Leerrohr

Ein Leerrohr ist ein verlegtes Rohr ohne Kabel. Es hält den Weg frei, damit die Faser später eingeblasen werden kann, ohne dass noch einmal gegraben werden muss. Im Breitbandausbau ist es der wichtigste Kostenhebel überhaupt — denn der Graben ist der teure Teil, nicht das Rohr und erst recht nicht die Faser.

Bauformen

Kabelschutzrohr, meist aus HDPE, in Durchmessern von einigen Zentimetern. Es nimmt ein Kabel oder ein Bündel kleinerer Rohre auf und ist die klassische Bauform entlang von Trassen.

Mikrorohre, Durchmesser im Bereich weniger Millimeter bis gut einem Zentimeter, einzeln oder als Mikrorohrverband mit mehreren farbig gekennzeichneten Röhrchen in einer Hülle. Jedes Röhrchen nimmt später ein eigenes Faserkabel auf. Das ist die heute übliche Bauform im Verteilnetz, weil sie die spätere Aufteilung offenhält.

Formteile und Zubehör — Muffen, Verbinder, Endkappen, Gasblocker, Trassenwarnband — entscheiden darüber, ob das Rohr in zehn Jahren noch nutzbar ist.

Die Innenwand ist für das spätere Einblasen entscheidend: geriffelt oder mit reibungsarmer Beschichtung, damit die Faser weit kommt. Ein glattes, ungeeignetes Rohr begrenzt die Einblaslänge erheblich.

Was ein Leerrohr brauchbar hält

Ein verlegtes Rohr nützt nur, wenn es später auch belegt werden kann. Drei Dinge entscheiden darüber, und alle drei werden regelmäßig vernachlässigt:

Dichtheit. Offene Enden sind die häufigste Ursache für unbrauchbare Leerrohre. Eindringendes Wasser, Schlamm und Wurzeln machen ein Rohr unpassierbar; Endkappen kosten wenig und werden trotzdem vergessen.

Kalibrierung. Vor dem Einblasen wird mit einem Kalibriermolch geprüft, ob der Querschnitt durchgängig frei ist. Eine Quetschung aus der Bauphase fällt erst hier auf — Jahre nach dem Verfüllen des Grabens.

Dokumentation. Ein Rohr, dessen Lage niemand kennt, ist kein Vermögenswert, sondern eine Gefahrenquelle. Dazu gehören Trassenverlauf, Tiefe, Belegung und die Kennzeichnung im Boden durch Trassenwarnband.

Kommunen, die Leerrohre bei eigenen Baumaßnahmen mitverlegen, brauchen deshalb ein Leerrohrkataster. Ohne eines ist der Bestand beim nächsten Personalwechsel verloren.

Mitverlegung: der eigentliche Hebel

Wird ein Leerrohr bei ohnehin anstehenden Bauarbeiten mitverlegt — beim Kanalbau, bei der Straßensanierung, beim Stromnetz —, entfällt der teuerste Posten vollständig. Der Graben ist bereits bezahlt.

Das Telekommunikationsrecht stützt das in zwei Richtungen:

Koordinierung von Bauarbeiten. Wer eine Baumaßnahme in öffentlichen Verkehrswegen durchführt, muss sie unter bestimmten Voraussetzungen anzeigen und eine Mitverlegung zulassen.

Mitnutzung vorhandener Infrastruktur. Bestehende Leerrohre, Schächte, Kanäle und Masten können von Netzbetreibern mitgenutzt werden — gegen Entgelt und zu fairen Bedingungen.

In der Praxis scheitert beides selten am Recht und fast immer an der Information: Wer nicht rechtzeitig erfährt, dass die Straße aufgemacht wird, kann nichts mitverlegen. Deshalb ist die zentrale Frage einer kommunalen Ausbaustrategie nicht, ob man mitverlegen darf, sondern wer intern erfährt, dass gebaut wird.

Leerrohr am Hausanschluss

Auch im Grundstück lohnt das Vorausdenken. Ein bei der Erschließung mitverlegtes Rohr von der Grundstücksgrenze bis zum Hauseinführungspunkt macht den späteren Anschluss zu einer Sache von Stunden statt Tagen — und erspart das Aufnehmen der gepflasterten Einfahrt.

Bei Neubauten gehört es deshalb in die Planung, auch wenn noch kein Anbieter in Sicht ist. Die Kosten liegen im zweistelligen Bereich, solange der Graben offen ist.

Abgrenzung

Einblasen ist der Vorgang, mit dem die Faser später in das Rohr gebracht wird.

Verlegeverfahren beschreibt, wie das Rohr in den Boden kommt.

Breitbandausbau ordnet die Mitverlegung in den Gesamtzusammenhang ein.

Kabelkanal und Installationsrohr erfüllen dieselbe Aufgabe im Gebäude; dort gelten eigene Anforderungen an Brandverhalten und Verlegeart.

Dark Fibre bezeichnet dagegen eine verlegte, aber unbeschaltete Faser — das Rohr ist dort längst belegt.

Quellen

  • Telekommunikationsgesetz (TKG): Mitnutzung von Infrastrukturen und Koordinierung von Bauarbeiten
  • DIN EN 61386: Elektroinstallationsrohrsysteme
  • IEC 60794-5: Lichtwellenleiterkabel — Mikrorohre und Mikrokabel

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