PPA – Power Purchase Agreement

Abkürzung: PPA

Ein Power Purchase Agreement ist ein Vertrag, in dem ein Stromverbraucher einem Erzeuger Strom aus einer bestimmten Anlage zu einem festen Preis über viele Jahre abnimmt. Der Verbraucher bekommt Preissicherheit und den Nachweis, woher sein Strom stammt. Der Erzeuger bekommt einen sicheren Absatz, mit dem er die Anlage finanzieren kann.

Schließt ein Unternehmen den Vertrag direkt ab, spricht man von einem Corporate PPA.

Warum Rechenzentren PPAs abschließen

Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Betreiber von Rechenzentren in § 11 Abs. 5, ihren Stromverbrauch bilanziell aus erneuerbaren Energien zu decken:

abAnteil
1. Januar 202450 %
1. Januar 2027100 %

„Bilanziell“ heißt: Der Strom muss nicht physisch aus der Anlage kommen, aber über das Jahr muss die Menge nachgewiesen sein. Neben Ökostromtarifen mit Herkunftsnachweisen ist das PPA der Weg, große Mengen langfristig abzusichern.

Die Formen

On-site. Die Anlage steht auf dem Gelände oder direkt daneben, der Strom fließt ohne öffentliches Netz. Bei Rechenzentren selten ausreichend: Eine Dachanlage deckt nur einen kleinen Teil eines Verbrauchs im Megawattbereich.

Off-site, physisch. Die Anlage steht anderswo, der Strom wird über das öffentliche Netz geliefert. Ein Versorger übernimmt meist die Abwicklung und gleicht aus, wenn die Anlage mehr oder weniger liefert als gebraucht wird.

Off-site, finanziell (virtuell). Kein Strom fließt zwischen den Vertragspartnern. Der Erzeuger verkauft am Markt, der Verbraucher kauft am Markt, und beide verrechnen die Differenz zu einem vereinbarten Preis. Übertragen werden nur die Herkunftsnachweise.

Pay-as-produced oder Baseload

Bei pay-as-produced nimmt der Käufer ab, was die Anlage gerade erzeugt — bei Sonne mittags viel, nachts nichts. Ein Rechenzentrum mit gleichmäßiger Last muss den Rest anderweitig beschaffen. Bei Baseload liefert der Verkäufer ein gleichmäßiges Band und trägt selbst das Risiko der Schwankung, was den Preis erhöht.

Herkunftsnachweise und EEG

Den Nachweis der Grünstromeigenschaft liefern Herkunftsnachweise aus dem Register des Umweltbundesamts. Strom, der eine Förderung nach dem EEG erhält, bekommt keine Herkunftsnachweise. PPAs werden deshalb mit Anlagen geschlossen, die keine EEG-Vergütung beziehen — neue Anlagen ohne Förderung oder ältere nach Ende ihres Förderzeitraums.

Abgrenzung

Ökostromtarif. Ein Liefervertrag mit einem Versorger, der Herkunftsnachweise hinzukauft. Kein Bezug zu einer bestimmten Anlage, kürzere Laufzeit.

Herkunftsnachweis. Das Zertifikat über eine erzeugte Megawattstunde. Ein PPA kann es enthalten, es ist aber nicht dasselbe.

Direktvermarktung. Der Verkauf von EEG-Strom über einen Händler an der Börse. Betrifft die Erzeugerseite.

Normen

  • EnEfG § 11 Abs. 5 – Anforderungen an Rechenzentren, Strom aus erneuerbaren Energien

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