EnEfG – Energieeffizienzgesetz Rechenzentren

Abkürzung: EnEfG

Das Energieeffizienzgesetz ist 2023 in Kraft getreten und setzt eine europäische Richtlinie um. Für Rechenzentren ist es der erste deutsche Rechtsrahmen, der nicht Empfehlungen ausspricht, sondern Zahlen mit Stichtagen verbindet.

Die Grenzwerte

Entscheidend ist, wann ein Rechenzentrum den Betrieb aufgenommen hat.

Bestandsanlagen — in Betrieb vor dem 1. Juli 2026 — müssen ab dem 1. Juli 2027 eine Energieverbrauchseffektivität von höchstens 1,5 einhalten, ab dem 1. Juli 2030 höchstens 1,3 im Jahresdurchschnitt.

Neue Anlagen ab dem 1. Juli 2026 müssen von vornherein auf 1,2 kommen. Dazu tritt eine Quote für wiederverwendete Energie nach DIN EN 50600-4-6: mindestens 10 Prozent, bei Inbetriebnahme ab Juli 2027 15 Prozent, ab Juli 2028 20 Prozent. Beides ist spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme dauerhaft zu erreichen.

Für Strom aus erneuerbaren Energien gilt unabhängig vom Baujahr: seit Januar 2024 bilanziell 50 Prozent, ab Januar 2027 vollständig.

Von der Abwärmequote kann sich ein Betreiber lösen, wenn er nachweist, dass kein Abnehmer zu finden ist — etwa weil ein Wärmenetzbetreiber ein Angebot zu Gestehungskosten binnen sechs Monaten nicht annimmt. Die Ausnahme erkennt an, dass die Abwärmenutzung nicht allein in der Hand des Rechenzentrums liegt.

Managementsystem

Seit Juli 2025 muss jeder Betreiber ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben und die Leistung wesentlicher Komponenten laufend messen. Seit Januar 2026 kommt eine Validierungs- oder Zertifizierungspflicht hinzu, und hier greifen gestaffelte Schwellen: ab 1 MW nicht redundanter Nennanschlussleistung, bei Rechenzentren öffentlicher Träger schon ab 300 kW.

Meldepflicht und Register

Betreiber ab 300 kW nicht redundanter Nennanschlussleistung melden jährlich Energiedaten an den Bund; zuständig ist das BAFA. Gemeldet werden Verbrauch, Anschlussleistung, Effizienzkennzahlen, der Anteil erneuerbarer Energie und der Wasserverbrauch.

Zur Meldepflicht tritt eine Veröffentlichungspflicht, die sich dadurch erfüllen lässt, dass der Betreiber seine Jahresmeldung im Register zur Veröffentlichung freigibt. Das Rechenzentrumsregister ist seit August 2026 öffentlich zugänglich und zeigt neben aggregierten Statistiken die Jahresmeldungen einzelner Häuser — aber nur jene, die freigegeben wurden.

Was die veröffentlichten Meldungen zeigen

Für das laufende Meldejahr sind 319 Rechenzentren veröffentlicht. Sie verbrauchen zusammen rund 2,6 Terawattstunden im Jahr — bei einem geschätzten Gesamtverbrauch deutscher Rechenzentren in der Größenordnung von zwanzig Terawattstunden also etwa ein Achtel.

Beim PUE liegt der Median bei 1,40. Gemessen an den eigenen Fristen des Gesetzes heißt das:

GrenzwertStichtagerfüllen heute
1,5 (Bestand)1. Juli 202766 %
1,3 (Bestand)1. Juli 203036 %
1,2 (Neubau)ab Inbetriebnahme20 %

Ein Drittel der veröffentlichten Häuser verfehlt also den Wert, der in gut eineinhalb Jahren gilt. 25 Anlagen melden einen PUE über 2,0.

Beim Ökostrom sind 80 Prozent am Ziel — 254 Meldungen weisen bilanziell 100 Prozent erneuerbare Energie aus, ein Jahr vor dem Stichtag.

Bei der Abwärme steht es umgekehrt. Nur 44 der 319 Häuser melden überhaupt eine Wiederverwendung größer null, also keine 14 Prozent. Der Grund steht in derselben Tabelle: Die mittlere Abwärmetemperatur liegt bei 24 Grad, und 225 von 272 Meldungen liegen unter 30 Grad. Das ist zu kalt für ein herkömmliches Wärmenetz, und es ist ein physikalisches Problem, kein Versäumnis — es erklärt, warum der Gesetzgeber die Ausnahmen so breit angelegt hat.

Ein letzter Befund betrifft die Auslastung: Rechnet man den gemeldeten Jahresverbrauch gegen die gemeldete Anschlussleistung, liegt der Median bei rund 30 Prozent. Rechenzentren halten erheblich mehr Leistung vor, als sie im Mittel ziehen.

Was die Zahlen nicht zeigen

Hier ist Vorsicht geboten, und zwar in zwei Richtungen.

Der Bestand ist dünn und nicht zufällig. Von geschätzt rund tausend meldepflichtigen Rechenzentren sind 319 veröffentlicht. Wer freigibt, entscheidet selbst — und ein Betreiber mit einem PUE von 1,15 gibt leichter frei als einer mit 2,4. Die oben genannten Erfüllungsquoten sind deshalb eher die obere Grenze dessen, was die Branche insgesamt erreicht, nicht ihr Durchschnitt.

Die Angaben sind unvalidiert. Das zeigt sich an Werten, die nicht sein können: Jede zwanzigste Meldung weist mehr Wärmeabgabe als Stromeinsatz aus, in fünf Fällen übersteigt der Jahresverbrauch rechnerisch die gemeldete Anschlussleistung, und drei Häuser geben einen PUE von genau 1,00 an — also einen Betrieb ganz ohne Klimatisierung und Verluste. Der höchste gemeldete Wert beträgt 26,2.

Für Einzelvergleiche zwischen zwei Häusern taugen die Daten damit nicht. Für die Frage, wie weit die Branche von den gesetzlichen Fristen entfernt ist, taugen sie durchaus — man muss die Richtung der Verzerrung nur mitdenken.

Normen

  • EN 50600-4-2 – Energieverbrauchseffektivität (PUE)
  • EN 50600-4-6 – Anteil wiederverwendeter Energie (ERF), im Gesetz in der Ausgabe November 2020 in Bezug genommen

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