Dark Fiber

Dark Fiber, deutsch unbeschaltete Faser, ist eine verlegte Glasfaser, die ohne Übertragungstechnik vermietet oder verkauft wird. Der Anbieter stellt den Lichtweg, der Kunde stellt die Geräte an beiden Enden — und bestimmt damit selbst, was über die Faser läuft.

Was den Unterschied macht

Bei einer gewöhnlichen Mietleitung bestellt der Kunde eine Bandbreite. Der Anbieter liefert einen Anschluss mit einer zugesagten Rate, betreibt die Technik und haftet für die Verfügbarkeit des Dienstes. Was auf der Strecke steht, ist seine Sache.

Bei unbeschalteter Faser bestellt der Kunde eine Faser. Sie ist dunkel, weil kein Licht darauf ist: Es gibt kein Signal, keine Rate und keinen Dienst. Was daraus wird, entscheidet die Technik, die der Kunde selbst anschließt.

Daraus folgt der eigentliche Reiz: Die Kapazität ist nicht bestellt, sondern eine Frage der eigenen Geräte. Wer heute 10 Gbit/s überträgt und morgen 400, wechselt die Transceiver und zahlt dem Faseranbieter keinen Cent mehr. Bei einer Mietleitung wäre das ein neuer Vertrag.

Was der Mieter selbst stellen muss

Alles, was Licht erzeugt und auswertet:

Transceiver an beiden Enden, passend zur Entfernung und zum Dämpfungsbudget.

Wellenlängenmultiplex (CWDM, DWDM), wenn mehrere Verbindungen über dieselbe Faser laufen sollen — entweder in grober Staffelung mit wenigen Kanälen oder in dichter mit dutzenden.

Verstärker oder Zwischenregeneration bei langen Strecken, samt den Standorten dafür.

Die Überwachung. Niemand meldet einen Ausfall; die Strecke ist nur so sichtbar, wie die eigene Technik sie beobachtet.

Dazu kommt das Fachwissen: Dämpfungsbudget rechnen, Spleißverluste einschätzen, Dispersion bei langen Strecken berücksichtigen. Das ist der Grund, aus dem unbeschaltete Faser ein Produkt für Betreiber und große Anwender ist und nicht für den allgemeinen Markt.

Übergabe und Abnahme

Übergeben wird an einem definierten Punkt, meist einem Spleißverteiler oder einer Faserdose im Technikraum. Die vertragliche Zusage betrifft dabei nicht eine Datenrate, sondern optische Eigenschaften — in erster Linie die Dämpfung der Strecke in Dezibel, oft mit Angaben zur Zahl der Spleiße und zum Fasertyp.

Zur Abnahme gehört ein Messprotokoll, in der Regel eine Reflektometermessung in beide Richtungen. Sie zeigt nicht nur die Gesamtdämpfung, sondern auch, wo auf der Strecke welche Verluste entstehen — die Grundlage für jede spätere Fehlersuche und für den Vergleich, wenn sich die Werte verschlechtern.

Dieses Protokoll ist das wichtigste Dokument des Vertrags. Ohne Ausgangsmessung lässt sich später nicht klären, ob eine erhöhte Dämpfung von einer Baumaßnahme am Kabel oder von einem verschmutzten Stecker im eigenen Verteiler stammt.

Nutzungsrechte und Laufzeiten

Verträge laufen über Jahre bis Jahrzehnte, oft als langfristiges Nutzungsrecht mit Einmalzahlung und laufendem Entgelt für Instandhaltung. Der Kunde erwirbt damit kein Eigentum an der Faser, sondern ein unwiderrufliches Recht auf deren Nutzung.

Entscheidend sind die Nebenpunkte: Wer darf die Faser bei einer Netzumbaumaßnahme verlegen und auf welche Trasse? Wie lange darf eine Unterbrechung dauern? Ist die Faser im Insolvenzfall des Anbieters weiter nutzbar? Und darf der Kunde sie untervermieten?

Wo unbeschaltete Faser eingesetzt wird

Rechenzentrumsanbindung. Zwei Standorte eines Betreibers, die als ein Netz arbeiten sollen — mit Bandbreiten, die als Mietleitung unbezahlbar wären.

Anbindung an einen Internet-Knoten. Wer dort einen eigenen Router betreibt, braucht eine Strecke dorthin, deren Kapazität er selbst skaliert.

Privates Peering. Eine direkte Faser zwischen zwei Netzen, die große Mengen austauschen.

Mobilfunkanbindung. Die Zuführung zu Funkstandorten, bei der die Betreiber ihre Technik selbst wählen.

Niedrige Laufzeit als Produkt. Bei zeitkritischen Anwendungen zählt nicht die Bandbreite, sondern die Länge der Strecke in Kilometern — und nur bei eigener Technik ist die Laufzeit vollständig kontrollierbar.

Was gegen unbeschaltete Faser spricht

Die Fixkosten. Technik, Ersatzteile, Fachpersonal und Überwachung fallen unabhängig von der genutzten Kapazität an. Unterhalb einer bestimmten Menge ist eine Mietleitung günstiger.

Die Verantwortung liegt beim Kunden. Läuft die Verbindung nicht, muss er erst nachweisen, dass die Faser und nicht seine Technik die Ursache ist. Ohne eigenes Messgerät ist dieser Nachweis mühsam.

Das Trassenrisiko bleibt. Eine einzelne Faser ist eine einzelne Trasse. Wer Ausfallsicherheit braucht, mietet zwei — und muss sicherstellen, dass sie nicht über dasselbe Kabelstück laufen, sonst ist die Redundanz nur vertraglich vorhanden.

Die Verfügbarkeit ist eine andere. Zugesagt wird meist eine Entstörzeit, keine Dienstverfügbarkeit. Ein Kabelschaden im Erdreich ist eine Baumaßnahme und dauert Stunden bis Tage.

Abgrenzung

Eine Mietleitung enthält die Technik und eine zugesagte Rate. Der Anbieter trägt die Verantwortung für den Dienst.

Eine Wellenlänge ist der Mittelweg: Der Kunde bekommt einen eigenen Kanal auf einer Faser, die der Anbieter betreibt — mit eigener Rate, aber ohne eigene Technik auf der Strecke.

Unbundling am Teilnehmeranschluss folgt demselben Gedanken auf der letzten Meile: eine Leitung ohne Technik, die der Wettbewerber selbst beschaltet.

Ein Leerrohr ist die Stufe davor — nicht einmal eine Faser, nur der Weg, in den eingeblasen werden kann.

Quellen

  • ITU-T G.652 und G.657: Eigenschaften von Einmodenfasern
  • IEC 61280: Prüfverfahren für Glasfaser-Übertragungssysteme
  • DIN EN 50600-2-4: Infrastruktur der Telekommunikationsverkabelung in Rechenzentren

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