Rufnummernportierung
Was ist Rufnummernportierung?
Rufnummernportierung, oft kurz als Portierung bezeichnet, ist der Wechsel des Telekommunikationsanbieters unter Beibehaltung der bestehenden Rufnummer. Ein Kunde kann seinen Festnetz-, Mobilfunk- oder Servicerufnummernvertrag kündigen und zu einem neuen Anbieter wechseln, ohne dass sich seine Telefonnummer ändert. Gesetzliche Regelungen stellen sicher, dass der Kunde diese Nummer als Teil seiner digitalen Identität behält und nicht bei jedem Anbieterwechsel eine neue Nummer bekannt geben muss. Der Prozess wird von den beteiligten Netzbetreibern technisch abgewickelt und ist für den Nutzer transparent.
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
Die Rufnummernportierung ist in Deutschland im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankert und wird durch Verfügungen der Bundesnetzagentur konkretisiert. § 56 TKG verpflichtet jeden Anbieter, die Portierung einer Rufnummer auf Wunsch des Kunden zu ermöglichen. Der Wechsel muss ohne unzumutbare Verzögerung und ohne Qualitätseinbußen erfolgen. Für Mobilfunknummern gilt eine maximale Portierungsdauer von einem Tag nach Vertragsende, für Festnetznummern in der Regel wenige Tage. Der aufnehmende Anbieter ist für den reibungslosen Ablauf verantwortlich und muss den abgebenden Anbieter rechtzeitig informieren. Gebühren für die Portierung dürfen nur in engen Grenzen erhoben werden und sind oft im Wettbewerb entfallen.
Technische Umsetzung der Portierung
Die Portierung einer Rufnummer erfordert eine Anpassung der Routing-Informationen in den Vermittlungsstellen und Signalisierungsnetzen. Anstatt die Nummer physikalisch zu bewegen, wird die Zuordnung der Nummer zum Netzbetreiber in zentralen Datenbanken aktualisiert.
- All Call Query (ACQ): In modernen Netzen, insbesondere für Mobilfunk, wird das ACQ-Verfahren eingesetzt. Jeder abgehende Ruf zu einer portierten Nummer löst eine Abfrage in einer zentralen Number Portability Database (NPDB) aus. Diese Datenbank gibt die aktuelle Netz- und Vermittlungsinformation der Nummer zurück. Der abgebende Netzbetreiber löscht die Nummer aus seinen eigenen Beständen, und der aufnehmende Betreiber trägt sie als eigene ein. Der Anruf wird dann direkt zum Zielnetz geroutet.
- Onward Routing (OR): Vor der flächendeckenden Einführung von NPDBs wurde oft das OR-Verfahren genutzt. Ruft ein Teilnehmer eine portierte Nummer an, wird der Ruf zunächst zum ursprünglichen Netzbetreiber geleitet. Dieser erkennt die Portierung und leitet den Ruf an den neuen Betreiber weiter. Dieses Verfahren ist weniger effizient und wird sukzessive durch ACQ abgelöst.
- ISDN und SS7: In klassischen leitungsvermittelten Netzen wurde die Portierung über das Intelligent Network (IN) realisiert. Der auslösende Knoten löst bei einer portierten Nummer einen IN-Trigger aus und holt sich die korrekte Zieladresse.
- SIP und VoIP: In IP-basierten Netzen erfolgt die Nummernauflösung über ENUM oder proprietäre SIP-Redirects. Der Session Border Controller oder der Application Server fragt eine zentrale Datenbank ab und routet das INVITE entsprechend.
Festnetzportierung
Bei der Festnetzportierung kann ein Kunde seine geografische Ortsnetzrufnummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen. Der Wechsel ist möglich, solange der Kunde im selben Ortsnetz bleibt. Zieht der Kunde in ein anderes Ortsnetz, kann die alte Nummer in der Regel nicht mitgenommen werden, da die Ortsnetzkennzahl einen klaren geografischen Bezug hat. Ausnahmen bilden nationale Teilnehmerrufnummern aus der 032-Gasse, die ortsunabhängig sind und deshalb auch bei Umzügen portiert werden können. Bei der Portierung von Servicenummern wie 0800 oder 0180 gelten gesonderte Regelungen, die eine bundesweite Portierung erlauben.
Mobilfunkportierung
Mobilfunkrufnummern aus den Gassen 015, 016 und 017 sind nicht an einen Standort gebunden und können daher bundesweit und netzübergreifend portiert werden. Ein Kunde, der von Anbieter A zu Anbieter B wechselt, behält seine 0151-Nummer, auch wenn Anbieter B ein anderes Netz nutzt. Der Prozess wird durch die Bundesnetzagentur und die Clearingstelle der Netzbetreiber überwacht. Die Portierung muss innerhalb eines Werktages abgeschlossen sein, und der neue Anbieter stellt in der Zwischenzeit oft eine temporäre Nummer bereit.
Portierung von Servicenummern
Auch nicht-geografische Servicerufnummern wie 0800, 0180, 0900 oder 032 sind grundsätzlich portierbar. Der Inhaber der Nummer kann zu einem anderen Diensteanbieter wechseln und die Nummer mitnehmen. Die Portierung ist jedoch komplexer, da diese Nummern oft mit zusätzlichen Diensten wie Entgeltansage, Kostenverteilung oder individuellen Routing-Plänen verknüpft sind. Die Bundesnetzagentur stellt sicher, dass diese Nummern nicht zweckentfremdet werden und die Tariftransparenz gewahrt bleibt.
Abgrenzung zu anderen Merkmalen
Die Rufnummernportierung betrifft die Anbieterzuordnung einer Nummer und ist von anderen Merkmalen zu unterscheiden.
- Rufumleitung: Leitet Anrufe von einer bestehenden Nummer auf ein anderes Ziel weiter, die Nummer selbst bleibt beim selben Anbieter. Die Portierung wechselt den verantwortlichen Netzbetreiber.
- Durchwahl und DDI-Block: Ein Unternehmen kann einen kompletten Nummernblock zu einem anderen Anbieter portieren, die internen Durchwahlen bleiben erhalten.
- Neunummerierung: Die Zuteilung einer komplett neuen Rufnummer durch den Anbieter, was der Kunde durch Portierung gerade vermeiden will.
Praktische Anwendungsszenarien
Die Rufnummernportierung ist für Privatkunden und Unternehmen gleichermaßen relevant. Ein Privatkunde wechselt den Mobilfunktarif und behält seine langjährige Nummer, die Familie und Freunde kennen. Ein Unternehmen zieht innerhalb der Stadt um und portiert seine Ortsnetznummer zur neuen Adresse und zum neuen Anbieter, ohne dass die Kunden neue Visitenkarten erhalten müssen. Ein Freiberufler wechselt den VoIP-Provider und nimmt seine 032-Nummer mit, unter der er bundesweit erreichbar ist. Ein Callcenter-Betreiber portiert seine 0800-Nummer zu einem günstigeren Anbieter und behält die gebührenfreie Erreichbarkeit für Kunden bei.
Grenzen und Fehlerquellen
Die Portierung ist ein komplexer Prozess, der von allen Beteiligten sorgfältige Koordination erfordert. Verzögerungen entstehen, wenn der abgebende Anbieter die Freigabe der Nummer nicht rechtzeitig vornimmt oder die Stammdaten des Kunden nicht übereinstimmen. Bei Festnetzportierungen kann es zu Erreichbarkeitslücken kommen, wenn die Routing-Daten in den Vermittlungsstellen nicht synchron aktualisiert werden und Anrufe noch ins alte Netz laufen. In seltenen Fällen führt eine falsch konfigurierte NPDB dazu, dass Anrufe zu einer portierten Nummer im Nirgendwo landen oder der Anrufer eine falsche Fehlermeldung erhält. Besonders kritisch ist die Portierung von Notrufnummern; die korrekte Zuordnung zu Standortdaten muss jederzeit gewährleistet sein. Die Bundesnetzagentur schlichtet Streitfälle und kann Sanktionen verhängen, wenn Anbieter die gesetzlichen Fristen nicht einhalten. Für den Kunden empfiehlt es sich, den Portierungsauftrag schriftlich zu erteilen und den genauen Umschalttermin mit dem neuen Anbieter zu vereinbaren.