Verlegeverfahren für den Breitbandausbau
Verlegeverfahren bezeichnet die Art und Weise, wie Kabel und Leerrohre in den Boden kommen. Für den Breitbandausbau ist das die teuerste Entscheidung überhaupt: Der Großteil der Investition steckt im Graben, nicht in der Faser. Welches Verfahren zum Einsatz kommt, entscheidet deshalb über die Wirtschaftlichkeit eines Ausbaugebiets.
Dieser Artikel ordnet die Verfahren ein; die Einzelheiten stehen in den verlinkten Artikeln.
Die Verfahren im Vergleich
| Verfahren | Arbeitsweise | Typische Tiefe | Tagesleistung | Eignung |
|---|---|---|---|---|
| Offene Bauweise | Graben ausheben, verlegen, verfüllen | 60–80 cm | gering | überall, auch bei vielen Fremdleitungen |
| Kabelpflug | Pflugschar zieht das Kabel ein | bis 1,2 m | sehr hoch | unbefestigte Trassen, Feld und Bankett |
| Grabenfräse | Kette oder Rad fräst einen schmalen Graben | bis 1,5 m | hoch | homogener Boden ohne Fels |
| Trenching | Schlitz in die befestigte Decke | 15–50 cm | sehr hoch | Asphalt und Pflaster |
| Erdrakete | Verdrängungshammer schießt durch den Boden | Bauwerksabhängig | kurze Strecken | Unterquerung von Einfahrten und Wegen |
| Spülbohrung | gesteuerte Horizontalbohrung | beliebig tief | mittel | Unterquerung von Flüssen, Bahn, Straßen |
Die Zahlen sind Anhaltswerte. Was im Einzelfall gilt, hängt am Boden, an der Oberfläche und an den Auflagen der Genehmigung.
Was die Wahl tatsächlich bestimmt
Die Oberfläche. Nicht der Boden entscheidet zuerst, sondern das, was darüber liegt. Eine Wiese ist billig aufzumachen und billig wiederherzustellen; eine Asphaltfahrbahn kostet mehr an Wiederherstellung als am Aushub. Deshalb ist der Kabelpflug auf freier Strecke konkurrenzlos und im Ortskern unbrauchbar.
Fremdleitungen. Gas, Wasser, Strom, Fernwärme, Telekommunikation — in einer gewachsenen Straße liegt mehr, als jeder Plan zeigt. Wo viele Leitungen kreuzen, scheidet jedes grabenlose Verfahren aus, weil man nicht sieht, was man trifft. Dann bleibt die offene Bauweise, und zwar aus Haftungsgründen.
Der Wegebaulastträger. Er stimmt der Verlegung zu und setzt die Bedingungen: Verlegetiefe, Art der Wiederherstellung, Gewährleistung für die Fläche. Seine Zurückhaltung gegenüber mindertiefen Verfahren ist der häufigste Grund, aus dem Trenching im Angebot steht und am Ende doch gegraben wird. Das Telekommunikationsrecht verpflichtet ihn, alternative Verlegemethoden zu prüfen — es nimmt ihm die Entscheidung aber nicht ab.
Der Untergrund. Fels, Findlinge und bindige Böden mit hohem Wasseranteil schließen Verfahren aus oder verlangsamen sie so weit, dass der Geschwindigkeitsvorteil verschwindet. Eine Baugrunderkundung ist billiger als eine festgefahrene Maschine.
Grabenlos ist nicht gleich grabenlos
Die Verfahren jenseits der offenen Bauweise werden gern unter „grabenlos" zusammengefasst, unterscheiden sich aber grundlegend:
Verdrängend arbeiten Erdrakete und Kabelpflug — das Erdreich wird zur Seite gedrückt, es fällt kein Aushub an. Das ist schnell und hinterlässt wenig, verdichtet aber den Boden ringsum und ist nur dort möglich, wo nichts im Weg liegt.
Abtragend arbeiten Grabenfräse, Trenching und die Spülbohrung — Material wird gelöst und herausgefördert. Das erlaubt größere Querschnitte und genauere Linienführung, erzeugt aber Aushub, der entsorgt oder wiederverwendet werden muss.
Die Unterscheidung ist in der Ausschreibung wichtig, weil sie über Entsorgungskosten und über die Frage entscheidet, ob vorhandene Leitungen gefährdet sind.
Der größte Hebel liegt vor der Maschine
Kein Verfahren ist so billig wie keines. Zwei Wege sparen mehr als jede Methodenwahl:
Mitverlegung. Wird bei ohnehin anstehenden Bauarbeiten ein Leerrohr mitverlegt, kostet die spätere Faser praktisch nichts mehr. Der Graben ist bereits bezahlt.
Mitnutzung. Vorhandene Leerrohre, Kabelschutzrohre, Kanäle und Masten lassen sich nach dem Telekommunikationsgesetz mitnutzen. Wo das gelingt, entfällt der Tiefbau ganz.
In der Praxis scheitert beides seltener am Recht als an der Information: Wer nicht rechtzeitig erfährt, dass die Straße aufgemacht wird, kann nichts mitverlegen.
Abgrenzung
Einblasen ist kein Verlegeverfahren im hier gemeinten Sinn, sondern der zweite Schritt: Die Faser wird mit Druckluft in ein bereits liegendes Leerrohr eingebracht.
Breitbandausbau ordnet den Tiefbau in den Gesamtablauf eines Ausbauprojekts ein.
Oberirdische Verlegung an Masten ist die Alternative, die den Tiefbau ganz vermeidet — in Deutschland selten, in anderen Ländern der Regelfall.
Hausanschluss bezeichnet das letzte Stück vom Abzweig in der Straße bis ins Gebäude; dort gelten eigene Verfahren und eigene Zustimmungserfordernisse.
Quellen
- DIN 18220: Trenching im Verkehrswegebau
- Telekommunikationsgesetz (TKG): Wegerecht, Mitnutzung und Koordinierung von Bauarbeiten
- DVGW- und FGSV-Regelwerke zu Leitungsgräben und Wiederherstellung von Verkehrsflächen