CLIP no screening – Calling Line Identification Presentation no screening

Abkürzung: CLIP no screening

CLIP no screening bezeichnet die Übermittlung einer Rufnummer, die das Netz nicht prüft. Der Anrufer gibt an, welche Nummer beim Angerufenen erscheinen soll, und der Netzbetreiber leitet diese Angabe weiter, ohne zu kontrollieren, ob sie dem Anschluss überhaupt zugeteilt ist.

Der Name setzt sich aus CLIP (Calling Line Identification Presentation), der Anzeige der Rufnummer des Anrufers, und dem Zusatz no screening für die fehlende Prüfung zusammen.

Die zwei Rufnummern eines Anrufs

Verständlich wird das Verfahren erst, wenn man weiß, dass bei der Signalisierung zwei Rufnummern übertragen werden können:

Die netzseitig vergebene Nummer stammt vom Betreiber und gehört zum Anschluss. Sie lässt sich nicht beeinflussen und wird für Notrufe und für die Abrechnung verwendet. In der ISDN-Signalisierung nach Q.931 trägt sie einen Vermerk, dass das Netz sie beigesteuert hat.

Die vom Teilnehmer gelieferte Nummer kommt von der Anlage. Zu ihr gehört ein Feld, das angibt, ob das Netz sie geprüft hat oder nicht. Steht dort user-provided, not screened, liegt genau der Fall vor, der dem Lemma seinen Namen gibt.

Beim Angerufenen erscheint üblicherweise die zweite. Bei SIP-Anschlüssen wiederholt sich diese Zweiteilung mit anderen Mitteln: Die vom Teilnehmer gewünschte Nummer steht im From-Kopf, die vom Betreiber zugesicherte in P-Asserted-Identity. Welche der Angerufene sieht, entscheidet die Kette der beteiligten Anlagen.

Wofür CLIP no screening gebraucht wird

Es gibt handfeste betriebliche Gründe, aus denen das Verfahren existiert:

Eine Nummer für den ganzen Betrieb. Alle abgehenden Gespräche sollen die Zentrale zeigen, unabhängig davon, über welchen Anschluss sie geführt werden.

Dienstleister im Auftrag. Ein Callcenter ruft für einen Auftraggeber an und übermittelt dessen Rufnummer, damit der Rückruf dort landet.

Heimarbeit und mehrere Standorte. Ein Mitarbeiter telefoniert über einen anderen Anschluss, soll aber unter seiner Durchwahl erscheinen.

Umzug und Anschlusswechsel. In der Übergangszeit wird weiterhin die gewohnte Nummer gezeigt.

In allen Fällen ist die Voraussetzung dieselbe: Der Anrufer muss zur Nutzung der übermittelten Nummer berechtigt sein, und der Betreiber muss die Übermittlung für den Anschluss freischalten. Diese Freischaltung ist bei Geschäftsanschlüssen üblich und bei Privatanschlüssen in der Regel nicht vorgesehen.

Die Kehrseite: Rufnummernmissbrauch

Dasselbe Verfahren ist die technische Grundlage fast aller Betrugsanrufe mit vorgetäuschter Nummer — der angebliche Anruf der Polizei, des Finanzamts, der eigenen Bank. Wer Zugang zu einem Anschluss mit freigeschalteter Übermittlung hat, kann eine beliebige Nummer senden; eine Prüfung findet eben nicht statt.

Rechtlich ist das in Deutschland eindeutig geregelt: Nach § 120 TKG darf eine Rufnummer nur übermittelt werden, wenn ein Nutzungsrecht daran besteht. Das Vortäuschen einer fremden Nummer ist unzulässig, und die Bundesnetzagentur geht dagegen vor — mit Anordnungen zur Rufnummernabschaltung und mit Bußgeldern.

Weil die Durchsetzung an der Grenze endet, kam eine technische Maßnahme hinzu: Anbieter müssen Anrufe aus dem Ausland, die eine deutsche Ortsnetzrufnummer tragen, abweisen oder die Rufnummer unterdrücken. Seit Ende 2021 gilt das verbindlich. Das hat eine Nebenwirkung, die Betriebe trifft: Ein im Ausland arbeitender Mitarbeiter kann seine deutsche Durchwahl nicht mehr beliebig übermitteln, wenn der Anruf über ein ausländisches Netz einspeist.

Für den Betrieb einer TK-Anlage folgt daraus: Die Übermittlung sollte nur für die Nummern freigeschaltet sein, die tatsächlich gebraucht werden, und die Anlage selbst gegen Fremdnutzung gesichert sein — eine übernommene Anlage mit freigeschalteter Übermittlung ist ein Werkzeug in fremder Hand.

Abgrenzung

CLIP ist die Anzeige der Rufnummer beim Angerufenen — der Dienst, auf dem das Verfahren aufsetzt.

CLIR (Calling Line Identification Restriction) unterdrückt die Übermittlung. Es ist das Gegenteil von CLIP, nicht von CLIP no screening.

CNIP (Calling Name Identification Presentation) überträgt zusätzlich einen Namen.

COLP (Connected Line Identification Presentation) zeigt dem Anrufer, mit wem er tatsächlich verbunden wurde — bei Umleitungen ein anderer Teilnehmer als der gerufene.

Call-ID-Spoofing ist die missbräuchliche Nutzung desselben technischen Wegs. Der Unterschied liegt nicht in der Technik, sondern in der Berechtigung an der übermittelten Nummer.

Quellen

  • ITU-T Q.931: ISDN user-network interface layer 3 specification, Calling Party Number mit Screening Indicator
  • Telekommunikationsgesetz (TKG), § 120 Rufnummernübermittlung
  • Bundesnetzagentur: Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch

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