DOA – Dead on Arrival

Abkürzung: DOA

Dead on Arrival bezeichnet ein Gerät, das bereits beim Auspacken nicht funktioniert. Der Defekt ist also nicht im Gebrauch entstanden, sondern war bei der Auslieferung vorhanden.

Die Redewendung stammt aus der Notfallmedizin und beschreibt dort Patienten, die bei Ankunft im Krankenhaus bereits verstorben sind. In die Technik ist sie über den angelsächsischen Handel gewandert.

Warum das Kürzel eine eigene Abwicklung hat

Für den Käufer macht es rechtlich keinen Unterschied, ob ein Gerät sofort oder nach drei Monaten ausfällt — die Gewährleistung greift in beiden Fällen. Für Hersteller und Handel macht es sehr wohl einen Unterschied.

Viele Hersteller räumen für einen festgelegten Zeitraum nach dem Kauf, häufig 30 Tage, ein vereinfachtes Verfahren ein: Austausch statt Reparatur, oft ohne Prüfung durch den Service. Die Abwicklung läuft dann über den Händler statt über den Hersteller, und auf dem Rücksendeschein steht als Grund DOA.

Daran hängt eine Unterscheidung, die regelmäßig für Streit sorgt:

  • Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, richtet sich gegen den Verkäufer und läuft in Deutschland zwei Jahre.
  • Garantie ist freiwillig, richtet sich gegen den Hersteller und hat den Umfang, den dieser festlegt.
  • DOA-Abwicklung ist weder das eine noch das andere, sondern eine Kulanzregelung innerhalb der Garantie.

Wer ein defekt geliefertes Gerät meldet, sollte das deshalb sofort tun — nicht, weil die Rechte sonst verfallen, sondern weil der unkomplizierte Weg sich mit der Zeit schließt.

DOA als Kennzahl

In der Fertigung ist die DOA-Quote eine Qualitätskennzahl: der Anteil der Geräte, die den Kunden bereits defekt erreichen, bezogen auf die Liefermenge.

Sie unterscheidet sich von der allgemeinen Ausfallrate, weil sie zwei Ursachen zusammenfasst, die im Werk nicht auffallen: Fehler, die die Endprüfung nicht erkennt, und Schäden, die auf dem Transportweg entstehen. Eine steigende DOA-Quote bei gleichbleibender Fertigungsqualität deutet daher oft auf die Verpackung hin, nicht auf die Produktion.

Die zweite Bedeutung

Im kaufmännischen Umfeld steht DOA außerdem für Delegation of Authority — eine Richtlinie, die festlegt, wer bis zu welchem Betrag unterschreiben und Budgets freigeben darf. Mit der Technik hat diese Verwendung nichts zu tun; sie begegnet einem in Beschaffungsprozessen und bei Freigabe-Workflows.

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