Standortwahl von Rechenzentren
Die Standortwahl entscheidet über Jahrzehnte, ob ein Rechenzentrum zuverlässig läuft und ob es sich überhaupt bauen lässt. Zwei Fragen sind zu trennen: Was macht einen Standort machbar — Strom, Fläche, Genehmigung, Anbindung? Und was macht ihn sicher — Abstand zu Gefahren aus der Umgebung und zu Naturereignissen?
Machbarkeit
| Faktor | Worum es geht |
|---|---|
| Netzanschluss | Die Anschlussleistung ist das knappste Gut; große Projekte warten Jahre auf Kapazität im Hoch- oder Höchstspannungsnetz |
| Fläche | Gewerbe- oder Industriegebiet, oft mit neuem Bebauungsplan, weil ältere Pläne zu niedrige Höhen oder Grundflächen erlauben |
| Glasfaser | mehrere Carrier, kreuzungsfreie Trassen, Entfernung zu Internetknoten und zu anderen eigenen Standorten |
| Abwärme | Wärmenetz in der Nähe, für Neubauten nach dem Energieeffizienzgesetz vorgeschrieben |
| Wasser | Entnahme von Grund- oder Oberflächenwasser zur Kühlung braucht eine wasserrechtliche Erlaubnis |
| Akzeptanz | Gemeinde, Nachbarn, Gewerbesteuer |
Die Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung setzt hier an: Vorzugsflächen auf Konversionsflächen wie alten Kraftwerks- und Industriestandorten, mehr Transparenz über freie Netzkapazität und ein Praxis-Check der Genehmigungsverfahren.
Genehmigung
Ein Rechenzentrum als solches ist nach Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht genehmigungspflichtig. Die Pflicht kommt über die Technik: Dieselgeneratoren der Netzersatzanlage ab 1 MW Feuerungswärmeleistung und nicht eingehauste Umspannanlagen über 220 kV brauchen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Funktional verbundene Anlagen am selben Standort gelten dabei als eine Anlage — wer ein großes Rechenzentrum in Module aufteilt, entgeht dem förmlichen Verfahren nicht.
Ein Beispiel für die Größenordnung: Das Regierungspräsidium Darmstadt genehmigte für ein Rechenzentrum in Frankfurt acht Notstrommotoren mit zusammen 53,1 MW Feuerungswärmeleistung, mit Abgasreinigung und vier Tanks à 80 m³.
Sicherheit: die Kriterien des BSI
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat mit den RZ-Standortkriterien (Version 2.1, Dezember 2024) ein Regelwerk für Rechenzentren mit hohem und sehr hohem Verfügbarkeitsbedarf veröffentlicht. Die Abstände sind als dringende Empfehlung formuliert; abweichen darf nur, wer unabweisbare Gründe hat und ausgleichende Maßnahmen nachweist. Ein günstigerer Preis gilt ausdrücklich nicht als Grund.
Abstand zu Gefahrenquellen
| Gefahrenquelle | Mindestabstand |
|---|---|
| kerntechnische Anlage, Ereignisse ab INES-Stufe 5 möglich | 40 km |
| kerntechnische Anlage, Ereignisse bis INES-Stufe 4 möglich | 5 km |
| großindustrielle Chemie, Raffinerie | 10 km |
| Sondermüllverbrennung, Munition, Feuerwerk, große Lager gefährlicher Stoffe | 5 km |
| Tankstelle, Propangas-Händler | 1 km |
| Straße für Gefahrgut, oberirdische Bahntrasse, Schifffahrtsweg mit Güterverkehr | 1.000 m |
| Flughafen | kein Rechenzentrum in An- und Abflugsektoren unter 1.500 m Flughöhe und je 1.000 m daneben |
Für Lagerhallen in Gewerbegebieten nennt das BSI keinen Abstand, weil niemand weiß, was darin lagert — der Betreiber muss sich baulich gegen einen Brand nebenan schützen.
Dazu kommen zwei Anforderungen an die Erreichbarkeit: ein zweiter, mindestens zu Fuß nutzbarer Zugang für den Fall, dass der Hauptweg gesperrt ist, möglichst geeignet für die Anlieferung einer mobilen Netzersatzanlage.
Naturgefahren
| Gefahr | Anforderung |
|---|---|
| Hochwasser an Flüssen | alle betriebswichtigen Einrichtungen und Zufahrten mindestens 2 m über dem höchsten Hochwasser seit 1960 |
| Küste | Nordsee mindestens 2 m, Ostsee mindestens 1 m über der Deichkrone |
| Starkregen | störungsfreier Betrieb bis 1 m Wasser über der Rückstauebene; Starkregengefahrenklasse 3 („im Tal oder nahe einem Bach“) meiden |
| Waldbrand | Schutzstreifen von 10 m, bei Waldbrandgefahrenklasse A 20 m |
| Erdbeben | Zone 0: keine besonderen Maßnahmen; Zone 1 und 2: Auslegung für die nächsthöhere Zone; Zone 3: kein hochverfügbares Rechenzentrum |
| Bergbau | nicht über Untertagebergbau; zu Kiesgruben und Tagebau mindestens 200 m und das Doppelte der Grubentiefe |
| Wind | Böen bis 120 km/h, oder der höchste seit 1990 an den drei nächsten Wetterstationen gemessene Wert |
Für Lagen wie das Ahrtal hält das BSI die 2-m-Regel für nicht ausreichend und verlangt eine eigene Risikoanalyse mit historischen Hochwassern.
Abstand zum zweiten Standort
Wer Ausfälle eines ganzen Standorts abfangen will, braucht ein zweites Rechenzentrum — und muss entscheiden, wie weit es entfernt sein soll.
| Modell | Abstand nach BSI | Zweck |
|---|---|---|
| Betriebsredundanz | mindestens 5 km, besser 10 bis 15 km | schützt vor örtlichen Ereignissen wie Großbrand, Gefahrgutunfall oder Bombenfund, die Sperrungen bis 1.500 m Radius auslösen |
| Georedundanz | etwa 200 km, nie unter 100 km | schützt vor großflächigen Ereignissen wie Hochwasser oder Schneechaos |
Der Zielkonflikt ist physikalisch: Mit dem Abstand wächst die Laufzeit. Ab etwa 100 km Leitungslänge erwartet das BSI Probleme mit synchroner Datenspiegelung — und die Glasfaser ist immer länger als die Luftlinie.
Betriebsredundante Rechenzentren sollen nicht an derselben Umspannstation hängen, ihre Versorgungstrassen an keiner Stelle näher als 10 m beieinander liegen.