CLIR Override
Abkürzung: CLIRO
Was ist CLIR Override?
CLIR Override ist ein vermittlungstechnisches Leistungsmerkmal, das es berechtigten Stellen erlaubt, die Rufnummer eines Anrufers zu sehen, selbst wenn dieser die Anzeige seiner Nummer mit CLIR (Calling Line Identification Restriction) unterdrückt hat. Es setzt die Privatsphäre-Einstellung des Anrufers gezielt außer Kraft. Die Funktion wird nicht flächendeckend angeboten, sondern ausschließlich für gesetzlich definierte Empfänger wie Notrufabfragestellen und Sicherheitsbehörden geschaltet. CLIR Override ist das technische Gegenstück zur Anonymität im Telefonnetz und dient dem Schutz lebenswichtiger Interessen sowie der Strafverfolgung.
Funktionsweise
Normalerweise signalisiert das Netz des Anrufers mit CLIR den Presentation Indicator „restricted“ an die Vermittlungsstelle des Angerufenen. Diese unterdrückt daraufhin die Rufnummernanzeige auf dem Endgerät. Bei einem Anschluss mit CLIR-Override-Berechtigung ignoriert die Vermittlungsstelle des Angerufenen diesen Indikator bewusst. Sie liefert die im Signalisierungsprotokoll trotzdem vorhandene Rufnummer an das Endgerät aus. Der angerufene Teilnehmer sieht die Nummer, als wäre CLIR nie aktiviert gewesen. Der Anrufer erhält keine Benachrichtigung über die Aufhebung der Unterdrückung. Technisch wird das Override-Flag netzseitig an der Vermittlungsstelle des B-Teilnehmers gesetzt und ist nicht durch den Anrufer beeinflussbar.
Berechtigte Stellen
CLIR Override ist kein allgemein verfügbares Merkmal. Der Netzbetreiber schaltet es nur auf begründeten Antrag und nach gesetzlicher Prüfung frei. Typische berechtigte Einrichtungen sind:
- Notrufabfragestellen (112, 110)
- Polizeidienststellen mit Leitstellenfunktion
- Verfassungsschutzbehörden
- Zoll- und Steuerfahndung
- In einzelnen Fällen auch Betreiber von Notrufsystemen in Krankenhäusern
Die Freischaltung erfolgt leitungsbezogen für den gesamten Anlagenanschluss oder für bestimmte Vermittlungsports. Sie ist mit strengen Auflagen zur Datenverarbeitung verbunden.
Technische Umsetzung in verschiedenen Netzen
Die Override-Funktion wird je nach Netztechnologie auf unterschiedlichen Wegen realisiert.
- ISDN: Die Ortsvermittlungsstelle des B-Teilnehmers erhält im SETUP das Informationselement „Calling Party Number“ mit dem Presentation Indicator „restricted“. Ein Override-fähiger Port ist so konfiguriert, dass er diesen Indikator ignoriert und die Nummer trotzdem an das ISDN-Endgerät durchreicht. Die Konfiguration erfolgt in der Teilnehmerdatenbank der Ortsvermittlung.
- Mobilfunk: Im Mobile Switching Center des angerufenen Mobilfunknetzes wird für die MSISDN des berechtigten Anschlusses die CLIR-Override-Option aktiviert. Das MSC wertet die eingehende MAP-Signalisierung aus, extrahiert die Calling Party Number unabhängig vom Presentation Indicator und sendet sie an das Mobiltelefon weiter. Das Endgerät zeigt die Nummer wie gewohnt an.
- SIP (VoIP): Der Session Border Controller oder Application Server des Angerufenen filtert eingehende INVITE-Nachrichten. Enthält der Privacy-Header den Wert „id“ oder ist der P-Asserted-Identity-Header mit einem Privacy-Parameter versehen, würde die Nummer normalerweise unterdrückt. Für Override-fähige Ziele entfernt der Server diesen Privacy-Header gezielt oder ersetzt ihn durch „none“ und leitet die vollständige Identität an das Endgerät weiter. Die Konfiguration erfolgt im Routing-Profil des Servers.
Abgrenzung zu CLIR und CLIP
CLIR Override ist nicht mit CLIR oder CLIP zu verwechseln. CLIR unterdrückt die Nummer des Anrufers auf dessen Wunsch. CLIP zeigt die Nummer an, sofern sie nicht unterdrückt wurde. CLIR Override setzt die Unterdrückung von CLIR aus, aber nur für einen begrenzten Kreis von Empfängern. Während CLIR und CLIP allgemeine Dienste für alle Teilnehmer sind, ist CLIR Override ein exklusives Merkmal für hoheitliche Aufgaben. Es ist auch zu unterscheiden von der sogenannten „gesetzlichen Fangschaltung“, bei der eine Behörde zeitweise sämtliche Verbindungsdaten eines Anschlusses erfasst.
Rechtliche Rahmenbedingungen
In Deutschland regelt das Telekommunikationsgesetz (TKG) in Verbindung mit der Notrufverordnung und den Überwachungsvorschriften der Strafprozessordnung (StPO) die Zulässigkeit von CLIR Override. Notrufabfragestellen müssen aus Gründen der Gefahrenabwehr die Rufnummer eines Anrufers erkennen können, auch wenn dieser sie unterdrückt hat. Gleiches gilt für Sicherheitsbehörden bei einer richterlich angeordneten Überwachung oder bei Gefahr im Verzug. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, die technische Infrastruktur für das Override bereitzustellen und Zugriffe zu protokollieren. Eine Nutzung zu anderen Zwecken, etwa durch Callcenter oder Privatpersonen, ist unzulässig und wird strafrechtlich verfolgt.
Praktische Grenzen
CLIR Override funktioniert nur innerhalb des eigenen Netzes oder bei Zusammenschaltungen mit anderen Carriern, sofern die Signalisierung die Rufnummer trotz Unterdrückung vollständig transportiert. Einige ausländische Netze oder spezielle VoIP-Provider geben die Nummer bei aktivem CLIR gar nicht erst in den Header ein, sondern ersetzen sie durch einen Platzhalter. In solchen Fällen ist auch mit Override keine Nummer rekonstruierbar. Bei Anrufen über Messenger-Dienste oder App-Telefonie ohne leitungsvermittelte Basis ist CLIR Override generell wirkungslos, da die Anruferidentifikation dort nicht über die klassischen Signalisierungsprotokolle läuft. Das Merkmal ist zudem auf die Anruferseite beschränkt; es erlaubt nicht die Aufhebung von COLR oder anderen Unterdrückungsmerkmalen.