Anschlussleistung von Rechenzentren

Die Anschlussleistung bezeichnet die elektrische Leistung, die an einem Anschluss maximal bezogen werden kann oder vertraglich zugesichert ist. Bei Rechenzentren ist sie die Leitgröße schlechthin — Projekte werden in Megawatt angekündigt, Mietverträge in Kilowatt geschlossen, und Meldepflichten knüpfen daran an.

Gerade deshalb lohnt es, drei Bedeutungen auseinanderzuhalten, die regelmäßig vermengt werden.

Nicht redundante Nennanschlussleistung

Der Begriff aus dem Energieeffizienzgesetz, und der schwierigste. Gemeint ist die Leistung ohne die Reserveversorgung — also das, was die Anlage im Normalbetrieb tatsächlich ziehen kann, nicht die Summe aller installierten Zuleitungen.

Das ist sachlich richtig, denn ein Haus mit doppelter Einspeisung bezieht deswegen nicht doppelt so viel Strom. Es führt aber dazu, dass dieselbe Anlage je nach Redundanzkonzept mit sehr verschiedenen Zahlen beschrieben werden kann, wenn man nicht genau liest.

An dieser Größe hängen im EnEfG die Schwellen: Meldepflicht ab 300 kW, Zertifizierungspflicht ab 1 MW, bei öffentlichen Trägern ab 300 kW.

Die vertraglich zugesicherte Leistung

In der Colocation ist die Anschlussleistung die Verkaufseinheit. Der Kunde mietet Kilowatt, nicht Quadratmeter, und die Fläche ergibt sich daraus.

Reserviert heißt dabei bezahlt: Der Betreiber muss Kühlung und Zuleitung darauf auslegen und kann die Leistung nicht zweimal verkaufen, auch wenn der Kunde sie nie abruft. Wer dauerhaft deutlich unter seiner Zusage bleibt, zahlt für Luft — und wer darüber will, braucht eine neue Vereinbarung, selbst wenn im Rack noch Platz ist.

Die angekündigte Projektleistung

Bei Neubauprojekten steht die Zahl in der Pressemitteilung, und sie ist die unschärfste der drei. Sie kann die beantragte Netzanschlusskapazität meinen, den Endausbau nach mehreren Bauabschnitten oder die IT-Last.

Für Verzeichnisse ist das ein bekanntes Problem: Eine angekündigte Leistung lässt sich selten einer der anderen Definitionen zuordnen, und sie wird oft über Jahre nicht erreicht oder im Endausbau überschritten.

Nennleistung ist nicht Verbrauch

Der häufigste Fehlschluss. Die Anschlussleistung ist eine Obergrenze, keine Betriebsgröße — und der Abstand ist beträchtlich.

Rechnet man in den veröffentlichten Jahresmeldungen des Rechenzentrumsregisters den gemeldeten Jahresverbrauch gegen die gemeldete Anschlussleistung, liegt der Median bei rund dreißig Prozent. Rechenzentren halten also typischerweise ein Mehrfaches dessen vor, was sie im Mittel ziehen.

Das hat gute Gründe — Lastspitzen, Reserve für Wachstum, Auslegung auf den Endausbau — macht aber jede Hochrechnung von Anschlussleistung auf Stromverbrauch unbrauchbar. Wer aus Megawatt Terawattstunden errechnen will, braucht einen Auslastungsfaktor, und der ist je Haus verschieden.

Woher die Zahl stammt

Die Anschlussleistung wird mit dem Netzbetreiber vereinbart und ist bei größeren Anlagen der eigentliche Engpass. Ein Grundstück, Baurecht und Kapital nützen wenig, wenn das Umspannwerk die Leistung nicht hergibt oder der Netzausbau Jahre braucht.

Das ist der Grund, warum große Vorhaben inzwischen dort entstehen, wo Anschlusskapazität vorhanden ist — an stillgelegten Kraftwerksstandorten etwa —, und nicht dort, wo die Nutzer sind. Näheres unter KI-Rechenzentrum.

Abgrenzung

Leistungsdichte beschreibt die Verteilung auf Fläche und Racks, die Anschlussleistung die Summe für das Haus.

Anschlusswert wird in der Elektrotechnik gelegentlich gleichbedeutend verwendet, meint aber je nach Zusammenhang die Summe der Nennleistungen aller angeschlossenen Geräte — die mit einem Gleichzeitigkeitsfaktor deutlich über dem liegt, was zu dimensionieren ist.

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