International Mobile Equipment Identity
Abkürzung: IMEI
Was ist die IMEI?
Die International Mobile Equipment Identity, kurz IMEI, ist eine weltweit eindeutige 15-stellige Nummer, die ein Mobilfunkgerät identifiziert. Anders als die IMSI, die den Teilnehmer über sein SIM-Profil identifiziert, kennzeichnet die IMEI die Hardware. Jedes Endgerät mit Mobilfunkmodem besitzt eine IMEI, vom Telefon über Tablets bis zu Routern und M2M-Modulen. Die Nummer kann vom Netz abgefragt, protokolliert und für Zugangskontrollen ausgewertet werden. Spezifiziert ist sie in 3GPP TS 23.003.
Aufbau der IMEI
Die IMEI besteht aus 15 Ziffern, die sich in drei Teile gliedern.
- Type Allocation Code (TAC): Die ersten 8 Ziffern identifizieren Hersteller und Gerätemodell. Der TAC wird zentral über die GSM Association vergeben und erlaubt dem Netz die Erkennung des Gerätetyps.
- Serial Number (SNR): Die folgenden 6 Ziffern sind die laufende Nummer innerhalb dieses Modells. Zusammen mit dem TAC ergibt sich eine für jedes produzierte Gerät einmalige Kombination.
- Check Digit (CD): Die letzte Ziffer ist eine Prüfziffer, die nach dem Luhn-Verfahren aus den vorangehenden 14 Ziffern berechnet wird. Sie dient der Erkennung von Tippfehlern bei manueller Eingabe und wird nicht über die Luftschnittstelle übertragen.
Die ersten beiden Ziffern des TAC bilden den Reporting Body Identifier. Er benennt nicht den Hersteller, sondern die Stelle, über die der TAC zugeteilt wurde. Dies erklärt, warum auffällig viele IMEIs mit 35 beginnen: Diese Kennung entfällt auf die britische Zulassungsstelle, über die historisch ein großer Teil der Gerätezulassungen lief. Aus den ersten Ziffern einer IMEI lässt sich daher weder der Hersteller noch das Herkunftsland des Geräts ableiten.
Die Prüfziffer nach dem Luhn-Verfahren
Die Prüfziffer erlaubt es, eine notierte oder eingetippte IMEI ohne Netzabfrage auf Plausibilität zu prüfen. Sie erkennt einzelne falsche Ziffern und die meisten Zahlendreher, sagt aber nichts darüber aus, ob das Gerät tatsächlich existiert. Das Verfahren arbeitet in vier Schritten:
- Jede zweite Ziffer der ersten 14 Stellen verdoppeln, beginnend bei der zweiten Stelle.
- Ergibt die Verdopplung einen zweistelligen Wert, dessen Quersumme bilden.
- Alle so erhaltenen Werte mit den unveränderten Ziffern aufaddieren.
- Die Prüfziffer ist der Betrag, der die Summe auf das nächste Vielfache von 10 ergänzt.
Beispiel für die IMEI 49015420323751 mit den Ziffern an geraden Stellen verdoppelt: 9, 1, 4, 0, 2, 7 und 1 werden zu 18, 2, 8, 0, 4, 14 und 2. Nach Quersummenbildung ergibt das 9, 2, 8, 0, 4, 5 und 2, in der Summe 30. Die unveränderten Ziffern 4, 0, 5, 2, 3, 3 und 5 ergeben 22. Die Gesamtsumme beträgt 52; zur nächsten Zehnerstelle fehlen 8. Die vollständige IMEI lautet damit 490154203237518.
IMEISV
Die IMEISV (International Mobile Equipment Identity and Software Version) ist eine 16-stellige Variante. Sie ersetzt die Prüfziffer durch zwei Stellen für die Software Version Number und besteht damit aus TAC, Seriennummer und Softwarestand. Netzseitig lässt sich darüber erkennen, welche Firmware ein Endgerät ausführt — etwa für Kompatibilitätsprüfungen oder um Geräte mit bekannten Fehlerbildern gezielt zu behandeln. Eine Prüfziffer entfällt, da die IMEISV nicht für die manuelle Eingabe gedacht ist.
Verwendung im Mobilfunknetz
Das Endgerät sendet seine IMEI nicht unaufgefordert. Das Netz fordert die Gerätekennung bei Bedarf gezielt an; das Endgerät antwortet darauf mit IMEI oder IMEISV. Zuständig ist in GSM-Netzen das Mobile Switching Center, in LTE-Netzen die Mobility Management Entity und in 5G-Netzen die Access and Mobility Management Function.
Die Auswertung erfolgt im Equipment Identity Register (EIR), das Geräte drei Listen zuordnet:
- Weiße Liste: zugelassene Geräte, die uneingeschränkt Verbindungen aufbauen dürfen.
- Graue Liste: Geräte, die zugelassen sind, deren Nutzung aber protokolliert wird.
- Schwarze Liste: gesperrte Geräte, denen der Netzzugang verweigert wird.
IMEI-Sperrung in der Praxis
Die Sperrung gestohlener Geräte über die schwarze Liste ist die bekannteste Anwendung der IMEI — sie wird jedoch international sehr unterschiedlich gehandhabt. In einigen Ländern bestehen zentrale Register, in die Betreiber gemeldete Geräte einstellen und die netzübergreifend ausgewertet werden.
In Deutschland ist die Wirkung deutlich geringer, als der theoretische Nutzen vermuten lässt. Die Betreiber sperren gemeldete Geräte nur zurückhaltend, und für die Abweisung überschriebener oder doppelt vorhandener IMEIs fehlt nach Betreiberauskunft eine Rechtsgrundlage. Eine Diebstahlmeldung führt hierzulande daher in der Regel nicht dazu, dass sich ein Gerät nicht mehr benutzen lässt. Wirksamer sind die geräteseitigen Sperren der Hersteller, die an das Nutzerkonto gebunden sind und unabhängig vom Mobilfunknetz greifen.
Unabhängig davon nutzen Strafverfolgungsbehörden die IMEI zur Identifikation von Geräten, etwa um Anschlusswechsel bei gleichbleibender Hardware nachzuvollziehen.
IMEI abfragen
Die eigene IMEI lässt sich auf nahezu jedem Mobiltelefon anzeigen, indem der Code *#06# auf dem Ziffernblock eingegeben wird. Die Anzeige erfolgt sofort und ohne Netzverbindung. Bei Geräten mit mehreren Modeminstanzen werden alle zugehörigen IMEIs aufgeführt. Aufgedruckt findet sie sich außerdem auf der Originalverpackung, auf dem SIM-Kartenschlitten oder — bei älteren Geräten — unter dem Akku.
Abgrenzung zur IMSI
Die IMEI identifiziert das Endgerät, die IMSI (International Mobile Subscriber Identity) den Teilnehmer. Die IMSI ist im SIM-Profil hinterlegt und wandert mit diesem von Gerät zu Gerät; die IMEI ist fest im Gerät hinterlegt und ändert sich nicht. Wird eine SIM-Karte in ein anderes Telefon eingesetzt, bleibt die IMSI dieselbe, das Netz sieht jedoch eine andere IMEI. Wird umgekehrt eine andere SIM in dasselbe Gerät eingelegt, bleibt die IMEI unverändert und die IMSI wechselt. Diese Trennung erlaubt es, Teilnehmer und Hardware getrennt zu behandeln — etwa ein Teilnehmerverhältnis zu sperren, ohne das Gerät zu sperren, und umgekehrt.
Dual-SIM und eSIM
Geräte, die zwei Mobilfunkverbindungen gleichzeitig halten können, besitzen zwei IMEIs — eine je Modeminstanz. Ob die zweite Verbindung über eine physische SIM-Karte oder über ein eSIM-Profil hergestellt wird, spielt dabei keine Rolle.
Häufig anzutreffen ist die Fehlannahme, jedes eSIM-Profil bringe eine eigene IMEI mit. Das trifft nicht zu: Ein eSIM-Profil ist eine Teilnehmeridentität und enthält eine IMSI, keine IMEI. Ein Gerät kann mehrere Profile speichern, ohne dass sich die Zahl seiner IMEIs ändert — maßgeblich ist allein, wie viele Funkverbindungen es parallel aufbauen kann.
Die IMEI in 5G-Netzen
In der 5G-Systemarchitektur wird die Gerätekennung begrifflich allgemeiner gefasst: Der Permanent Equipment Identifier (PEI) bezeichnet die dauerhafte Kennung eines Endgeräts. Bei Geräten, die 3GPP-Zugangstechnik nutzen, ist der PEI die IMEI beziehungsweise die IMEISV. Die Abstraktion ermöglicht es, künftig auch andere Kennungsarten aufzunehmen — dieselbe Systematik, nach der auch die Teilnehmerkennung als SUPI und die externe Kennung als GPSI verallgemeinert wurden.
Rechtliche Aspekte
Einen eigenen Straftatbestand für das Verändern der IMEI kennt das deutsche Recht nicht. Anders als etwa in Großbritannien, wo die Manipulation ausdrücklich unter Strafe steht, ergibt sich eine Strafbarkeit hierzulande nur aus allgemeinen Vorschriften und hängt von den Umständen ab.
Diskutiert wird vor allem § 269 StGB, die Fälschung beweiserheblicher Daten. Die Vorschrift setzt voraus, dass beweiserhebliche Daten zur Täuschung im Rechtsverkehr gespeichert oder verändert werden; sie greift daher nicht bei jeder Änderung, sondern verlangt eine entsprechende Absicht. Als einschlägig gilt insbesondere die Konstellation, in der die IMEI eines gestohlenen Geräts überschrieben wird, um eine Nachverfolgung oder Sperrung zu verhindern. Eine pauschale Aussage, das Ändern der IMEI sei in Deutschland strafbar, ist demnach nicht zutreffend.
Unabhängig von der Strafbarkeit ist die Manipulation technisch problematisch: Kommt es zu doppelt vergebenen IMEIs, kann das den Betrieb des rechtmäßigen Geräts beeinträchtigen. Bei vielen Geräten ist die IMEI zudem in signierten Speicherbereichen abgelegt und nicht ohne Weiteres veränderbar.