Standortwahl von Rechenzentren

Die Standortwahl entscheidet über Jahrzehnte, ob ein Rechenzentrum zuverlässig läuft und ob es sich überhaupt bauen lässt. Zwei Fragen sind zu trennen: Was macht einen Standort machbar — Strom, Fläche, Genehmigung, Anbindung? Und was macht ihn sicher — Abstand zu Gefahren aus der Umgebung und zu Naturereignissen?

Machbarkeit

FaktorWorum es geht
NetzanschlussDie Anschlussleistung ist das knappste Gut; große Projekte warten Jahre auf Kapazität im Hoch- oder Höchstspannungsnetz
FlächeGewerbe- oder Industriegebiet, oft mit neuem Bebauungsplan, weil ältere Pläne zu niedrige Höhen oder Grundflächen erlauben
Glasfasermehrere Carrier, kreuzungsfreie Trassen, Entfernung zu Internetknoten und zu anderen eigenen Standorten
AbwärmeWärmenetz in der Nähe, für Neubauten nach dem Energieeffizienzgesetz vorgeschrieben
WasserEntnahme von Grund- oder Oberflächenwasser zur Kühlung braucht eine wasserrechtliche Erlaubnis
AkzeptanzGemeinde, Nachbarn, Gewerbesteuer

Die Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung setzt hier an: Vorzugsflächen auf Konversionsflächen wie alten Kraftwerks- und Industriestandorten, mehr Transparenz über freie Netzkapazität und ein Praxis-Check der Genehmigungsverfahren.

Genehmigung

Ein Rechenzentrum als solches ist nach Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht genehmigungspflichtig. Die Pflicht kommt über die Technik: Dieselgeneratoren der Netzersatzanlage ab 1 MW Feuerungswärmeleistung und nicht eingehauste Umspannanlagen über 220 kV brauchen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Funktional verbundene Anlagen am selben Standort gelten dabei als eine Anlage — wer ein großes Rechenzentrum in Module aufteilt, entgeht dem förmlichen Verfahren nicht.

Ein Beispiel für die Größenordnung: Das Regierungspräsidium Darmstadt genehmigte für ein Rechenzentrum in Frankfurt acht Notstrommotoren mit zusammen 53,1 MW Feuerungswärmeleistung, mit Abgasreinigung und vier Tanks à 80 m³.

Sicherheit: die Kriterien des BSI

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat mit den RZ-Standortkriterien (Version 2.1, Dezember 2024) ein Regelwerk für Rechenzentren mit hohem und sehr hohem Verfügbarkeitsbedarf veröffentlicht. Die Abstände sind als dringende Empfehlung formuliert; abweichen darf nur, wer unabweisbare Gründe hat und ausgleichende Maßnahmen nachweist. Ein günstigerer Preis gilt ausdrücklich nicht als Grund.

Abstand zu Gefahrenquellen

GefahrenquelleMindestabstand
kerntechnische Anlage, Ereignisse ab INES-Stufe 5 möglich40 km
kerntechnische Anlage, Ereignisse bis INES-Stufe 4 möglich5 km
großindustrielle Chemie, Raffinerie10 km
Sondermüllverbrennung, Munition, Feuerwerk, große Lager gefährlicher Stoffe5 km
Tankstelle, Propangas-Händler1 km
Straße für Gefahrgut, oberirdische Bahntrasse, Schifffahrtsweg mit Güterverkehr1.000 m
Flughafenkein Rechenzentrum in An- und Abflugsektoren unter 1.500 m Flughöhe und je 1.000 m daneben

Für Lagerhallen in Gewerbegebieten nennt das BSI keinen Abstand, weil niemand weiß, was darin lagert — der Betreiber muss sich baulich gegen einen Brand nebenan schützen.

Dazu kommen zwei Anforderungen an die Erreichbarkeit: ein zweiter, mindestens zu Fuß nutzbarer Zugang für den Fall, dass der Hauptweg gesperrt ist, möglichst geeignet für die Anlieferung einer mobilen Netzersatzanlage.

Naturgefahren

GefahrAnforderung
Hochwasser an Flüssenalle betriebswichtigen Einrichtungen und Zufahrten mindestens 2 m über dem höchsten Hochwasser seit 1960
KüsteNordsee mindestens 2 m, Ostsee mindestens 1 m über der Deichkrone
Starkregenstörungsfreier Betrieb bis 1 m Wasser über der Rückstauebene; Starkregengefahrenklasse 3 („im Tal oder nahe einem Bach“) meiden
WaldbrandSchutzstreifen von 10 m, bei Waldbrandgefahrenklasse A 20 m
ErdbebenZone 0: keine besonderen Maßnahmen; Zone 1 und 2: Auslegung für die nächsthöhere Zone; Zone 3: kein hochverfügbares Rechenzentrum
Bergbaunicht über Untertagebergbau; zu Kiesgruben und Tagebau mindestens 200 m und das Doppelte der Grubentiefe
WindBöen bis 120 km/h, oder der höchste seit 1990 an den drei nächsten Wetterstationen gemessene Wert

Für Lagen wie das Ahrtal hält das BSI die 2-m-Regel für nicht ausreichend und verlangt eine eigene Risikoanalyse mit historischen Hochwassern.

Abstand zum zweiten Standort

Wer Ausfälle eines ganzen Standorts abfangen will, braucht ein zweites Rechenzentrum — und muss entscheiden, wie weit es entfernt sein soll.

ModellAbstand nach BSIZweck
Betriebsredundanzmindestens 5 km, besser 10 bis 15 kmschützt vor örtlichen Ereignissen wie Großbrand, Gefahrgutunfall oder Bombenfund, die Sperrungen bis 1.500 m Radius auslösen
Georedundanzetwa 200 km, nie unter 100 kmschützt vor großflächigen Ereignissen wie Hochwasser oder Schneechaos

Der Zielkonflikt ist physikalisch: Mit dem Abstand wächst die Laufzeit. Ab etwa 100 km Leitungslänge erwartet das BSI Probleme mit synchroner Datenspiegelung — und die Glasfaser ist immer länger als die Luftlinie.

Betriebsredundante Rechenzentren sollen nicht an derselben Umspannstation hängen, ihre Versorgungstrassen an keiner Stelle näher als 10 m beieinander liegen.

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