International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection
Abkürzung: ICNIRP
Die International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) ist eine unabhängige wissenschaftliche Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung: statische, nieder- und hochfrequente Felder, optische Strahlung und Ultraschall. Sie wurde 1992 als unabhängige Kommission gegründet, ihr Vorläufer bestand seit 1977. Die ICNIRP ist ein gemeinnütziger Verein, im Vereinsregister in München eingetragen. Weltgesundheitsorganisation und Internationale Arbeitsorganisation erkennen sie offiziell als Partnerorganisation an.
Die ICNIRP setzt keine Gesetze. Sie bewertet die Studienlage und veröffentlicht Richtlinien mit Empfehlungen für Grenzwerte. Staaten übernehmen diese ganz oder teilweise in ihr Recht.
Die Richtlinien
| Richtlinie | Frequenzbereich | Stand |
|---|---|---|
| Statische Magnetfelder | 0 Hz | 2009 |
| Niederfrequenz | 1 Hz bis 100 kHz | 2010 |
| Hochfrequenz | 100 kHz bis 300 GHz | 2020, ersetzt den Hochfrequenzteil von 1998 |
Basisgrenzwerte und Referenzwerte
Die ICNIRP arbeitet in zwei Stufen:
Basisgrenzwerte beziehen sich auf die Wirkung im Körper. Für Hochfrequenz ist das die Spezifische Absorptionsrate (SAR). Ausgangspunkt ist eine Ganzkörper-SAR von 4 W/kg, gemittelt über 30 Minuten, die die Körpertemperatur um etwa 1 °C erhöht.
| Basisgrenzwert (100 kHz bis 6 GHz) | Beschäftigte | Bevölkerung | Mittelung |
|---|---|---|---|
| Ganzkörper-SAR | 0,4 W/kg | 0,08 W/kg | 30 Minuten |
| Teilkörper-SAR Kopf und Rumpf | 10 W/kg | 2 W/kg | 6 Minuten, 10 g Gewebe |
| Teilkörper-SAR Gliedmaßen | 20 W/kg | 4 W/kg | 6 Minuten, 10 g Gewebe |
Für die Bevölkerung liegt der Ganzkörperwert also um den Faktor 50 unter der Schwelle, für Beschäftigte um den Faktor 10. Bei den Teilkörperwerten sind die Faktoren 10 und 2.
Referenzwerte sind daraus abgeleitete Feldstärken und Leistungsflussdichten außerhalb des Körpers, die man messen kann. Wer sie einhält, hält auch die Basisgrenzwerte ein.
Was Deutschland daraus macht
Die Hochfrequenz-Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder entsprechen den Referenzwerten der ICNIRP-Richtlinie von 1998: 1,375 · √f V/m zwischen 400 und 2000 MHz, darüber 61 V/m. Auch die EU-Ratsempfehlung 1999/519/EG zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung beruht auf dieser Richtlinie.
Bei 50 Hz empfiehlt die ICNIRP seit 2010 für die magnetische Flussdichte 200 µT. Die 26. BImSchV übernimmt diesen Wert in ihre Tabelle, halbiert ihn für Stromnetze aber auf 100 µT. Die Grenzwerte für Handys, 2 W/kg im Kopf, folgen direkt dem Basisgrenzwert.
Was sich 2020 geändert hat
- Mittelungszeit für die Ganzkörper-SAR 30 statt 6 Minuten
- Übergang von SAR zu Leistungsflussdichte bei 6 GHz statt 10 GHz
- oberhalb von 6 GHz Grenzwerte für die im Körper absorbierte statt der einfallenden Leistungsflussdichte, gemittelt über 4 cm² statt 20 cm²
- neue Grenzen für kurze Expositionen unter sechs Minuten ab 400 MHz
Die Ganzkörper-Basisgrenzwerte blieben unverändert. Die Neufassung betrifft vor allem 5G-Frequenzen oberhalb von 6 GHz.
Kritik
Die ICNIRP stützt ihre Grenzwerte auf nachgewiesene Wirkungen, für Hochfrequenz also auf die Erwärmung. Kritiker halten das für zu eng und fordern, auch Hinweise auf nichtthermische Wirkungen zu berücksichtigen. Die ICNIRP und das Bundesamt für Strahlenschutz halten solche Wirkungen unterhalb der Grenzwerte für nicht belegt.
Abgrenzung
ICRP. Die International Commission on Radiological Protection befasst sich mit ionisierender Strahlung, also Röntgen und Radioaktivität.
Strahlenschutzkommission. Die SSK berät das Bundesumweltministerium in Deutschland, auch zu nichtionisierender Strahlung. Sie ist ein nationales Gremium, die ICNIRP ein internationales.
Normen
- ICNIRP Guidelines for Limiting Exposure to Electromagnetic Fields (100 kHz to 300 GHz), 2020
- ICNIRP Guidelines for Limiting Exposure to Time-Varying Electric and Magnetic Fields (1 Hz to 100 kHz), 2010
- Empfehlung des Rates 1999/519/EG zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern