Sicherheitsstromversorgung
Die Sicherheitsstromversorgung ist keine Komfortfunktion, sondern Bauordnungsrecht: Sie hält die Einrichtungen für Sicherheitszwecke in Betrieb, wenn die allgemeine Stromversorgung ausfällt oder im Brandfall abgeschaltet wird. Errichtet wird sie nach DIN VDE 0100-560:2022-10, der deutschen Übernahme von IEC 60364-5-56:2018. Welche Gebäude sie brauchen und welche Anlagen daran hängen, legen Bauordnung, Sonderbauvorschriften und das Brandschutzkonzept fest.
Was an die Sicherheitsstromversorgung gehört
Typische Einrichtungen für Sicherheitszwecke:
- Sicherheitsbeleuchtung und Rettungszeichenleuchten
- Brandmeldeanlage und Alarmierungsanlagen
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Rauchschutz-Druckanlagen
- Feuerwehraufzüge und Aufzüge mit Brandfallsteuerung
- Wasserdruckerhöhungs- und Sprinklerpumpen für die Löschwasserversorgung
- Feuerwehrschalter, soweit gefordert
Abgrenzung zur Ersatzstromversorgung
DIN VDE 0100-560 nimmt Ersatzstromversorgungsanlagen ausdrücklich aus. Der Unterschied liegt im Zweck:
| Sicherheitsstromversorgung | Ersatzstromversorgung | |
|---|---|---|
| Zweck | Personenschutz, Rettung, Brandbekämpfung | Betrieb weiterführen |
| Grundlage | Bauordnungsrecht, DIN VDE 0100-560 | Entscheidung des Betreibers, Verfügbarkeitsziele |
| Beispiel | Sicherheitsbeleuchtung im Fluchtweg | Netzersatzanlage und USV für die IT |
Ein Rechenzentrum hat meist beides. Die Diesel, die die Server weiterlaufen lassen, sind Ersatzstromversorgung. Die Sicherheitsbeleuchtung im Treppenhaus und die Löschanlage sind Sicherheitszwecke und brauchen eine Stromquelle, die diesen Regeln genügt.
Klassen nach Umschaltzeit
Die Norm teilt automatische Sicherheitsstromversorgungen seit der Ausgabe 2022 nach der höchsten Unterbrechungszeit in Klassen ein:
| Klasse | Unterbrechung |
|---|---|
| A | unterbrechungsfrei |
| B | ≤ 0,15 s |
| C | ≤ 0,5 s |
| D | ≤ 5 s |
| E | ≤ 15 s |
| F | > 15 s |
Welche Klasse eine Anlage braucht, ergibt sich aus den Anforderungen an die jeweilige Einrichtung.
Zulässige Stromquellen
- Wiederaufladbare Batterien: als Zentralbatteriesystem (CPS), Gruppenbatteriesystem (LPS) oder Einzelbatterie in der Leuchte.
- Primärzellen: nur für einzelne Sicherheitsleuchten.
- Stromerzeugungsaggregate, die unabhängig vom allgemeinen Netz laufen.
- Separate Netzeinspeisung: nur wenn sie technisch unabhängig von der allgemeinen Versorgung ist und ein gleichzeitiger Ausfall beider Einspeisungen praktisch ausgeschlossen ist.
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) und Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDD) sind in Stromkreisen für Sicherheitszwecke seit 2022 nicht mehr zulässig. Eine Fehlauslösung würde genau die Anlage abschalten, die im Brandfall laufen muss.
Funktionserhalt der Leitungen
Die Stromquelle nützt nichts, wenn die Leitung im Feuer versagt. Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) verlangt deshalb Funktionserhalt, nachgewiesen nach DIN 4102-12 als E30 oder E90:
| Dauer | Anlagen (Auswahl) |
|---|---|
| 90 Minuten | Wasserdruckerhöhungsanlagen zur Löschwasserversorgung, maschinelle Rauchabzugs- und Rauchschutz-Druckanlagen in Hochhäusern und Sonderbauten, Feuerwehraufzüge |
| 30 Minuten | Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlagen, Alarmierungsanlagen, natürliche RWA, Aufzüge mit Brandfallsteuerung |
Die MLAR nennt Ausnahmen, etwa für Leitungen, die nur innerhalb eines Brandabschnitts in einem Geschoss verlaufen.
Life-Safety-Generator
Der Begriff stammt aus dem US-amerikanischen National Electrical Code (NEC). Artikel 700 regelt dort die Emergency Systems, die Sicherheitslasten innerhalb von 10 Sekunden wieder versorgen müssen. In Rechenzentren nach US-Vorbild ist der Life-Safety-Generator ein eigenes Aggregat nur für diese Lasten, getrennt von den großen Aggregaten für die IT.
Auch in deutschen und österreichischen Genehmigungen taucht diese Trennung auf:
- Trebbin (Brandenburg): Der Bauantrag für ein Rechenzentrumsprojekt umfasst 24 Notstromdieselanlagen und einen Life-Safety-Generator.
- Kronstorf (Oberösterreich): Die Sprinklerpumpen haben nach dem Genehmigungsbescheid von 2025 eigene Dieselantriebe, fünf Pumpen zu je 200 kW, unabhängig von den 36 Notstromaggregaten.
Ob ein Rechenzentrum seine Sicherheitslasten über die Netzersatzanlage mitversorgen darf oder ein eigenes Aggregat braucht, entscheidet das Brandschutzkonzept im Einzelfall.