Bodenklasse
Bodenklassen waren die Einteilung des Baugrunds nach seiner Lösbarkeit — also danach, wie schwer sich ein Boden ausheben lässt. Sie standen in der DIN 18300, dem Teil der VOB/C für Erdarbeiten, und waren jahrzehntelang die Grundlage für Ausschreibung und Abrechnung im Tiefbau.
Der wichtigste Punkt vorweg: Die Bodenklassen gibt es nicht mehr. Mit der Überarbeitung der VOB/C wurden sie durch Homogenbereiche ersetzt. Wer heute noch nach Bodenklassen ausschreibt, arbeitet mit einem abgelösten Begriff — und produziert damit regelmäßig Nachträge.
Die alten Bodenklassen 1 bis 7
Zum Verständnis älterer Unterlagen, in denen sie weiterhin auftauchen:
| Klasse | Bezeichnung |
|---|---|
| 1 | Oberboden, Mutterboden |
| 2 | fließende Bodenarten |
| 3 | leicht lösbare Bodenarten |
| 4 | mittelschwer lösbare Bodenarten |
| 5 | schwer lösbare Bodenarten |
| 6 | leicht lösbarer Fels |
| 7 | schwer lösbarer Fels |
Die Einteilung war grob und beschrieb nur einen einzigen Aspekt: wie schwer sich das Material mit dem Bagger lösen lässt. Das genügte, solange überwiegend gebaggert wurde.
Warum sie abgelöst wurden
Mit der Verbreitung grabenloser Verfahren wurde die Einteilung untauglich. Für eine Spülbohrung ist nicht entscheidend, wie schwer der Boden zu lösen ist, sondern wie er sich gegenüber der Bohrspülung verhält. Für eine Erdrakete zählt, ob Steine enthalten sind. Für eine Grabenfräse zählen Abrasivität und Kornverteilung. Für das Verfüllen zählt die Verdichtbarkeit.
Ein und derselbe Boden kann für das eine Verfahren einfach und für das andere unmöglich sein. Eine einzige Klassenzahl kann das nicht abbilden.
Homogenbereiche
Ein Homogenbereich ist ein Baugrundabschnitt, der für das jeweils vorgesehene Verfahren vergleichbare Eigenschaften hat. Der Auftraggeber beschreibt ihn über Kennwerte, und welche das sind, hängt vom Verfahren ab:
- Korngrößenverteilung
- Dichte und Lagerungsdichte
- Wassergehalt, Plastizitätszahl, Konsistenzzahl
- Scherfestigkeit
- einaxiale Druckfestigkeit bei Fels
- Abrasivität
- organischer Anteil
Daraus folgt der eigentliche Unterschied in der Vertragspraxis: Die Beschreibung des Baugrunds ist Sache des Auftraggebers geworden, und sie verlangt eine Baugrunderkundung mit Laborwerten. Eine Ausschreibung, die nur „Boden der Klasse 3 bis 5" sagt, genügt nicht mehr — und wenn die tatsächlichen Verhältnisse abweichen, trägt die Folgen der Auftraggeber.
Die entsprechenden Festlegungen stehen in den jeweiligen Normen der VOB/C je Gewerk — für Erdarbeiten in DIN 18300, für Kabelleitungstiefbau in DIN 18322, für Bohrarbeiten und grabenlose Verfahren in weiteren Teilen.
Was das für den Breitbandausbau bedeutet
Baugrunderkundung vor der Ausschreibung, nicht danach. Sie kostet einen Bruchteil dessen, was ein Nachtrag wegen unerwarteten Fels kostet.
Je Verfahren eigene Kennwerte. Wer Pflug, Fräse und Spülbohrung in einem Los ausschreibt, braucht die Beschreibung für alle drei.
Nachträge sind die Regel, wenn der Baugrund dünn beschrieben ist. Das ist der häufigste Grund, aus dem geförderte Maßnahmen teurer werden als kalkuliert — und einer der wenigen, der sich im Vorfeld beheben lässt.
Abgrenzung
Bodengruppe nach DIN 18196 klassifiziert Böden nach bodenmechanischen Eigenschaften für bautechnische Zwecke — eine andere Systematik mit anderem Zweck.
Frostempfindlichkeitsklasse betrifft die Eignung im Straßenoberbau.
Verlegeverfahren ordnet die Methoden ein, für die der Baugrund jeweils anders zu beschreiben ist.
Lastklasse und Tragfähigkeitsklasse betreffen Schachtabdeckungen und Verkehrsflächen, nicht den Baugrund.
Quellen
- DIN 18300: VOB Teil C, Erdarbeiten — Homogenbereiche
- DIN 18322: VOB Teil C, Kabelleitungstiefbauarbeiten
- DIN 18196: Erd- und Grundbau — Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke
- DIN 4020: Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke