbetreiber und Diensteanbieter. Die Vergabe erfolgt nach transparenten Kriterien und Antragsverfahren. Die Agentur überwacht die Nutzung, schreitet bei Missbrauch ein und passt den Nummernplan bei Bedarf an neue technische oder Markterfordernisse an. Der vollständige Nummernplan ist auf der Website der Bundesnetzagentur veröffentlicht und enthält alle aktuellen Zuteilungen und Reservierungen.
Praktische Bedeutung und Nutzerverhalten
Die Einteilung in Rufnummerngassen schafft Orientierung für Verbraucher. Die Vorwahl signalisiert, um welche Art von Dienst es sich handelt und mit welchen Kosten zu rechnen ist. 0800 bedeutet kostenlos, 0900 bedeutet teuer, 110 oder 112 bedeutet Notfall. Die Transparenz ist gesetzlich gewollt und wird durch Ansagepflichten und Tarifinformationen ergänzt. Verbraucher können anhand der Gasse entscheiden, ob sie einen Anruf tätigen möchten, und Unternehmen können gezielt die für ihr Geschäftsmodell passende Nummerngasse wählen.
Grenzen und Ausnahmen
Die Aussagekraft der Gasse hat durch Rufnummernportierung und neue Dienste etwas abgenommen. Eine 0151-Nummer kann nach Portierung in einem anderen Netz sein als ursprünglich. Auslandsgespräche enthalten keine vergleichbare Gasseninformation; eine ausländische Nummer lässt keine deutschen Tarifschlüsse zu. Auch innerhalb einer Gasse kann die Tarifierung im Detail variieren, etwa zwischen verschiedenen 0180-Varianten. Trotz dieser Einschränkungen bleibt das System der Rufnummerngassen ein zentrales Ordnungselement der deutschen Telekommunikation und ein wirksames Verbraucherschutzinstrument.