Ortsnetzbereich

Ortsnetzbereich

Ein Ortsnetzbereich ist das geografische Gebiet, dem eine Ortsnetzkennzahl zugeordnet ist. In Deutschland gibt es rund 5.200 davon.

Der Ortsnetzbereich (ONB) ist die räumliche Bezugsgröße der geografischen Rufnummern im deutschen Telefonnetz. Jedem Ortsnetzbereich ist genau eine Ortsnetzkennzahl (ONKZ) zugeordnet, umgangssprachlich als Vorwahl bezeichnet. Innerhalb eines Ortsnetzbereichs muss jede Teilnehmerrufnummer eindeutig sein; erst die Kombination aus Ortsnetzkennzahl und Teilnehmerrufnummer ist bundesweit eindeutig.

Die Verwaltung der Ortsnetzbereiche obliegt der Bundesnetzagentur. Rechtsgrundlage sind das Telekommunikationsgesetz und die darauf gestützten Nummerierungsvorschriften; das Verzeichnis der Ortsnetzbereiche mit den zugehörigen Kennzahlen wird von der Behörde veröffentlicht und laufend fortgeschrieben.

Abgrenzung: Ortsnetzbereich, Ortsnetzkennzahl und Ortsnetz

Die drei Begriffe werden häufig vermischt, bezeichnen aber verschiedene Dinge:

BegriffBedeutung
Ortsnetzbereichdas geografische Gebiet
Ortsnetzkennzahldie diesem Gebiet zugeordnete Ziffernfolge
Ortsnetzdas technische Zugangsnetz zwischen Vermittlungsstelle und Teilnehmeranschluss

Ortsnetzbereich und Ortsnetzkennzahl stehen in einer Eins-zu-eins-Beziehung und sind zwei Sichtweisen auf denselben Sachverhalt — die eine räumlich, die andere nummerisch. Das Ortsnetz dagegen ist ein netztechnischer Begriff, der ursprünglich mit dem Ortsnetzbereich zusammenfiel, sich mit der Ablösung der Ortsvermittlungsstellen aber davon gelöst hat.

Aufbau der Rufnummer

Eine geografische Rufnummer setzt sich zusammen aus Verkehrsausscheidungsziffer, Ortsnetzkennzahl und Teilnehmerrufnummer:

    0     30        12345678
    │     │         └── Teilnehmerrufnummer
    │     └──────────── Ortsnetzkennzahl (Berlin)
    └────────────────── Verkehrsausscheidungsziffer

Die führende Null ist kein Bestandteil der Ortsnetzkennzahl, sondern signalisiert dem Netz, dass eine nationale Wegewahl folgt. Im internationalen Format nach E.164 entfällt sie und wird durch den Ländercode ersetzt: +49 30 12345678.

Ortsnetzkennzahlen sind zwei- bis fünfstellig. Historisch gilt: je kürzer die Kennzahl, desto größer der Ort — die zweistelligen Kennzahlen entfallen auf Berlin (30), Hamburg (40) und München (89). Die erste Ziffer liegt stets zwischen 2 und 9, da die Bereiche 01x und 1xx anderen Zwecken vorbehalten sind: Mobilfunk und Diensterufnummern beim einen, Kurzwahl- und Betreiberkennzahlen beim anderen.

Die Länge der Teilnehmerrufnummer ist nicht einheitlich festgelegt, sondern ergänzt die Ortsnetzkennzahl. Als Richtwert soll die nationale Rufnummer aus Kennzahl und Teilnehmernummer elf Ziffern nicht überschreiten — zusammen mit dem Ländercode bleibt sie damit deutlich innerhalb der von E.164 vorgegebenen Obergrenze von 15 Ziffern.

Innerhalb eines Ortsnetzbereichs kann ohne Ortsnetzkennzahl gewählt werden. Diese Eigenschaft definiert den Ortsnetzbereich aus Teilnehmersicht überhaupt erst.

Geografischer Zuschnitt

Der Zuschnitt der Ortsnetzbereiche folgt nicht den Verwaltungsgrenzen. Er geht auf die Struktur des früheren analogen Fernmeldenetzes zurück und bildet ab, welche Anschlüsse an derselben Ortsvermittlungsstelle beziehungsweise am selben Knotenamt aufgeschaltet waren.

Daraus ergeben sich Konstellationen, die aus heutiger Sicht willkürlich wirken:

  • Gemeinden, die im Zuge von Gebietsreformen zusammengelegt wurden, liegen weiterhin in verschiedenen Ortsnetzbereichen.
  • Umgekehrt umfasst ein Ortsnetzbereich häufig mehrere Gemeinden.
  • Einzelne Ortsnetzbereiche reichen über Landesgrenzen hinweg.

Diese Grenzen sind bewusst nicht an die kommunale Gliederung angepasst worden, da jede Änderung die Umnummerierung sämtlicher betroffener Anschlüsse erfordern würde.

Historische Entwicklung

Die heutige Struktur entstand mit dem Aufbau der Selbstwählferndienste, bei dem jedem Ortsnetz eine eindeutige Kennzahl zugewiesen wurde. Vorher waren Ferngespräche über Vermittlungspersonal aufzubauen.

Nach der Wiedervereinigung mussten die Netze beider deutscher Staaten in einen gemeinsamen Nummernraum überführt werden. Die Ortsnetzbereiche der neuen Länder erhielten dabei Kennzahlen mit der führenden Ziffer 3, die im westdeutschen Netz weitgehend unbelegt geblieben war. Die Umstellung erstreckte sich über mehrere Jahre und betraf sowohl die Kennzahlen als auch die Teilnehmerrufnummern.

Seit dieser Konsolidierung ist die Zahl der Ortsnetzbereiche im Wesentlichen stabil; Änderungen betreffen einzelne Zusammenlegungen.

Regulatorische Bedeutung

Der Ortsnetzbereich ist keine bloße Ordnungsgröße, sondern hat konkrete rechtliche und betriebliche Folgen.

Geografische Bindung. Eine Ortsnetzrufnummer wird einem Anschluss zugeteilt, dessen Wohnsitz oder Betriebsstätte im zugehörigen Ortsnetzbereich liegt. Die Rufnummer soll erkennen lassen, wo der Anschluss verortet ist — ein Grundsatz, der mit IP-basierter Telefonie unter Druck geraten ist, weil ein Anschluss technisch überall betrieben werden kann. Die Nummerierungsvorschriften lassen eine vorübergehende ortsungebundene Nutzung zu, halten aber an der Zuordnung zum Ortsnetzbereich fest.

Grenze der Rufnummernportierung. Bei einem Anbieterwechsel bleibt die Rufnummer erhalten, sofern der Anschluss im selben Ortsnetzbereich verbleibt. Ein Umzug über die Grenze des Ortsnetzbereichs hinweg bedeutet dagegen den Verlust der Rufnummer, unabhängig vom Anbieter und selbst dann, wenn der neue Wohnort nur wenige Kilometer entfernt liegt. Für Anschlussinhaber ist dies die praktisch spürbarste Auswirkung des Ortsnetzbereichs.

Notrufzuführung. Notrufe müssen an die für den Standort des Anrufers zuständige Leitstelle geleitet werden. Im leitungsvermittelten Netz ergab sich diese Zuordnung unmittelbar aus der Rufnummer. Mit ortsungebunden nutzbaren IP-Anschlüssen ist diese Kopplung nicht mehr verlässlich, weshalb Anbieter Standortinformationen gesondert bereitstellen müssen. Die rufnummernbasierte Zuordnung dient dabei weiterhin als Rückfallebene.

Nahbereich und Tarifierung

Historisch war der Ortsnetzbereich zugleich eine Tarifgrenze: Verbindungen innerhalb des Bereichs galten als Ortsgespräche, darüber hinaus wurde nach Entfernungszonen abgerechnet. Angrenzende Ortsnetzbereiche wurden dabei als Nahbereich zu vergünstigten Konditionen geführt.

Mit der Verbreitung entfernungsunabhängiger Tarife hat diese Bedeutung praktisch aufgehört zu bestehen. Der Ortsnetzbereich wirkt heute vor allem noch über die Nummernverwaltung, nicht über den Preis.

Bedeutung im All-IP-Netz

Mit der Umstellung auf IP-basierte Anschlusstechnik sind die Ortsvermittlungsstellen entfallen, an deren Einzugsgebiet sich der Zuschnitt der Ortsnetzbereiche ursprünglich orientierte. Die Wegewahl erfolgt heute in wenigen zentralen Vermittlungsinstanzen, für die der Ortsnetzbereich technisch bedeutungslos ist.

Übrig geblieben ist er als administrative Struktur: als Ordnungsrahmen für die Zuteilung von Rufnummern, als Grenze der Portierung und als geografische Zuordnung für die Notrufzuführung. Ein Ortsnetzbereich beschreibt damit heute kein Netz mehr, sondern nur noch einen Nummernraum mit räumlicher Zuordnung.

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