Gigabit-Grundbuch
Das Gigabit-Grundbuch bündelt die Informationen, die nach dem Telekommunikationsgesetz über Telekommunikationsinfrastruktur erhoben werden. Geführt wird es von der zentralen Informationsstelle des Bundes, deren Aufgaben das für Digitales zuständige Bundesministerium wahrnimmt.
Es ist damit weniger ein einzelnes Portal als eine Sammlung mehrerer Datenbestände unter einem gemeinsamen Dach.
Rechtliche Grundlage
Die Grundlage bildet ein eigener Teil des Telekommunikationsgesetzes, der die zentrale Informationsstelle einrichtet und ihre Aufgaben festlegt. Er verpflichtet Netzbetreiber und öffentliche Stellen, bestimmte Angaben bereitzustellen, und regelt, wer sie in welchem Umfang einsehen darf.
Erfasst werden unter anderem:
| Gegenstand | Inhalt |
|---|---|
| Infrastruktur | vorhandene Netze, Leerrohre, Masten, Trassen |
| Breitbandausbau | verfügbare Datenraten je Technologie |
| Künftiger Netzausbau | angekündigte Vorhaben im Vorausschauzeitraum |
| Baustellen | geplante Tiefbaumaßnahmen |
| Liegenschaften | öffentliche Gebäude und Flächen für Mobilfunkstandorte |
| Gebiete mit Ausbaudefizit | Bereiche ohne angekündigten Ausbau |
Zweck
Der Grundgedanke ist die Vermeidung doppelter Arbeit. Wer eine Leitung verlegen will, soll erkennen können, wo bereits Leerrohre liegen, wo ohnehin gebaggert wird und wo ein anderer Betreiber Ausbau angekündigt hat.
Ein zweiter Zweck ist die Steuerung öffentlicher Förderung. Mittel sollen dorthin fließen, wo der Markt die Versorgung nicht selbst herstellt — was voraussetzt, dass belastbar bekannt ist, wo das der Fall ist. Die Ausweisung von Gebieten mit Ausbaudefizit liefert dafür die formale Grundlage.
Ein dritter Zweck ist die Information von Bürgern und Kommunen über die Versorgungslage vor Ort.
Zugangsstufen
Nicht alle Daten sind öffentlich. Die Sammlung unterscheidet zwischen Angaben, die frei einsehbar sind, und solchen, die nur bestimmten Stellen offenstehen.
Öffentlich zugänglich sind vor allem die aggregierten Versorgungsdaten in kartografischer Darstellung. Detaillierte Angaben zum Trassenverlauf und zu vorhandenen Leerrohren sind Netzbetreibern, Behörden und Planungsbeteiligten vorbehalten — teils aus Wettbewerbsgründen, teils aus Gründen der Sicherheit kritischer Infrastruktur.
Verhältnis zu Breitbandatlas und Mobilfunkmonitoring
Das Gigabit-Grundbuch ist die Klammer, unter der zuvor getrennt geführte Angebote zusammengefasst wurden.
Der Breitbandatlas stellt die Versorgung im Festnetz dar, das Mobilfunkmonitoring die Versorgung im Mobilfunk. Beide beziehen ihre Daten aus denselben Meldepflichten und sind über das Gigabit-Grundbuch zugänglich.
Wer mit den Daten arbeitet, sollte auf die Bezeichnung achten: In älteren Quellen erscheinen die Angebote unter ihren früheren Namen, teils mit abweichender Datenbasis.
Datengranularität
Die Versorgungsdaten werden auf einem Raster von 100 mal 100 Metern geführt. Für jede besiedelte Zelle wird angegeben, welche Datenraten mit welcher Technologie verfügbar sind.
Diese Auflösung ist der Grund, warum sich die Daten flexibel aggregieren lassen — nach Gemeinde, Landkreis oder anderen Bezugsgrößen, die in den Rohdaten selbst nicht vorkommen.
Zugleich ergibt sich daraus eine Einschränkung: Nicht für jede Zelle liegen Angaben vor. Auswertungen sollten ausweisen, wie viele Zellen eines Gebiets tatsächlich Daten enthalten, weil ein hoher Versorgungswert bei geringer Abdeckung wenig aussagt.