Colocation
Colocation bezeichnet die Vermietung von Stellfläche in einem Rechenzentrum samt Stromversorgung, Klimatisierung, physischer Sicherung und Netzanbindung. Die Hardware gehört dem Kunden, das Gebäude dem Betreiber.
Im Deutschen findet sich auch „Serverhousing"; gemeint ist dasselbe.
Verkauft wird Kilowatt
Der Punkt, an dem Einsteiger regelmäßig falsch abbiegen. Ein Colocation-Vertrag bemisst sich nicht nach Quadratmetern, sondern nach zugesicherter elektrischer Leistung — und die Fläche ergibt sich daraus.
Der Grund ist die Wärme: Jedes Kilowatt, das hineingeht, muss wieder herausgekühlt werden, und die Kühlung ist der begrenzende Faktor, nicht der Boden. Ein halb besetztes Rack mit dichter Bestückung kann einem Betreiber mehr Kopfzerbrechen bereiten als zwei volle mit alter Technik.
Daraus folgt auch, dass ein Kunde für nicht abgerufene Leistung zahlt. Die vereinbarten Kilowatt sind reserviert — der Betreiber kann sie nicht zweimal verkaufen, und die Kühlung ist darauf ausgelegt.
Übliche Einheiten sind das einzelne Rack, der abgeschlossene Käfig und der eigene Raum.
Das eigentliche Produkt ist die Anbindung
Strom und Kühlung bekommt man überall. Was ein Colocation-Haus wertvoll macht, ist die Zahl der Netze, die man dort direkt erreicht.
Im Meet-Me-Room treffen die Netze aufeinander; von dort führen Querverbindungen — Cross Connects — zu den einzelnen Kunden. Je mehr Carrier, Internetanbieter und Austauschpunkte im Haus sind, desto kürzer, billiger und zuverlässiger sind die Wege. Ein Standort mit vielen Netzen zieht weitere an, weil dort schon alle sind; so entstehen Carrier-Hotels und in ihrem Umfeld die Internetknoten.
Für den Betreiber sind Cross Connects zugleich ein gutes Geschäft und ein Bindungsmittel: Sie kosten monatlich, und wer über Jahre Dutzende davon aufgebaut hat, zieht nicht leichtfertig um.
Was der Betreiber verantwortet und was nicht
Die Grenze verläuft an der Steckdose und am Patchfeld. Der Betreiber schuldet Verfügbarkeit von Strom, Klima und Zutritt sowie die vereinbarte Anbindung; alles innerhalb des Racks ist Sache des Kunden. Fällt dessen Server aus, ist das kein Fall für das Service Level Agreement.
Für Handgriffe vor Ort — Kabel umstecken, Gerät neu starten, Lieferung annehmen — bieten Betreiber „Remote Hands" an, meist nach Zeit abgerechnet.
Eine Eigenart bei Meldepflichten
Die Aufteilung zwischen Betreiber und Kunde führt dort zu Reibung, wo Berichtspflichten an der Anschlussleistung hängen. Nach dem Energieeffizienzgesetz meldet, wem die Leistung zugerechnet wird — das ist der Betreiber. Mehrere der verlangten Angaben entstehen aber beim Kunden: Datenverkehr etwa wird von dessen Carriern gemessen, der Hausherr sieht ihn nie.
Verpflichteter und Messstelle fallen damit auseinander, und das erklärt einen Teil der Lücken in den veröffentlichten Jahresmeldungen.
Abgrenzung
Hyperscaler betreiben die Technik selbst und verkaufen deren Leistung, nicht die Fläche darunter. Sie mieten zwar in der Anfangsphase einer Region zu und halten dauerhaft Peering-Präsenz in fremden Häusern — ihr Geschäft ist aber ein anderes.
Managed Hosting umfasst die Hardware und ihren Betrieb; bei Colocation bringt der Kunde beides mit.
Wholesale bezeichnet die Vermietung ganzer Flächen oder Gebäudeteile an wenige Großkunden, im Gegensatz zum Retail-Geschäft mit einzelnen Racks. Die Grenze ist fließend und liegt eher bei der Vertragsform als bei der Technik.