Eigenes ONT und eigener Router am Glasfaseranschluss
Am Glasfaseranschluss dürfen eigene Geräte betrieben werden. Welche Parameter dafür nötig sind, steht in einem Dokument, das jeder Netzbetreiber veröffentlichen muss.
Worum es geht
Beim DSL-Anschluss ist die Sache seit Jahren geklärt. Am Glasfaseranschluss ist sie es nicht, weil dort ein zusätzliches Gerät im Weg steht: das ONT, das die Faser terminiert und einen klassischen Ethernet-Port bereitstellt. Es wird vom Netzbetreiber gestellt, braucht Strom und einen Platz an der Wand, und es ist ein weiteres Teil, das ausfallen kann.
Die Fragen, die daraus entstehen, sind immer dieselben. Darf ich das ONT ersetzen. Kann der Router es gleich mit übernehmen. Woher bekomme ich die Zugangsdaten. Warum registriert sich mein Gerät nicht erfolgreich.
Dieser Guide beantwortet sie der Reihe nach. Er beschreibt die Anschlussseite bis zum Router. Was dahinter im Haus passiert, behandelt der Guide zur Hausverkabelung nach dem Glasfaseranschluss.
Die Rechtslage in vier Sätzen
Nach § 73 Abs. 1 TKG ist der Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz am passiven Netzabschlusspunkt zu gewähren. Mehrere Verbände der Telekommunikationswirtschaft und die Vodafone GmbH beantragten 2022, diesen Punkt für passive optische Netze hinter das ONT zu verlegen. Die Bundesnetzagentur hat den Antrag abgelehnt und die Entscheidung am 22. Januar 2025 im Amtsblatt 02/2025 veröffentlicht. Der Netzabschlusspunkt bleibt damit passiv, er liegt an der Glasfaserdose, und das ONT ist Endgerät.
Gegen die Entscheidung wurde fristwahrend Widerspruch eingelegt. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass dies die Geltung von § 73 Abs. 1 TKG nicht berührt.
Praktisch heißt das: Der Anspruch besteht. Ob der Netzbetreiber ihn reibungslos umsetzt, ist eine andere Frage, und dafür braucht es das Dokument aus dem nächsten Abschnitt.
Die Schnittstellenbeschreibung
Nach § 74 TKG muss jeder Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes eine genaue technische Beschreibung seiner Netzzugangsschnittstellen bereitstellen und veröffentlichen. Die Beschreibung oder ihre Fundstelle wird im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht, das Dokument selbst liegt in aller Regel auf der Website des Netzbetreibers.
Das ist der wichtigste Satz dieses Guides. Alles, was für den Betrieb eines eigenen Geräts gebraucht wird, steht in diesem Dokument, und es ist öffentlich.
Wie man es findet. Die Suche nach dem Namen des Netzbetreibers zusammen mit „Schnittstellenbeschreibung" oder „§ 74 TKG" führt in den meisten Fällen direkt zum PDF. Netzbetreiber legen es häufig unter Rechtliches, Downloads oder Produktinformationen ab. Wichtig ist der Netzbetreiber, nicht der Tarifanbieter. Wer einen Vertrag bei einem Anbieter hat, der auf fremder Infrastruktur verkauft, braucht die Beschreibung des Netzes, in dem der Anschluss liegt.
Was drinsteht. Die Dokumente sind unterschiedlich ausführlich, folgen aber einem ähnlichen Aufbau:
- Welche Zugangstechnik eingesetzt wird, also GPON, XGS-PON oder ein aktives Punkt-zu-Punkt-Netz
- Der Steckertyp am Netzabschluss, üblicherweise LC/APC mit acht Grad Schrägschliff
- Der Fasertyp, meist Einmodenfaser nach ITU-T G.652 (Single Mode LWL)
- Die Anforderungen an das ONT, etwa dass es eine Single-Fiber-Schnittstelle haben muss
- Wie die Verbindung aufgebaut wird, also PPPoE mit Zugangsdaten oder DHCP ohne Anmeldung
- Ob und welche VLAN-Kennung auf der WAN-Seite gesetzt werden muss
- Wie IPv6 vergeben wird und welche Präfixlänge zu erwarten ist
- Ob Zugangsdaten mitgeteilt oder auf bestimmte Endgeräte per TR-069 provisioniert werden
Damit sind die Fragen aus der Praxis beantwortet, bevor man ein Gerät kauft. Wer nicht weiß, ob sein Netz GPON oder XGS-PON fährt, findet es hier. Wer die VLAN-Kennung sucht, findet sie hier. Und wer beim Netzbetreiber auf Widerstand stößt, hat ein veröffentlichtes Dokument des Netzbetreibers in der Hand, das die Anforderungen an ein zulässiges Endgerät beschreibt.
In einem aktiven Punkt-zu-Punkt-Netz steht dort teilweise ausdrücklich, dass sich der Kunde mit einem BiDi-SFP direkt an den passiven Anschlusspunkt anschließen kann. Ein ONT im PON-Sinn wird dort gar nicht gebraucht.
Drei Wege
Für den Betrieb eigener Technik gibt es drei Bauformen. Sie unterscheiden sich in Aufwand und Risiko deutlich.
Router mit eingebautem PON-Port. Der Router hat statt eines DSL-Anschlusses eine Faserbuchse. ONT und Router sind ein Gerät. Das ist der einfachste Weg, weil die Abstimmung zwischen beiden Teilen entfällt und die Hersteller die gängigen Netze berücksichtigen. Nachteil: Beim Wechsel der PON-Generation muss der ganze Router getauscht werden.
Am deutschen Markt bietet vor allem AVM Fritzbox Router mit PON-Port an, vom Einstiegsmodell bis zum Spitzenmodell, teils mit Unterstützung sowohl für PON als auch für aktive Punkt-zu-Punkt-Netze. Im professionelleren Umfeld finden sich Router und Firewalls mit SFP- oder SFP+-Port, die keinen eigenen PON-Teil mitbringen, dafür aber als Aufnahme für einen ONT-Stick gedacht sind. Welche Variante zum Anschluss passt, entscheidet wieder die Schnittstellenbeschreibung.
ONT-Stick im SFP-Format. Das ONT steckt als Modul im SFP-Käfig des Routers. Spart ein Gerät und ein Netzteil wie beim eingebauten Port, bleibt aber tauschbar. Voraussetzung ist ein Router mit einem SFP-Käfig, der als WAN-Schnittstelle nutzbar ist und den nötigen Betriebsmodus beherrscht. Für XGS-PON muss der Käfig 10 Gbit/s können, ein reiner Gigabit-Käfig reicht nicht. Der Weg verlangt am meisten Einarbeitung und bietet die größte Freiheit.
Was am Markt verfügbar ist. Die Auswahl an ONT-Sticks ist überschaubar und konzentriert sich auf wenige Hardwareplattformen. Für XGS-PON hat sich der Nokia WAS-110 als Bezugsgröße etabliert. Ein erheblicher Teil der übrigen Module bewirbt sich ausdrücklich als dazu kompatibel und lässt sich mit der Community-Firmware 8311 betreiben, die die freie Konfiguration der Kennungen erlaubt. Daneben existiert eine Gruppe von Modulen auf MaxLinear-Chipsätzen, die unter wechselnden Markennamen vertrieben wird. Für reines GPON gibt es eine ältere Generation von Modulen, die funktional ist, aber weniger Einstellmöglichkeiten bietet.
Eigenes externes ONT. Ein Gerät derselben Bauart wie das gestellte, nur selbst gekauft. Sinnvoll vor allem als Ersatzteil für den Störungsfall oder wenn ein bestimmtes Modell nachweislich stabil läuft. Am Aufbau ändert sich nichts.
Bei allen drei Wegen ist die Auswahl von der Antwort auf eine einzige Frage abhängig: GPON oder XGS-PON. Ein Gerät für die eine Variante arbeitet an der anderen nicht, weil die Wellenlängen andere sind.
Inbetriebnahme
Kennung klären. Das OLT im Netz akzeptiert nur ein bekanntes ONT. Der saubere Weg ist, die Seriennummer des neuen Geräts beim Netzbetreiber eintragen zu lassen. Manche Netze verlangen zusätzlich eine Registrierungskennung, die je nach Hersteller LOID, Registration ID oder ONT-Installationskennung heißt und im Freischaltschreiben steht.
Der zweite Weg ist, die Identität des vorhandenen ONT in das neue Gerät zu übertragen. Übertragen werden dabei PON-Seriennummer, Herstellerkennung und je nach Netz MAC-Adresse und Passwort. Das funktioniert ohne Mitwirkung des Netzbetreibers, hat aber zwei Haken. Im Störungsfall kennt der Netzbetreiber den tatsächlich verbauten Gerätetyp nicht. Und es darf keinesfalls das alte Gerät gleichzeitig ans Netz gehen, weil sich sonst zwei ONT mit derselben Seriennummer anmelden.
Verbindung konfigurieren. Am Router werden die Werte aus der Schnittstellenbeschreibung gesetzt. Entweder PPPoE mit Benutzername und Passwort oder DHCP ohne Anmeldung, dazu die VLAN-Kennung auf der WAN-Seite, sofern das Netz eine verlangt.
Reihenfolge. Erst ONT anschließen und die Anmeldung abwarten, dann den Router konfigurieren. Beide Schritte auf einmal zu prüfen macht die Fehlersuche unnötig schwer.
Wenn es nicht läuft
Die Fehlerbilder lassen sich an einer Stelle auseinanderhalten: Kommt die Anmeldung des ONT zustande oder nicht.
Keine Anmeldung. Das ONT erreicht den Betriebszustand nicht, am Router kommt kein Link zustande. Ursachen in der Reihenfolge der Häufigkeit: Die Kennung ist beim Netzbetreiber nicht eingetragen oder das alte Gerät ist noch hinterlegt. Die PON-Variante passt nicht. Der Anschluss ist noch gar nicht geschaltet. Die Faser oder das Patchkabel haben ein Problem, etwa durch einen APC-Stecker an einer UPC-Kupplung.
Anmeldung ja, Verkehr nein. Das ONT ist im Betriebszustand, aber PPPoE läuft in den Timeout oder DHCP bekommt keine Adresse. Dann fehlt fast immer die VLAN-Kennung, oder die Zugangsdaten stimmen nicht, oder der Anschluss ist im System des Anbieters noch nicht aktiviert. Ein Timeout ohne jede Fehlermeldung spricht dafür, dass die Anfragen gar nicht ankommen. Ein Fehler mit Meldung spricht für falsche Zugangsdaten.
Link wechselt ständig. Bei einem ONT-Stick passt der elektrische Betriebsmodus zwischen Modul und Router nicht, oder das Modul wird zu warm. SFP-Käfige ohne Luftstrom sind hier kritischer als bei gewöhnlichen Transceivern, weil ein ONT-Stick dauerhaft mehr Leistung aufnimmt.
Geht schon vor dem Termin. Kommt vor. Netzbetreiber schalten die Strecke teilweise vor dem offiziellen Bereitstellungstermin frei. Solange die Leistung noch nicht vertraglich beginnt, sind Schwankungen normal und kein Grund für eine Störungsmeldung.
Wenn der Netzbetreiber blockt
Die häufigste Antwort am Telefon lautet, das ONT gehöre zum Netz und dürfe nicht getauscht werden. Das war bis Anfang 2025 die verbreitete Praxisauffassung und ist seitdem überholt.
Was in dieser Lage hilft, in dieser Reihenfolge:
- Die Anfrage schriftlich stellen und auf § 73 Abs. 1 TKG sowie auf die veröffentlichte Schnittstellenbeschreibung nach § 74 TKG beziehen. Die Sachbearbeitung im ersten Level hat für solche Fälle oft keine Vorgabe, die schriftliche Anfrage landet eher bei jemandem, der eine hat.
- Konkret werden. Nicht nach einer grundsätzlichen Erlaubnis fragen, sondern darum bitten, eine bestimmte Seriennummer für den Anschluss einzutragen.
- Bei anhaltender Weigerung besteht die Möglichkeit, sich an die Bundesnetzagentur zu wenden. Sie ist für die Einhaltung beider Vorschriften zuständig.
Und der ehrliche Teil: Es gibt Fälle, in denen sich der Aufwand nicht lohnt. Wer ein funktionierendes gestelltes ONT hat, mit dem Stromverbrauch leben kann und keinen Platzmangel hat, gewinnt durch den Tausch wenig. Der Anspruch besteht trotzdem, man muss ihn nur nicht in jedem Fall durchsetzen.
Quellen
- § 73 Telekommunikationsgesetz: Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen
- § 74 Telekommunikationsgesetz: Schnittstellenbeschreibungen der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze
- Bundesnetzagentur: Entscheidung zum Netzabschlusspunkt für passive optische Glasfasernetze, Az. 2.00/105#1, Amtsblatt 02/2025 vom 22.01.2025
- Bundesnetzagentur: Unternehmenspflichten, Schnittstelle am passiven Netzabschluss
- ITU-T G.984.3: Zustandsautomat der ONU-Anmeldung
- ITU-T G.9807.1: XGS-PON
- Beispiele veröffentlichter Schnittstellenbeschreibungen nach § 74 TKG mehrerer Netzbetreiber, Stand 2025