Datenträgervernichtung
Datenträgervernichtung macht Daten unlesbar, indem der Datenträger selbst zerstört wird: Papier wird geschreddert, Festplatten werden zerkleinert, SSDs und Speicherchips zermahlen. Sie ist der letzte Schritt im Lebenszyklus von Daten und Geräten, etwa wenn Server ausgemustert, Festplatten getauscht oder Akten entsorgt werden.
Löschen reicht oft nicht. Gelöschte Dateien lassen sich häufig wiederherstellen, und bei defekten Festplatten ist ein Überschreiben gar nicht mehr möglich. Wer personenbezogene oder vertrauliche Daten verarbeitet, muss dafür sorgen, dass sie bei der Entsorgung nicht in falsche Hände geraten.
DIN 66399
Die Norm DIN 66399 legt seit 2012 fest, wie fein Datenträger zerkleinert werden müssen. 2018 wurde sie als ISO/IEC 21964 international übernommen. Sie besteht aus drei Teilen: Grundlagen und Begriffe, Anforderungen an Maschinen, Prozess der Datenträgervernichtung.
Schutzklassen
Am Anfang steht die Frage, wie schutzbedürftig die Daten sind:
| Schutzklasse | Schutzbedarf | Beispiel |
|---|---|---|
| 1 | normal | interne Unterlagen |
| 2 | hoch | vertrauliche Daten, personenbezogene Daten |
| 3 | sehr hoch | streng vertrauliche oder geheime Daten |
Sicherheitsstufen
Aus der Schutzklasse ergibt sich die Sicherheitsstufe, von 1 (gering) bis 7 (höchste). Jede Stufe legt fest, wie groß die Teile nach der Zerkleinerung höchstens sein dürfen. Für personenbezogene Daten gilt mindestens Stufe 3.
| Schutzklasse | Sicherheitsstufen |
|---|---|
| 1 | 1 bis 3 |
| 2 | 3 bis 5 |
| 3 | 4 bis 7 |
Materialklassen
Weil ein Blatt Papier anders zerkleinert werden muss als eine Festplatte, unterscheidet die Norm nach Art des Datenträgers. Kennbuchstabe und Sicherheitsstufe ergeben die Bezeichnung, etwa P-4 oder H-5.
| Klasse | Datenträger |
|---|---|
| P | Papier, Ausdrucke |
| F | Mikrofilm, Folien |
| O | optische Datenträger: CD, DVD, Blu-ray |
| T | magnetische Datenträger: Disketten, Magnetbänder, Karten mit Magnetstreifen |
| H | Festplatten mit magnetischen Scheiben |
| E | elektronische Datenträger: SSD, USB-Sticks, Speicherkarten, Chipkarten |
Beispiel: Bei P-4 dürfen die Papierteilchen höchstens 160 mm² groß sein, Streifen höchstens 6 mm breit. Bei Festplatten genügt in den Stufen H-1 bis H-3 das Beschädigen, etwa durch Verbiegen; ab H-4 wird zerkleinert.
SSD und Flash-Speicher
SSDs, USB-Sticks und Speicherkarten speichern Daten in winzigen Chips. Ein Chip kann viele Gigabyte enthalten. Damit die Daten unlesbar werden, müssen die Teile entsprechend klein sein — deutlich kleiner als bei einer magnetischen Festplatte. Eine Festplatte zu lochen oder zu verbiegen ist bei einer SSD nutzlos, wenn die Speicherchips dabei heil bleiben.
Auch das Löschen ist bei SSDs schwieriger: Der Controller verteilt Schreibvorgänge über den gesamten Speicher, und Überschreiben erreicht nicht zuverlässig alle Bereiche. Sicherer ist die Löschfunktion des Herstellers oder das Löschen des Schlüssels bei verschlüsselten Laufwerken.
Löschen oder vernichten
| Verfahren | Wirkung | Geeignet für |
|---|---|---|
| Überschreiben | Daten werden mit Zufallswerten oder Nullen überschrieben, das Gerät bleibt nutzbar | funktionierende Festplatten, die weiterverwendet oder verkauft werden |
| Kryptografisches Löschen | bei verschlüsselten Laufwerken wird nur der Schlüssel vernichtet | SSDs, Speichersysteme, Cloud |
| Entmagnetisieren | ein starkes Magnetfeld zerstört die Aufzeichnung, die Festplatte ist danach unbrauchbar | Magnetbänder, magnetische Festplatten; wirkungslos bei SSDs |
| Physische Vernichtung | Zerkleinern nach DIN 66399 | defekte Laufwerke, hoher Schutzbedarf, Abschluss jedes Verfahrens |
Bei hohem Schutzbedarf wird oft beides kombiniert: erst gelöscht, dann vernichtet.
Dienstleister
Viele Unternehmen beauftragen einen Dienstleister. Dabei ist auf die Kette zu achten: Werden die Datenträger verschlossen abgeholt, wer hat bis zur Vernichtung Zugriff, wird vor Ort im Fahrzeug oder im Werk vernichtet? Am Ende steht ein Vernichtungsnachweis mit Seriennummern der Datenträger. Werden personenbezogene Daten vernichtet, ist mit dem Dienstleister ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nötig.
Im Rechenzentrum
Im Rechenzentrum fallen ständig defekte Festplatten und SSDs an. Viele Betreiber und Kunden lassen sie das Gebäude nicht verlassen, sondern vernichten sie vor Ort mit eigenen Zerkleinerern oder durch einen Dienstleister im Beisein eigener Mitarbeiter. Für Garantiefälle bedeutet das, dass die defekte Platte nicht an den Hersteller zurückgeht — viele Wartungsverträge sehen dafür eine eigene Option vor, bei der das Laufwerk beim Kunden bleibt.
Beim Abbau ganzer Systeme gehört die Vernichtung in einen festgelegten Ablauf: Inventar der Datenträger, Entnahme, Löschen oder Vernichten, Nachweis je Seriennummer. Fehlt ein Laufwerk in der Liste, ist das ein Sicherheitsvorfall.
Normen
- DIN 66399-1 bis -3: Büro- und Datentechnik — Vernichten von Datenträgern
- ISO/IEC 21964-1 bis -3: Information technology — Destruction of data carriers