Rechenzentrumsstrategie

Die Rechenzentrumsstrategie — oft Nationale Rechenzentrumsstrategie genannt — wurde am 18. März 2026 vom Bundeskabinett beschlossen. Federführend ist das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Sie bündelt 28 Maßnahmen in drei Handlungsfeldern und ist die erste Strategie des Bundes, die Rechenzentren als eigenes Politikfeld behandelt.

Bis dahin kamen Rechenzentren in der Bundespolitik vor allem als Stromverbraucher vor, etwa im Energieeffizienzgesetz. Die Strategie dreht die Perspektive: Sie behandelt sie als Infrastruktur, deren Ausbau gewollt ist.

Ausgangslage und Ziele

Die Strategie stützt sich auf Zahlen des Borderstep Instituts für 2025:

GrößeWert 2025
IT-Anschlussleistung2.980 MW
davon für KI und Hochleistungsrechnenrund 500 MW, etwa 15 %
Rechenzentren über 100 kWrund 2.000
davon über 5 MWrund 100, zusammen 48 % der Kapazität
Stromverbrauchrund 21 TWh, etwa 4 % des Bruttostromverbrauchs
Anteil Frankfurt/Rhein-Mainmehr als ein Drittel

Die Ziele bis 2030:

  • IT-Anschlussleistung mindestens verdoppeln gegenüber 2025.
  • Kapazität für KI und Hochleistungsrechnen mindestens vervierfachen.

Eine Zielgröße in Gigawatt nennt die Strategie nicht. Sie zitiert die Prognose von Borderstep, die bis 2030 mit 5.000 MW insgesamt rechnet, davon etwa 2.000 MW für KI und Hochleistungsrechnen.

Die drei Handlungsfelder

Energie und Nachhaltigkeit

Der wichtigste Block, weil der Engpass hier liegt.

Netzanschluss. Die Vergabe von Anschlusskapazität bei Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern soll überarbeitet werden, mit mehr Transparenz über freie Kapazitäten. Für flexible Netzanschlussvereinbarungen soll ein Branchenstandard mit Musterverträgen entstehen: Ein Rechenzentrum bekommt früher einen Anschluss, wenn es akzeptiert, in Engpasszeiten seine Leistung zu begrenzen. Die Anschlussleistung ist heute das knappste Gut im Rechenzentrumsbau.

Erneuerbare Energie und Effizienz. Ein Dialog mit der Energiewirtschaft zu Power Purchase Agreements und regionaler Kopplung an erneuerbare Erzeugung. Die Effizienzvorgaben sollen praxistauglicher werden; eine Novelle des Energieeffizienzgesetzes ist für 2026 angekündigt. Die Abgabe von Abwärme soll steuerfrei werden, wofür die EU-Kommission zustimmen muss.

Strompreise. Die Entlastungen bei EEG- und Netzkosten sollen bleiben. Rechenzentren sollen in die Strompreiskompensation aufgenommen werden, ebenfalls nur mit Zustimmung der EU.

Standort und Fläche

Vorzugsflächen. Ein Konzept für geeignete Standorte, mit Schwerpunkt auf Konversionsflächen wie ehemaligen Kraftwerks- und Industriestandorten. Gemeinden sollen einen einheitlichen Kriterienkatalog bekommen.

Gewerbesteuer. Geprüft wird ein eigener Zerlegungsmaßstab für den Gewerbesteuermessbetrag. Der Hintergrund: Ein Rechenzentrum hat viel Fläche und Anschlussleistung, aber wenig Personal, und bei der üblichen Verteilung nach Lohnsumme geht die Standortgemeinde weitgehend leer aus.

Genehmigungen. Ein Praxis-Check mit Betreibern soll Hemmnisse im Bauplanungsrecht und bei der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der Netzersatzanlagen aufdecken.

Technologie und Souveränität

Hier geht es um eigene Rechenkapazität: mindestens eine KI-Gigafactory in Deutschland gemeinsam mit dem europäischen Hochleistungsrechner-Programm EuroHPC, eine souveräne Cloud-Plattform für KI in der Verwaltung, Förderung nachhaltiger Rechenzentrumstechnik ab 2026 und eine stärkere Einbindung europäischer Technik beim Bau und Betrieb.

Umsetzung

Die Maßnahmen sollen innerhalb von zwölf Monaten beginnen. Das BMDS überwacht die Umsetzung und veröffentlicht jährlich einen fortgeschriebenen Maßnahmenplan. Alles, was zusätzliches Geld kostet, steht unter Finanzierungsvorbehalt.

Ein großer Teil der Maßnahmen sind Prüfaufträge, Dialoge und Vorhaben auf EU-Ebene. Messbar wird die Strategie deshalb weniger an ihrem Text als daran, ob sich die Wartezeiten auf Netzanschlüsse und Genehmigungen tatsächlich verkürzen.

Wie weit der Ausbau schon reicht, lässt sich an den gemeldeten Vorhaben ablesen. Die Übersicht der Rechenzentren in Deutschland führt neben den Anlagen in Betrieb auch die Projekte in Bau und Planung, nach Bundesland und mit den gemeldeten Leistungen.

Abgrenzung

Energieeffizienzgesetz. Ein Gesetz mit verbindlichen Pflichten für Betreiber. Die Strategie ist ein Kabinettsbeschluss ohne unmittelbare Rechtswirkung, kündigt aber eine Novelle des Gesetzes an.

Rechenzentrumsregister. Das Register, an das Betreiber nach dem Energieeffizienzgesetz ihre Daten melden. Die Ausgangszahlen der Strategie stammen dagegen überwiegend aus Marktstudien.

Weblinks

Erstellt: · Stand: