LOA – Letter of Authorization

Abkürzung: LOA

Ein Letter of Authorization (LOA), auch Letter of Authority, ist eine schriftliche Vollmacht. Der Inhaber einer Ressource — eines Ports im Rechenzentrum, eines IP-Adressbereichs, einer Rufnummer — erlaubt damit einem Dritten, in seinem Namen etwas daran zu tun. Ohne LOA schaltet kein Rechenzentrum eine Verbindung auf einen fremden Port und kein Provider einen fremden Adressbereich.

Im Rechenzentrum: LOA für Cross Connects

Der häufigste Fall. Ein Kunde mit Cage oder Rack will eine Verbindung zu einem Carrier, der im selben Rechenzentrum sitzt. Die Verbindung zieht das Rechenzentrum als Cross Connect, meist über den Meet-Me-Room. Bestellen darf sie nur, wer beide Enden in der Hand hat — oder eine LOA der Gegenseite vorlegt.

Der Ablauf:

  1. Der Carrier reserviert einen Port auf seinem Patchfeld und stellt dem Kunden eine LOA aus.
  2. Der Kunde bestellt beim Rechenzentrum den Cross Connect von seinem Patchfeld zum Port des Carriers und legt die LOA bei.
  3. Das Rechenzentrum prüft die LOA und patcht.

Was in einer LOA steht

AngabeBeispiel
Aussteller und BegünstigterCarrier und Kunde, je mit Ansprechpartner
RechenzentrumStandort und Gebäude
AbschlusspunktRaum, Rack oder Cage, Patchfeld, Port
SchnittstelleSingle- oder Multimode, Steckertyp wie LC oder SC, Kupfer RJ45
Gültigkeitmeist 30 bis 90 Tage ab Ausstellung
Unterschriftberechtigte Person des Ausstellers

Läuft die LOA ab, bevor der Cross Connect geschaltet ist, muss sie neu ausgestellt werden. Abgelaufene oder fehlerhafte LOAs gehören zu den häufigsten Gründen, warum eine Schaltung sich verzögert. Manche Betreiber führen dafür eine Variante mit dem Zusatz CFA (Connecting Facility Assignment), die den exakten Abschlusspunkt festlegt.

Im Routing: LOA für IP-Adressen

Will ein Kunde, dass ein Provider seinen eigenen Adressbereich oder seine AS-Nummer im Internet bekannt gibt, verlangt der Provider eine LOA. Sie belegt, dass der Kunde über den Adressbereich verfügen darf. Heute ergänzen Einträge in den Routing-Datenbanken (IRR) und Zertifikate nach RPKI das Schreiben, ersetzen es aber nicht überall.

Bei Rufnummern

Auch der Wechsel einer Rufnummer zu einem anderen Anbieter beruht auf einer Vollmacht des Inhabers. Im deutschen Sprachgebrauch heißt sie meist Portierungsauftrag; LOA ist vor allem im englischsprachigen Raum und bei internationalen Carriern üblich.

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