IRU – Indefeasible Right of Use
Abkürzung: IRU
Ein Indefeasible Right of Use (IRU), deutsch etwa unentziehbares Nutzungsrecht, ist ein langfristiger Vertrag über die exklusive Nutzung von Glasfasern oder Übertragungskapazität. Der Käufer darf die Fasern über die Laufzeit nutzen, als wären sie seine eigenen, ohne sie zu besitzen. Eigentümer und für den Bestand der Trasse verantwortlich bleibt der Netzbetreiber.
IRUs sind die übliche Form, in der Carrier, Rechenzentrumsbetreiber und große Unternehmen sich Dark Fiber sichern, ohne selbst Kabel zu verlegen.
Merkmale
| Merkmal | Typisch |
|---|---|
| Gegenstand | einzelne Fasern (Dark Fiber), Wellenlängen auf einem DWDM-System oder Kapazität auf einem Seekabel |
| Laufzeit | 10 bis 25 Jahre, oft so lange wie die erwartete Lebensdauer des Kabels |
| Zahlung | größtenteils vorab, als Einmalbetrag |
| Laufende Kosten | jährliche Gebühr für Betrieb und Instandhaltung (O&M) der Trasse |
| Kündigung | durch den Netzbetreiber nicht möglich, daher „indefeasible“ |
Abgrenzung
Miete. Eine gemietete Leitung oder Faser läuft über kürzere Zeit und wird monatlich bezahlt; der Vermieter kann unter Umständen kündigen. Ein IRU wird wirtschaftlich eher wie ein Kauf behandelt.
Eigentum. Wer eine Trasse selbst baut, besitzt sie und trägt alle Risiken. Beim IRU repariert der Netzbetreiber Kabelschäden, der Käufer zahlt dafür über die O&M-Gebühr mit.
Lit Service. Bei einer beleuchteten Verbindung, etwa einer Ethernet- oder Wellenlängen-Leitung, liefert der Anbieter auch die Übertragungstechnik. Beim IRU auf Dark Fiber setzt der Käufer seine eigene Technik an beide Enden.
Im Rechenzentrum
Wer zwei Rechenzentren verbinden will, etwa für Spiegelung und Georedundanz, braucht eine eigene Faserstrecke mit bekanntem Verlauf. Ein IRU sichert diese Strecke über Jahre zu einem planbaren Preis. Wichtig ist dabei die Trassenführung: Zwei IRUs, die im selben Kabelkanal liegen, sind keine echten getrennten Wege.