EMF-Messreihe

Mit den EMF-Messreihen prüft die Bundesnetzagentur, ob das Verfahren der Standortbescheinigung in der Praxis funktioniert. Grundlage ist § 13 der BEMFV: Die Behörde soll Standorte überprüfen und regelmäßige Messreihen durchführen, die das Gesamtsystem dokumentieren.

Gemessen wird nicht eine einzelne Anlage, sondern die Summe aller Funkdienste am Messort: Rundfunk, Fernsehen, Mobilfunk, WLAN und alles andere, was das Messsystem erfasst.

Wo gemessen wird

Die Messorte liegen dort, wo sich viele Menschen aufhalten:

  • stark besuchte öffentliche Wege und Plätze
  • dichte Wohngebiete
  • Umfeld von Kindergärten und Schulen

Die Umweltministerien der Länder können in Abstimmung mit den Gemeinden Messorte vorschlagen; jedes Land hat dafür ein Kontingent. Die Bundesnetzagentur übernimmt die vorgeschlagenen Orte.

Wie gemessen wird

Grundlage ist die Messvorschrift Reg TP MV 09/EMF/3 vom Februar 2003, noch herausgegeben von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Sie gilt für 9 kHz bis 3 GHz und setzt Fernfeldbedingungen voraus.

Gemessen wird frequenzselektiv mit Spektrumanalysator und kalibrierten Antennen, aufgeteilt in Teilbereiche von der Rahmenantenne für Lang- und Mittelwelle bis zur logarithmisch-periodischen Antenne ab 1 GHz. So wird jede Feldstärke einem Funkdienst zugeordnet; ein einfaches Breitbandmessgerät zeigt dagegen nur die Summe.

VorgabeWert
Messhöhe1,5 m über dem Boden
Messpunktdort, wo am Messort die größte Feldstärke zu erwarten ist
Polarisationwaagerecht und senkrecht, der größere Wert zählt
DetektorSpitzenwert mit „max hold“
Erfassungsschwelle40 dB unter dem jeweiligen Grenzwert

Mobilfunksignale mit wechselnder Sendeleistung gehen mit ihrem höchsten gemessenen Spitzenwert in die Bewertung ein, so als würde der Sender dauernd mit dieser Leistung senden. Das ist bewusst ungünstig gerechnet. Breitbandige Signale wie DAB, DVB und UMTS sowie gepulste Radarsignale werden nach eigenen Regeln korrigiert.

Ausgewertet wird nach den Summenformeln der EU-Ratsempfehlung 1999/519/EG, die denen der 26. BImSchV entsprechen:

ErgebnisFrequenzbereichWirkungRechnung
Bedingung 1 und 29 kHz bis 10 MHzReizwirkungFeldstärkeverhältnisse linear addiert
Bedingung 3 und 4100 kHz bis 3 GHz (Messbereich)ErwärmungFeldstärkeverhältnisse quadratisch addiert

Bedingung 1 und 3 gelten für das elektrische, Bedingung 2 und 4 für das magnetische Feld. Das Ergebnis ist je Bedingung eine Grenzwertausschöpfung in Prozent. Zwischen 100 kHz und 10 MHz überschneiden sich die Bereiche; dort müssen beide Bedingungen eingehalten sein.

Erreicht eine Summe 30 Prozent, sieht die Messvorschrift eine weitergehende Untersuchung des Standorts vor.

Für Langzeitmessungen setzt die Bundesnetzagentur automatische Messsysteme ein, die mehrmals pro Stunde messen. In Aschaffenburg stand ein solches System 2015 ein halbes Jahr auf einem Hochhausdach, auf Anfrage der Stadt.

Ergebnisse lesen

Die Messorte stehen als eigene Symbole in der EMF-Karte. Ein Klick zeigt Ort, Datum und die beiden Prozentwerte. Wie das an einem Beispiel aussieht, zeigt der Guide Standortbescheinigung für Mobilfunkantennen in der EMF-Karte.

Beim Lesen hilft:

  • Datum beachten. Viele Messungen sind Jahre alt. Ein Messort von 2005 sagt nichts über Antennen, die 2023 dazugekommen sind.
  • Spitzenwert zur Messzeit. Gewertet wird der höchste Wert während der Messung, nicht die rechnerische Vollauslastung der Anlage, für die die Standortbescheinigung gilt.
  • Bis 3 GHz. Die Messvorschrift von 2003 endet bei 3 GHz. 5G im Bereich um 3,6 GHz liegt außerhalb; ob die Bundesnetzagentur heute darüber hinaus misst, sagt die Vorschrift nicht.
  • Prozent der Leistung. Für den Mobilfunk ist die Ausschöpfung quadratisch gerechnet. 1 Prozent bedeutet ein Zehntel der zulässigen Feldstärke.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur werden die Grenzwerte an den Messorten nur zu einem Bruchteil ausgeschöpft.

Abgrenzung

Standortbescheinigung. Rechnet den Sicherheitsabstand einer Anlage für den ungünstigsten Fall aus. Die Messreihe misst, was an einem öffentlichen Ort tatsächlich ankommt.

Überprüfung einzelner Standorte. Daneben prüft die Bundesnetzagentur einzelne Anlagen vor Ort, ob die bescheinigten Werte eingehalten werden. Das ist Überwachung, nicht Messreihe.

Messprogramme der Länder und Kommunen. Manche Länder und Städte lassen zusätzlich eigene Messungen durchführen und veröffentlichen sie selbst.

Normen

  • BEMFV § 13 – Überprüfung und Messreihen
  • Reg TP MV 09/EMF/3 – Messvorschrift für bundesweite EMVU-Messreihen der vorhandenen Umgebungsfeldstärken, Ausgabe Februar 2003
  • Empfehlung des Rates 1999/519/EG – Summenformeln

Weblinks

Erstellt: