Standortbescheinigung für Mobilfunkantennen in der EMF-Karte

Die Standortbescheinigung nennt, wie weit man von Mobilfunkantennen mindestens entfernt bleiben muss. Die EMF-Karte der Bundesnetzagentur zeigt sie nur als Tabelle — dieser Leitfaden erklärt sie an einem echten Standort in Berlin-Bohnsdorf Zeile für Zeile.

Karte zeigt Mobilfunkmasten
EMF-Karte mit Legende

Was eine Standortbescheinigung ist

Jede ortsfeste Funkanlage mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt und mehr braucht eine Standortbescheinigung, bevor sie in Betrieb geht. Rechtsgrundlage ist die BEMFV (Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder); die Grenzwerte stehen in der 26. BImSchV.

Der Betreiber legt der Bundesnetzagentur die technischen Daten, eine Montageskizze und einen Lageplan vor. Die Behörde legt daraus den Sicherheitsabstand fest, und zwar für die maximale Anlagenauslastung — bewusst der ungünstigste Fall. Nur wenn sich innerhalb dieses Abstands keine Personen aufhalten können, darf die Anlage in Betrieb gehen. Personen, die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen, sind davon ausgenommen.

Die Bescheinigung gilt für die beantragte Betriebsweise. Weicht der Betreiber technisch wesentlich davon ab, braucht er vorher eine neue; die gültige Bescheinigung beschreibt damit immer die aktuelle Konfiguration. Ortsfeste Amateurfunkanlagen sind ausgenommen, für sie gilt ein eigenes Anzeigeverfahren.

Die EMF-Karte

Die EMF-Karte der Bundesnetzagentur zeigt die bescheinigungspflichtigen Funkanlagenstandorte als Symbole; ein Klick öffnet die Detailangaben mit der Standortbescheinigung. Die Positionen können laut Hinweis der Bundesnetzagentur um 0 bis maximal 80 m abweichen, ein Standort ist also nicht metergenau eingezeichnet.

Die Legende unterscheidet:

  • ortsfeste Funkanlage und ortsfeste Amateurfunkanlage
  • EMF-Messstation (aktuell oder ehemalig)
  • Messort einer EMF-Messreihe
  • Funkanlagenstandort ≤10 MHz, deutschlandweit anzeigen (was dieser Schalter bewirkt, erklärt die Bundesnetzagentur nicht)
  • Suchergebnis und aktuelle Position

Kleinzellen (Small Cells) stehen in einem eigenen Reiter „SmallCell", dazu weiter unten mehr.

Das Beispiel: Standort 011423 in Berlin-Bohnsdorf

Als Beispiel dient die Standortbescheinigung Nr. 011423, erteilt am 20.6.2023, für einen Standort in Berlin-Bohnsdorf. Als Mobilfunknetzbetreiber sind Telekom und Telefónica (O₂) angegeben; bei manchen Standorten ist dieses Feld leer.

Die Tabelle „Bewertete Sendeantennen" hat 48 Zeilen. Jede nennt die Art der Antenne (hier immer „Mobilfunk"), die Montagehöhe über Grund in Metern, die Hauptstrahlrichtung in Grad, den Sicherheitsabstand in Hauptstrahlrichtung und den vertikalen Sicherheitsabstand, beide in Metern.

Sortiert man die Zeilen nach Höhe und Richtung, bleibt eine übersichtliche Struktur:

MontagehöheRichtungenZeilen je RichtungAbstand in HauptstrahlrichtungVertikaler Abstand
22,9 m30°, 150°, 270°93,66 bis 6,54 m0,76 bis 1,86 m
23,8 m30°, 150°, 270°113,96 m3,14 m
29,4 m0°, 120°, 240°56,36 bis 7,95 m1,53 bis 1,78 m
30,7 m0°, 120°, 240°121,56 m5,58 m

Die Tabelle sagt nicht, warum es je Richtung mehrere Zeilen gibt — denkbar sind mehrere Antennen oder Frequenzbereiche. Sie nennt weder Frequenz noch Technik. Die Bundesnetzagentur weist außerdem darauf hin, dass an einem Standort auch Empfangsantennen stehen können und die Zahl der aufgelisteten Antennen deshalb von der tatsächlich installierten abweichen kann. Anlagen mit Reflektor und sehr geringer Leistung haben einen Sicherheitsabstand von 0 m; im Beispiel kommt das nicht vor.

Details zu allen Antennen des Standortes
Standortinformation in der EMF-Karte
Erklärung zu den Daten der Mobilfunkantennen
So wird aus der Tabelle die Grafik - Tabellenspalten und ihre Bedeutung für Draufsicht und Seitenansicht

Von der Tabelle zur Draufsicht

Trägt man die Richtungen als Winkel ab Nord ein und den Abstand als Länge, entsteht aus der Tabelle eine Skizze. Die Winkel nehmen wir ab Nord an; die Seite der Bundesnetzagentur sagt es nicht ausdrücklich.

Die Antennen auf 22,9 m und 23,8 m zeigen nach 30°, 150° und 270° (Gruppe A), die auf 29,4 m und 30,7 m nach 0°, 120° und 240° (Gruppe B). Die Richtungen jeder Gruppe liegen 120° auseinander, die beiden Gruppen sind um 30° gegeneinander versetzt.

In jeder Richtung reichen die meisten Antennen nur etwa 4 bis 8 m weit (Gruppe A bis 6,54 m, Gruppe B bis 7,95 m; zusammen 42 der 48 Zeilen). Je Richtung gibt es aber eine Antenne mit deutlich größerem Abstand: 13,96 m in Gruppe A und 21,56 m in Gruppe B. Um welche Technik es sich dabei handelt, nennt die Tabelle nicht.

Die Skizze legt alle Antennen auf einen Punkt; ihre tatsächliche Lage am Standort steht nicht in der Bescheinigung. Die Öffnung der Keile ist nur zur Darstellung gewählt.

Notwendige Abstände zu Sendeantennen
Sicherheitsabstände rund um einen Mobilfunkstandort - Draufsicht

Seitenansicht: Höhen und vertikaler Abstand

Von der Seite sieht man, wie hoch die Antennen sitzen. Die vier Montagehöhen liegen zwischen 22,9 und 30,7 m über Grund. Der Abstand hängt nicht von der Höhe ab, sondern von der einzelnen Antenne: Der größte Wert je Höhe ist 6,54 m auf 22,9 m, 13,96 m auf 23,8 m, 7,95 m auf 29,4 m und 21,56 m auf 30,7 m.

Der Sicherheitsabstand gilt laut Bundesnetzagentur ab der Unterkante der Sendeantenne. Der vertikale Gesamtwert des Standorts beträgt 8,66 m, bezogen auf die Bezugsantenne in 22,9 m Höhe. Rechnerisch endet der Sperrbereich damit bei 22,9 − 8,66 = 14,24 m über Grund, wenn man die Montagehöhe als Antennenhöhe nimmt. Ob sich die Montagehöhe auf die Unterkante bezieht und auf welcher Höhe das Dach liegt, steht nicht in der Bescheinigung.

Seitenansicht der Mobilfunkanlage
Seitenansicht: Höhen und Abstände

Der standortbezogene Sicherheitsabstand

Unter der Tabelle fasst die Bundesnetzagentur alles zu einem Wert zusammen: 35,03 m in Hauptstrahlrichtung und 8,66 m in vertikaler Richtung, bezogen auf die Bezugsantenne in 22,9 m Höhe. Die größte Einzelantenne kommt dagegen nur auf 21,56 m — der Standortwert liegt also deutlich über jedem Einzelwert.

Laut Bundesnetzagentur wurden dafür die Abstände der einzelnen Antennen nach Montage und Abstrahlrichtung je Sektor zu standortbezogenen Abständen zusammengefasst und dabei auch die Feldstärken umliegender ortsfester Funkanlagen berücksichtigt. Wie genau gerechnet wird, steht nicht dabei, und die Tabelle weist nur den Gesamtbereich aus, keine Werte je Sektor.

Was die Abstände nicht sind

Kein Messwert. Die Abstände gelten für die maximale Anlagenauslastung, also den ungünstigsten Betrieb. Der tatsächliche Betrieb kann nur darunter liegen.

Kein Sperrkreis. Der Abstand gilt in Hauptstrahlrichtung. Der gestrichelte Ring in der Draufsicht ist ein Maßstab für den Standortwert von 35,03 m, kein Kreis um den Mast.

Keine Feldstärke an einem Ort. Aus dem Abstand allein lässt sich keine Feldstärke ableiten: Dafür fehlen Frequenz, Antennendiagramm und die Entfernung zum Punkt. Die Grenzwerte sind frequenzabhängig, die Tabelle nennt aber keine Frequenz.

TechnikFrequenzGrenzwert (V/m)Leistungsflussdichte (W/m²)
LTE800 MHz38,894,01
GSM900 MHz41,254,51
GSM/LTE1800 MHz58,349,03
UMTS/LTE2600 MHz619,87
5G3600 MHz619,87

Messungen in der Karte

Die Karte enthält auch Messorte der EMF-Messreihen. Die Bundesnetzagentur misst dabei an öffentlichen Plätzen, Schulen, Kitas und in Wohngebieten und gibt die Grenzwertausschöpfung in Prozent an. In der Nähe des Beispielstandorts gibt es zwei Messungen:

Messdaten EMF-Karte erklärt
Messreihe in der EMF-Karte
MessortDatumBedingung 1+2Bedingung 3+4
Berlin-Bohnsdorf, Dahmestraße 4505.09.20190,03349 %0,03037 %
Berlin, Grottewitzstraße 19 (Krankenhaus Hedwigshöhe)01.09.20050,49505 %0,00291 %
Nach der Messvorschrift der Bundesnetzagentur betreffen 1+2 vermutlich die niedrigen Frequenzen bis etwa 10 MHz und 3+4 die höheren bis 300 GHz, zu denen der Mobilfunk gehört.

Beide Messungen sind älter als die Standortbescheinigung von 2023 und sagen nichts über die heutige Konfiguration. Sie zeigen nur die Größenordnung. Aktuellere Messreihen haben wir in der Karte nicht gefunden.

Small Cells

Anlagen unter 10 Watt EIRP brauchen keine Standortbescheinigung. Sie sind der Bundesnetzagentur aber innerhalb von vier Wochen nach In- oder Außerbetriebnahme anzuzeigen und stehen für mehr Transparenz im Reiter „SmallCell" der Karte. Dort steht je Standort nur der Hinweis, dass mindestens eine Kleinzellen-Funkanlage installiert ist: keine Zahl, keine Leistung, kein Betreiber, kein Sicherheitsabstand.

Small Cells stehen laut Bundesnetzagentur dort, wo mehr Kapazität gebraucht wird, etwa in Fußgängerzonen, an Haltestellen, auf Messegeländen und an Sportstätten. Die Karte der Berliner Innenstadt zeigt das deutlich: Sie sitzen dicht in Mitte und Tiergarten und entlang größerer Straßen. In Wohngebieten wie Bohnsdorf gibt es sie nach der Karte nicht. Jedes Quadrat steht für einen Standort mit mindestens einer Anlage, nicht für eine einzelne Zelle.

Karte der Small Cell Stationen in der Berliner Innenstadt
Small Cells in der Berliner Innenstadt

Grenzen der Datenquelle

  • Die Position eines Standorts kann um bis zu 80 m abweichen.
  • Die Tabelle nennt weder Frequenz noch Technik noch den Betreiber je Zeile.
  • Die Zahl der Zeilen muss nicht der Zahl der installierten Antennen entsprechen (Empfangsantennen).
  • Das Betreiberfeld ist bei manchen Standorten leer.
  • Die Messungen in der Karte sind teils sehr alt, Erläuterungen dazu fehlen.
  • Einen Datendownload der EMF-Daten haben wir nicht gefunden; die Daten stehen nur in der Kartenoberfläche.

Quellen

  • Bundesnetzagentur: Elektromagnetische Felder (EMF), EMF-Karte (abgerufen am 9. Oktober 2026)
  • Bundesnetzagentur: Messvorschrift EMF-Messreihe (PDF)
  • BEMFV: Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder
  • 26. BImSchV: Verordnung über elektromagnetische Felder
  • Kartenansichten: EMF-Karte der Bundesnetzagentur, © basemap.de / BKG (2026)

Weblinks

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