Sicherheitsabstand bei Funkanlagen
Der Sicherheitsabstand gibt an, wie weit man von einer Sendeantenne mindestens entfernt sein muss, damit die Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder eingehalten sind. Innerhalb des Abstands können sie überschritten werden, außerhalb nicht. Festgelegt wird er von der Bundesnetzagentur im Verfahren nach der BEMFV, und zwar für die höchste Auslastung der Anlage.
Systembezogen und standortbezogen
Die BEMFV unterscheidet zwei Abstände (§ 2):
| Abstand | Bezug | Was er berücksichtigt |
|---|---|---|
| Systembezogener Sicherheitsabstand | eine einzelne Antenne | nur deren eigenes Feld |
| Standortbezogener Sicherheitsabstand | die Bezugsantenne des Standorts | alle Antennen am Standort und die Felder umliegender Funkanlagen |
Die Bezugsantenne ist die Sendeantenne mit der niedrigsten Montagehöhe über Grund, die einen eigenen Sicherheitsabstand braucht. Von ihr aus wird der standortbezogene Wert gemessen.
Weil sich die Felder mehrerer Antennen addieren, ist der standortbezogene Abstand größer als jeder einzelne systembezogene. Im Beispiel aus dem Guide Standortbescheinigung für Mobilfunkantennen in der EMF-Karte kommt die stärkste Einzelantenne auf 21,56 m, der Standort insgesamt auf 35,03 m.
In Hauptstrahlrichtung und vertikal
Mobilfunkantennen strahlen nicht gleichmäßig in alle Richtungen. Eine Sektorantenne bündelt ihre Leistung in einer flachen Keule, leicht nach unten geneigt, in eine Himmelsrichtung. Deshalb nennt die Standortbescheinigung zwei Werte:
- in Hauptstrahlrichtung: horizontal in Richtung der Keule, der größere Wert
- vertikal: nach unten, meist deutlich kleiner, weil unter der Antenne nur ein Bruchteil der Leistung ankommt
Der vertikale Abstand gilt ab der Unterkante der Antenne. Steht eine Antenne 3 m über dem Dach und beträgt der vertikale Abstand 2 m, ist die Dachfläche darunter außerhalb des Sicherheitsabstands. In Hauptstrahlrichtung dagegen kann der Abstand über die Dachkante hinaus in den freien Luftraum reichen.
Ein Kreis mit dem Abstand als Radius um den Mast ist deshalb eine falsche Vorstellung. Seitlich und hinter der Antenne ist der Bereich viel kleiner.
So wird der Abstand berechnet
Im Fernfeld lässt sich der Abstand aus der Strahlungsleistung und dem Grenzwert der Leistungsflussdichte abschätzen:
d = √( EIRP / (4π · S) )
Dabei ist EIRP die äquivalente isotrope Strahlungsleistung in Hauptstrahlrichtung in Watt und S der Grenzwert in W/m². Für eine einzelne Antenne ergibt das:
| EIRP | 800 MHz (4,0 W/m²) | 1800 MHz (9,0 W/m²) | 3,6 GHz (9,9 W/m²) |
|---|---|---|---|
| 1000 W | 4,5 m | 3,0 m | 2,8 m |
| 2000 W | 6,3 m | 4,2 m | 4,0 m |
| 5000 W | 10,0 m | 6,6 m | 6,3 m |
Zwei Folgen lassen sich daraus ablesen. Der Abstand wächst nur mit der Wurzel der Leistung: Die vierfache Leistung verdoppelt ihn. Und bei niedrigen Frequenzen ist er größer, weil dort der Grenzwert niedriger liegt.
Die Bundesnetzagentur rechnet genauer: mit dem Antennendiagramm, der Neigung der Antenne und den Feldern der Nachbaranlagen. Dicht an der Antenne, im Nahfeld, gilt die einfache Formel nicht.
Was innerhalb des Abstands gilt
Eine Standortbescheinigung wird nur erteilt, wenn der standortbezogene Sicherheitsabstand vollständig im kontrollierbaren Bereich liegt: dort, wo der Betreiber den Zutritt bestimmt oder wo ohnehin niemand hinkommt. Während die Anlage sendet, dürfen sich dort keine Personen aufhalten. Ausgenommen sind Beschäftigte, für die das Arbeitsschutzrecht gilt.
Ändert sich die Umgebung, etwa durch eine neue Dachterrasse oder ein aufgestocktes Nachbarhaus, kann der Abstand plötzlich in zugänglichen Raum reichen. Dann erlischt die Bescheinigung, auch wenn an der Antenne nichts verändert wurde.
Wo man den Sicherheitsabstand findet
Für jeden bescheinigten Standort veröffentlicht die Bundesnetzagentur in der EMF-Karte eine Tabelle mit Montagehöhe, Hauptstrahlrichtung und den beiden Abständen je Antenne sowie den standortbezogenen Gesamtwert. Antennen mit Reflektor und sehr geringer Leistung stehen dort mit 0 m.
Abgrenzung
Grenzwert. Der Grenzwert ist eine Feldstärke, der Sicherheitsabstand die Entfernung, ab der sie unterschritten wird. Der Abstand ist kein Messwert, sondern eine Berechnung für den ungünstigsten Betrieb.
Abstände an elektrischen Anlagen. Bei Arbeiten in der Nähe von Hochspannungsanlagen gelten Schutzabstände gegen Stromschlag und Lichtbogen. Das ist Elektrosicherheit, kein Feldschutz.
Normen
- BEMFV – Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder, § 2
- 26. BImSchV – Verordnung über elektromagnetische Felder