APL – Abschlusspunkt Linientechnik
Abkürzung: APL
Der APL ist die Stelle, an der das Netz des Betreibers endet und die Hausverkabelung beginnt. Er sitzt üblicherweise im Keller oder im Hauswirtschaftsraum, nahe der Hauseinführung, und ist damit die Eigentums- und Zuständigkeitsgrenze zwischen Netz und Gebäude.
Dass er aussieht wie ein unscheinbarer grauer Kasten, täuscht über seine Bedeutung hinweg: Bei jeder Störung ist die erste Frage, auf welcher Seite des APL der Fehler liegt.
Der APL im Kupfernetz
Im klassischen Telefonnetz ist der APL der Endpunkt der Teilnehmeranschlussleitung. Dort werden die ankommenden Adern auf die Hausverkabelung aufgelegt, die weiter zur TAE-Dose führt.
Zwei Eigenschaften prägen ihn:
Er gehört dem Netzbetreiber. Auch wenn er im Keller des Eigentümers hängt. Arbeiten daran sind Sache des Betreibers oder einer von ihm beauftragten Firma.
Er ist eine Trennstelle. Die Verbindung lässt sich auftrennen, um die Leitung vom Haus zu entkoppeln. Genau das macht ihn zum Messpunkt der Fehlereingrenzung: Misst der Techniker am APL einwandfreie Werte, liegt der Fehler im Gebäude — und die Rechnung beim Eigentümer.
In Mehrfamilienhäusern folgt dem APL der Verteiler, von dem die einzelnen Wohnungen abgehen.
Der APL im Glasfasernetz
Mit dem Glasfaserausbau ändert sich der Aufbau, die Funktion bleibt. An die Stelle des Kupfer-APL treten:
Hausübergabepunkt (HÜP), teils als Gf-APL bezeichnet — das Gehäuse, in dem die ankommende Faser endet und gespleißt wird. Hier ist die Netzgrenze.
Glasfaser-Teilnehmeranschluss (GF-TA) — die Anschlussdose mit dem optischen Steckverbinder, an die das Endgerät angeschlossen wird. Bei manchen Betreibern in einem Gehäuse mit dem HÜP, bei anderen getrennt und über ein Patchkabel verbunden.
ONT — das aktive Gerät hinter der GF-TA. Es gehört bereits zur Kundenseite, auch wenn es häufig vom Anbieter gestellt wird.
Die Reihenfolge lautet also: Faser aus der Straße, HÜP, GF-TA, ONT, Router.
Warum die Grenze zählt
Bei Störungen. Alles vor dem APL ist Sache des Netzbetreibers, alles dahinter Sache des Eigentümers. Wer einen Technikertermin bestellt und der Fehler liegt in der Hausverkabelung, zahlt den Einsatz.
Bei der Hausverkabelung. Was zwischen APL und Wohnung liegt, gehört dem Eigentümer — Qualität, Alter und Zustand ebenso wie die Kosten einer Erneuerung.
Beim Anbieterwechsel. Der Wechsel betrifft das Netz bis zum APL; die Hausverkabelung bleibt unberührt.
Bei Modernisierung. Ein Gebäude mit alter, sternförmig fehlender Verkabelung profitiert vom Glasfaseranschluss nur bis zum APL — dahinter entscheidet die eigene Installation über das, was ankommt.
Was man nicht tun sollte
Den APL öffnen, Adern umklemmen oder die Plombierung entfernen. Das ist Eingriff in fremdes Eigentum, im Störungsfall ein Haftungsproblem und bei Kupferanschlüssen eine mögliche Quelle von Störungen auf benachbarten Leitungen.
Bei Glasfaser kommt ein zweiter Grund dazu: Im HÜP liegen gespleißte Fasern in einer Kassette. Ein unbedachter Griff kostet den Anschluss und einen Technikertermin.
Abgrenzung
TAE ist die Anschlussdose in der Wohnung, nicht die Netzgrenze.
NTBA war der Netzabschluss beim ISDN-Anschluss — ein aktives Gerät hinter dem APL, nicht an seiner Stelle.
Glasfaser-Teilnehmeranschluss beschreibt den optischen Anschluss im Detail.
Hausanschluss ist der Weg bis zum APL.
Hausverteiler und Hausübergabepunkt bezeichnen Komponenten im selben Raum; der APL ist der Punkt, an dem die Verantwortung wechselt.
Quellen
- DIN 18012: Haus-Anschlusseinrichtungen — Allgemeine Planungsgrundlagen
- DIN EN 50173-4: Anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen — Wohnungen
- Telekommunikationsgesetz (TKG): Netzabschlusspunkt