HÜP – Hausübergabepunkt

Abkürzung: HÜP

Der Hausübergabepunkt ist die Stelle im Gebäude, an der die Glasfaser des Netzbetreibers endet. Hier wird das ankommende Außenkabel aufgelegt und auf die Hausverkabelung übergeben — er ist damit die Netzgrenze beim Glasfaseranschluss.

Verbreitet sind auch die Bezeichnungen Gf-AP, Gf-APL oder schlicht Hausanschlusspunkt.

Was im HÜP passiert

Das Erdkabel kommt durch die Hauseinführung in das Gehäuse. Dort wird es aufgetrennt, die benötigten Fasern werden abgesetzt und mit Pigtails verspleißt; die Spleiße liegen geschützt in einer Kassette. Die Steckerseite der Pigtails führt zu einer Kupplung, an der es weitergeht.

Der HÜP ist damit ein rein passives Bauteil: kein Strom, keine Elektronik, nur Fasern, Spleiße und Steckverbinder. Alles Aktive beginnt erst beim ONT.

Bauformen

Je nach Betreiber und Gebäude unterscheiden sich die Ausführungen:

HÜP und GF-TA getrennt. Der HÜP sitzt an der Hauseinführung, von dort führt ein Innenkabel zur Anschlussdose in der Wohnung. Üblich in Mehrfamilienhäusern.

HÜP und GF-TA in einem Gehäuse. Bei Einfamilienhäusern häufig, wenn der Anschluss gleich im Hauswirtschaftsraum endet.

Mit Reserveschleife. Gute Installationen legen einige Meter Faser als Reserve ab. Sie erlauben später das Versetzen des Punktes, ohne das Erdkabel neu zu ziehen.

Wo er sitzen sollte

Der Montageort wird bei der Begehung festgelegt und ist schwer zu ändern. Drei Punkte entscheiden:

Nähe zur Hauseinführung. Je kürzer das Stück Außenkabel im Gebäude, desto besser — es ist starr und schlecht zu führen.

Erreichbarkeit und Platz. Rundherum braucht es Raum zum Arbeiten und für den Biegeradius der Faser. Hinter einem Regal oder dicht in der Ecke wird jede spätere Arbeit teuer.

Nähe zum künftigen Routerstandort. Zwischen HÜP, ONT und Router liegen Kabel; je weiter sie auseinanderliegen, desto mehr Installation ist nötig. Eine Steckdose in Reichweite gehört dazu.

Wer das Gebäude ohnehin umbaut, legt bei der Gelegenheit ein Leerrohr vom HÜP zum gewünschten Routerplatz. Das erspart später die Aufputzverlegung quer durch den Flur.

Warum er verschlossen bleibt

Im Gehäuse liegen gespleißte Fasern in einer Kassette, geführt in engen Radien. Ein unbedachter Griff verschiebt oder bricht eine Faser, und der Anschluss ist weg — zu reparieren nur mit Spleißgerät.

Dazu kommt die Zuständigkeitsfrage: Bis zum HÜP verantwortet der Netzbetreiber, danach der Eigentümer. Eingriffe im Gehäuse verschieben diese Grenze und damit die Haftung.

Eine Sicherheitsanmerkung: Aus einer offenen Faser tritt unsichtbares Infrarotlicht aus. Es ist bei den im Zugangsnetz üblichen Leistungen nicht gefährlich wie ein Laserstrahl in der Industrie, aber es gilt dieselbe Regel wie überall in der Lichtwellenleitertechnik — nicht in eine Faser oder eine offene Kupplung hineinsehen, auch nicht mit einer Lupe.

Abgrenzung

APL ist der entsprechende Punkt im Kupfernetz. Der HÜP ist sein Nachfolger beim Glasfaseranschluss; die Funktion — Netzgrenze und Zuständigkeitswechsel — ist dieselbe.

GF-TA ist die Dose mit dem Steckverbinder, an der das Endgerät hängt. Sie kann mit dem HÜP in einem Gehäuse sitzen oder getrennt davon.

ONT ist das aktive Gerät dahinter.

Hausanschluss bezeichnet den gesamten Weg von der Straße bis hierhin.

Hausverteiler ist der Ort, an dem die Verteilung im Gebäude beginnt — bei größeren Objekten ein eigener Schrank hinter dem HÜP.

Quellen

  • DIN 18012: Haus-Anschlusseinrichtungen — Allgemeine Planungsgrundlagen
  • DIN EN 50173-4: Anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen — Wohnungen
  • IEC 60825-2: Sicherheit von Lasereinrichtungen — Lichtwellenleiter-Kommunikationssysteme

Erstellt: