Datenträgervernichtung

Datenträgervernichtung macht Daten unlesbar, indem der Datenträger selbst zerstört wird: Papier wird geschreddert, Festplatten werden zerkleinert, SSDs und Speicherchips zermahlen. Sie ist der letzte Schritt im Lebenszyklus von Daten und Geräten, etwa wenn Server ausgemustert, Festplatten getauscht oder Akten entsorgt werden.

Löschen reicht oft nicht. Gelöschte Dateien lassen sich häufig wiederherstellen, und bei defekten Festplatten ist ein Überschreiben gar nicht mehr möglich. Wer personenbezogene oder vertrauliche Daten verarbeitet, muss dafür sorgen, dass sie bei der Entsorgung nicht in falsche Hände geraten.

DIN 66399

Die Norm DIN 66399 legt seit 2012 fest, wie fein Datenträger zerkleinert werden müssen. 2018 wurde sie als ISO/IEC 21964 international übernommen. Sie besteht aus drei Teilen: Grundlagen und Begriffe, Anforderungen an Maschinen, Prozess der Datenträgervernichtung.

Schutzklassen

Am Anfang steht die Frage, wie schutzbedürftig die Daten sind:

SchutzklasseSchutzbedarfBeispiel
1normalinterne Unterlagen
2hochvertrauliche Daten, personenbezogene Daten
3sehr hochstreng vertrauliche oder geheime Daten

Sicherheitsstufen

Aus der Schutzklasse ergibt sich die Sicherheitsstufe, von 1 (gering) bis 7 (höchste). Jede Stufe legt fest, wie groß die Teile nach der Zerkleinerung höchstens sein dürfen. Für personenbezogene Daten gilt mindestens Stufe 3.

SchutzklasseSicherheitsstufen
11 bis 3
23 bis 5
34 bis 7

Materialklassen

Weil ein Blatt Papier anders zerkleinert werden muss als eine Festplatte, unterscheidet die Norm nach Art des Datenträgers. Kennbuchstabe und Sicherheitsstufe ergeben die Bezeichnung, etwa P-4 oder H-5.

KlasseDatenträger
PPapier, Ausdrucke
FMikrofilm, Folien
Ooptische Datenträger: CD, DVD, Blu-ray
Tmagnetische Datenträger: Disketten, Magnetbänder, Karten mit Magnetstreifen
HFestplatten mit magnetischen Scheiben
Eelektronische Datenträger: SSD, USB-Sticks, Speicherkarten, Chipkarten

Beispiel: Bei P-4 dürfen die Papierteilchen höchstens 160 mm² groß sein, Streifen höchstens 6 mm breit. Bei Festplatten genügt in den Stufen H-1 bis H-3 das Beschädigen, etwa durch Verbiegen; ab H-4 wird zerkleinert.

SSD und Flash-Speicher

SSDs, USB-Sticks und Speicherkarten speichern Daten in winzigen Chips. Ein Chip kann viele Gigabyte enthalten. Damit die Daten unlesbar werden, müssen die Teile entsprechend klein sein — deutlich kleiner als bei einer magnetischen Festplatte. Eine Festplatte zu lochen oder zu verbiegen ist bei einer SSD nutzlos, wenn die Speicherchips dabei heil bleiben.

Auch das Löschen ist bei SSDs schwieriger: Der Controller verteilt Schreibvorgänge über den gesamten Speicher, und Überschreiben erreicht nicht zuverlässig alle Bereiche. Sicherer ist die Löschfunktion des Herstellers oder das Löschen des Schlüssels bei verschlüsselten Laufwerken.

Löschen oder vernichten

VerfahrenWirkungGeeignet für
ÜberschreibenDaten werden mit Zufallswerten oder Nullen überschrieben, das Gerät bleibt nutzbarfunktionierende Festplatten, die weiterverwendet oder verkauft werden
Kryptografisches Löschenbei verschlüsselten Laufwerken wird nur der Schlüssel vernichtetSSDs, Speichersysteme, Cloud
Entmagnetisierenein starkes Magnetfeld zerstört die Aufzeichnung, die Festplatte ist danach unbrauchbarMagnetbänder, magnetische Festplatten; wirkungslos bei SSDs
Physische VernichtungZerkleinern nach DIN 66399defekte Laufwerke, hoher Schutzbedarf, Abschluss jedes Verfahrens

Bei hohem Schutzbedarf wird oft beides kombiniert: erst gelöscht, dann vernichtet.

Dienstleister

Viele Unternehmen beauftragen einen Dienstleister. Dabei ist auf die Kette zu achten: Werden die Datenträger verschlossen abgeholt, wer hat bis zur Vernichtung Zugriff, wird vor Ort im Fahrzeug oder im Werk vernichtet? Am Ende steht ein Vernichtungsnachweis mit Seriennummern der Datenträger. Werden personenbezogene Daten vernichtet, ist mit dem Dienstleister ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nötig.

Im Rechenzentrum

Im Rechenzentrum fallen ständig defekte Festplatten und SSDs an. Viele Betreiber und Kunden lassen sie das Gebäude nicht verlassen, sondern vernichten sie vor Ort mit eigenen Zerkleinerern oder durch einen Dienstleister im Beisein eigener Mitarbeiter. Für Garantiefälle bedeutet das, dass die defekte Platte nicht an den Hersteller zurückgeht — viele Wartungsverträge sehen dafür eine eigene Option vor, bei der das Laufwerk beim Kunden bleibt.

Beim Abbau ganzer Systeme gehört die Vernichtung in einen festgelegten Ablauf: Inventar der Datenträger, Entnahme, Löschen oder Vernichten, Nachweis je Seriennummer. Fehlt ein Laufwerk in der Liste, ist das ein Sicherheitsvorfall.

Normen

  • DIN 66399-1 bis -3: Büro- und Datentechnik — Vernichten von Datenträgern
  • ISO/IEC 21964-1 bis -3: Information technology — Destruction of data carriers

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