BEMFV
Abkürzung: BEMFV
Die BEMFV regelt das Nachweisverfahren für den Schutz von Personen in den elektromagnetischen Feldern ortsfester Funkanlagen. Ihr sichtbares Ergebnis ist die Standortbescheinigung.
Sie stammt vom 20. August 2002, gilt seit dem 28. August 2002 und wurde zuletzt 2017 geändert — für deutsches Funkrecht eine ungewöhnlich stabile Verordnung.
Die Arbeitsteilung
Der häufigste Irrtum ist, in der BEMFV die Grenzwerte zu suchen. Dort stehen sie nicht.
Die 26. BImSchV legt die Werte fest, also wie viel Feldstärke zulässig ist. Sie ist Immissionsschutzrecht und gilt für alle hochfrequenten Anlagen.
Die BEMFV legt fest, wie der Betreiber nachweist, dass er sie einhält, und welche Behörde das bescheinigt. Sie ist Funkrecht und gilt für ortsfeste Funkanlagen.
§ 3 BEMFV verweist für den Bereich von 9 Kilohertz bis 300 Gigahertz auf die 26. BImSchV. Zusätzlich gelten von 9 kHz bis 50 MHz die Werte der DIN EN 50527 zum Schutz von Trägern aktiver Körperhilfen wie Herzschrittmachern — die einzige Stelle, an der die Verordnung über die Immissionsschutzwerte hinausgeht.
Zur Einordnung: Bei 900 MHz liegt der Grenzwert für die elektrische Feldstärke bei rund 41 V/m, bei 1800 MHz bei rund 58 V/m, ab 2 GHz bei 61 V/m, jeweils gemittelt über sechs Minuten.
Aufbau
| Paragraph | Inhalt |
|---|---|
| § 1 | Zweck und Anwendungsbereich |
| § 2 | Begriffsbestimmungen |
| § 3 | Grenzwerte (Verweis auf die 26. BImSchV) |
| §§ 4–5 | Standortbescheinigung und ihre Erteilung |
| § 6 | Standortmitbenutzung |
| § 7 | Widerruf und Erlöschen |
| §§ 8–9 | Ortsfeste Amateurfunkanlagen |
| § 10 | Weiterer Schutz von Trägern aktiver Körperhilfen |
| §§ 11–12 | Inbetriebnahme, Außerbetriebnahme, Änderung |
| §§ 13–14 | Überprüfung und Anordnungen |
| § 15a | Ordnungswidrigkeiten |
Die Begriffe aus § 2
Die Definitionen sind der eigentlich nützliche Teil, weil sie in Bescheinigungen und in der EMF-Karte wieder auftauchen: Standort (alle Anlagen auf demselben Mast oder mit sich überschneidenden Sicherheitsabständen), Bezugsantenne (die niedrigste Sendeantenne mit eigenem Sicherheitsabstand), systembezogener und standortbezogener Sicherheitsabstand sowie der kontrollierbare Bereich, in dem der Betreiber über den Zutritt bestimmt.
Die Schwelle für die Bescheinigungspflicht liegt bei 10 Watt EIRP am Standort; Anlagen mit höchstens 100 Milliwatt bleiben außen vor. Die Einzelheiten stehen im Artikel zur Standortbescheinigung.
Amateurfunk
Für ortsfeste Amateurfunkanlagen gilt ein eigener Weg: Statt einer Bescheinigung durch die Behörde tritt die Anzeige durch den Funkamateur nach § 9, zusammen mit einer Selbsterklärung zur Einhaltung der Grenzwerte. Ab 10 Watt EIRP am Standort darf die Anlage nur betrieben werden, wenn der standortbezogene Sicherheitsabstand im kontrollierbaren Bereich liegt, die Anzeige vorliegt, die Betriebsdaten die angezeigten nicht überschreiten und niemandes Gesundheit gefährdet wird.
Eine Besonderheit ist der Ergänzungsbereich für aktive Körperhilfen: Werden die Werte außerhalb des kontrollierbaren Bereichs nicht überall eingehalten, kann der Funkamateur diesen Bereich benennen und muss sicherstellen, dass sich dort während des Betriebs keine Träger aktiver Implantate aufhalten.
Treffen Amateurfunk und bescheinigungspflichtige Anlagen auf einem Standort zusammen, wird die Amateurfunkstelle in die Standortbescheinigung einbezogen — mit der Annahme der ungünstigsten Sendekonfiguration und auf Kosten des Antragstellers.
Durchsetzung
Die Bundesnetzagentur prüft vor Ort, kann Anordnungen treffen und führt regelmäßige Messreihen durch. Der Betrieb einer Anlage ohne erforderliche Standortbescheinigung ist eine Ordnungswidrigkeit; die BEMFV verweist dafür auf den Bußgeldtatbestand im Funkanlagen-Marktzugangsgesetz.
Abgrenzung
26. BImSchV. Die Grenzwerte selbst. Bemerkenswert dabei: Ein Minimierungsgebot kennt die Verordnung nur für niederfrequente Anlagen, nicht für den Hochfrequenzbereich. Wer unterhalb der Grenzwerte bleibt, muss die Felder nicht zusätzlich reduzieren.
EMVG. Das Gesetz zur elektromagnetischen Verträglichkeit betrifft die gegenseitige Störung von Geräten, nicht den Personenschutz. Gleiches Fachgebiet, anderes Schutzziel — und eine häufige Verwechslung, weil beide mit „EM“ anfangen.
Spezifische Absorptionsrate. Ein gerätebezogener Wert für körpernahe Nutzung. Die BEMFV bewertet Standorte, nicht Endgeräte.
Frequenzzuteilung nach TKG. Regelt die Nutzung des Spektrums. Von den Feldstärken am Boden handelt sie nicht.
Praxis
Welche Daten das Verfahren erzeugt und wie sie sich lesen lassen, zeigt der Guide Standortbescheinigung für Mobilfunkantennen in der EMF-Karte an einem konkreten Berliner Standort — von der Tabelle über die Draufsicht bis zu den Grenzen der Datenquelle.
Normen
- BEMFV – Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder, vom 20.08.2002
- 26. BImSchV – Verordnung über elektromagnetische Felder, Neufassung vom 14.08.2013
- DIN EN 50527-1 – Verfahren zur Bewertung der Exposition von Trägern aktiver implantierbarer medizinischer Geräte
- DIN EN 50527-2-1 – Besondere Bewertung für Träger von Herzschrittmachern