Portierungskennung

Portierungskennung

Die Portierungskennung ordnet eine portierte Rufnummer dem Zielnetz zu. Sie hat das Format Dxxx und wird von der Bundesnetzagentur vergeben.

Die Portierungskennung (PK) ist eine technische Nummer, mit der Rufnummern und Rufnummernblöcke demjenigen Netzbetreiber oder Diensteanbieter zugeordnet werden, in dessen Netz der Anschluss tatsächlich liegt. Sie löst das zentrale Problem der Rufnummernportierung: Nach einem Anbieterwechsel lässt sich aus der Rufnummer selbst nicht mehr ableiten, wohin die Verbindung zu leiten ist.

Zugeteilt wird die Portierungskennung von der Bundesnetzagentur auf Grundlage eines eigenen Nummernplans, der 2009 als Allgemeinverfügung erlassen wurde.

Warum sie erforderlich ist

Ursprünglich war jeder Rufnummernblock fest einem Betreiber zugeteilt. Aus der Ortsnetzkennzahl und den ersten Ziffern der Teilnehmerrufnummer ließ sich unmittelbar ableiten, welches Netz den Anschluss bedient — die Wegewahl konnte allein anhand der gewählten Ziffern erfolgen.

Mit der Rufnummernportierung ist diese Kopplung entfallen. Eine Rufnummer aus einem Block, der ursprünglich Anbieter A zugeteilt wurde, kann heute in einem Anschluss bei Anbieter B enden. Die gewählte Rufnummer trägt diese Information nicht; sie muss aus einer separaten Quelle stammen und der Verbindung mitgegeben werden.

Genau diese Aufgabe erfüllt die Portierungskennung. Sie wird der Rufnummer beziehungsweise den kennzeichnenden Ziffern eines Rufnummernblocks vorangestellt und benennt das Zielnetz. Neben der Verkehrsführung dient sie zugleich der Zuordnung von Ziel und Ursprung für die Abrechnung zwischen den beteiligten Netzen.

Aufbau

Für Portierungskennungen ist ein eigener Nummernraum eingerichtet. Eine Portierungskennung besteht aus dem vorangestellten Indikator D und drei hexadezimalen Ziffern:

D x x x │ └─┴─┴── drei Hexadezimalziffern (0–9, A–F) └──────── Indikator

Da als Indikator die Hexadezimalziffer D dient, ist die Kennung insgesamt hexadezimal darstellbar. Der Nummernraum umfasst damit 4.096 mögliche Kennungen.

Eine Portierungskennung identifiziert nicht die Rufnummer, sondern das Netz. Ein Unternehmen erhält in der Regel eine Kennung; mehrere sind möglich, müssen im Antrag aber gesondert begründet werden.

Das deutsche Portierungsdatenaustauschverfahren

International werden für die Portierung überwiegend zentrale Datenbanken eingesetzt, die vor jedem Verbindungsaufbau abgefragt werden. Deutschland verfolgt einen anderen Ansatz.

Hier arbeitet ein dezentrales elektronisches Portierungsdatenaustauschverfahren: Die Anbieter unterrichten sich gegenseitig über ihre originär zugeteilten Rufnummernblöcke und über jeden einzelnen Portierungsfall. Jeder Beteiligte pflegt daraus seinen eigenen Datenbestand. Für die Verkehrsführung wird die Zielrufnummer dann mit der Portierungskennung des zuständigen Anbieters verknüpft.

Die Teilnahme an diesem Verfahren ist für alle Anbieter, die über Ortsnetzrufnummern verfügen, verpflichtend.

Die praktische Konsequenz dieses Modells: Es gibt keine zentrale Instanz, die zu jeder Rufnummer das aktuelle Netz kennt. Die Information existiert verteilt in den Datenbeständen der Beteiligten, und ihre Richtigkeit hängt davon ab, dass jeder Portierungsfall vollständig und rechtzeitig ausgetauscht wird.

Kodierung der Anschlusstechnologie

Über die reine Netzzuordnung hinaus lässt sich in der Portierungskennung kodieren, in welcher Technologie ein Anschluss ausgeführt ist.

Bei der Zusammenschaltung zweier Netze kann der Verkehr dadurch gezielt in derjenigen Technologie übergeben werden, in der der Netzzugang des Angerufenen realisiert ist. Das erspart eine Umsetzung an der Netzgrenze und die damit verbundene Verzögerung und Qualitätseinbuße — praktisch relevant beim Nebeneinander leitungs- und paketvermittelter Anschlüsse.

Ein Anbieter kann aus diesem Grund mehrere Portierungskennungen benötigen.

Verwendung in der Signalisierung

Die drei Hexadezimalziffern der Portierungskennung werden auch außerhalb der reinen Rufnummernvoranstellung genutzt: Sie gehen in Adressen des Signalisierungssystems Nr. 7 ein, konkret im Signalling Connection Control Part. Die Einzelheiten regelt eine Spezifikation des Arbeitskreises für technische und betriebliche Fragen der Nummerierung und Netzzusammenschaltung (AKNN) zum SCCP-Routing zwischen Netzbetreibern für ISUP-basierte Dienste.

Die Portierungskennung ist damit nicht nur eine administrative Zuordnung, sondern eine im Netz tatsächlich transportierte und ausgewertete Größe.

Abgrenzung zum ITU Carrier Code

Neben der Portierungskennung existiert der ITU Carrier Code (ICC), der ebenfalls Unternehmen kennzeichnet und für Deutschland mit dem Präfix DEU. beginnt.

Beide werden über die Bundesnetzagentur beantragt, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben. Der Carrier Code dient der eindeutigen Benennung des Gegenübers bei der kaufmännisch-organisatorischen Abwicklung eines Anbieterwechsels — etwa in der Vorabstimmung zwischen abgebendem und aufnehmendem Anbieter. Die Portierungskennung dagegen steuert die technische Verkehrsführung nach vollzogener Portierung.

Zuteilung und Verzeichnisse

Portierungskennungen werden auf Antrag zugeteilt. Je Antrag kann nur eine Kennung beantragt werden. Ein Antrag ist frühestens 180 Kalendertage vor dem gewünschten Wirksamkeitsdatum möglich; ohne Angabe eines Datums wird die Zuteilung in der Regel 30 Kalendertage nach Eingang des vollständigen Antrags wirksam.

Zuteilungsfähig sind nicht nur Netzbetreiber mit eigenen Rufnummern. Auch Unternehmen, die Betreibern oder Anbietern Leistungen erbringen, für die eine Portierungsdatenbank erforderlich ist, können eine Kennung erhalten — die sogenannte passive Teilnahme.

Die Bundesnetzagentur führt neben dem allgemein zugänglichen Verzeichnis zwei weitere, die aus Datenschutzgründen nur Zuteilungsnehmern offenstehen: eines mit allen Statusänderungen in chronologischer Folge, eines mit dem jeweils aktuellen Status ohne Historie. Der Aufbau ist in einer Schnittstellenbeschreibung festgelegt.

Zum 10. Mai 2027 entfällt das Verzeichnis der Statusänderungen. Systeme, die Portierungskennungen automatisiert abgleichen und dabei auf die chronologische Auflistung zugreifen, müssen bis dahin auf das konsolidierte Verzeichnis umgestellt werden.

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